Das Wichtigste in Kürze

  • „Umsetzen“ bedeutet, die Position oder Unterstützungsfläche zu wechseln. Ziel ist nicht, einen Menschen mit Muskelkraft zu tragen, sondern seine vorhandene Bewegung zu ermöglichen und fehlende Funktion passend auszugleichen.
  • Die sichere Unterstützung wird nicht einmalig festgelegt. Wachheit, Schmerz, Schwindel, Kraft, Verständnis, Belastbarkeit und Bewegungsfähigkeit können sich von Stunde zu Stunde verändern und müssen vor dem Transfer berücksichtigt werden.
  • Wer sicher sitzen, stehen und Gewicht übernehmen kann, braucht eine andere Unterstützung als jemand ohne stabile Rumpfkontrolle oder Belastungsfähigkeit. Zwei Helfende machen eine ungeeignete Methode nicht automatisch sicher.
  • Ziehen unter den Achseln, an Armen, Kleidung oder Hals, ruckartiges Aufrichten und das manuelle „Hochheben“ eines weitgehend passiven Menschen sind keine fachgerechten Standardlösungen.
  • Gleitmatte, Rutschbrett, Aufstehhilfe oder Personenlifter sind nicht austauschbar. Auswahl, Einstellung und Anwendung müssen zur Person, Bewegung, Umgebung und Herstellerangabe passen und praktisch angeleitet werden.
  • Neue starke Schmerzen, Atemnot, Brustschmerz, Schwindel mit Kollapsneigung, plötzliches Nachgeben, akute Verwirrtheit, neue Lähmung oder deutliche Angst und Abwehr sind Gründe, nicht mit Kraft fortzufahren.
  • Nach dem Transfer werden nicht nur Sitz und Bremsen geprüft: Entscheidend sind Stabilität, Komfort, Haut, Schmerzen, Leitungen, Erreichbarkeit und die Frage, ob das vereinbarte Ziel tatsächlich erreicht wurde.

Was „ohne zu heben“ wirklich bedeutet

Der Titel beschreibt kein Versprechen, dass jeder Transfer ohne technische Unterstützung oder ohne körperliche Belastung möglich ist. Gemeint ist: Ein pflegebedürftiger Mensch wird nicht wie eine Last mit Armen und Rücken angehoben oder getragen. Wenn seine eigene Bewegung nicht ausreicht, wird die fehlende Funktion durch ein geeignetes Hilfsmittel und einen eingeübten Ablauf ausgeglichen. Ein Personenlifter darf den Menschen technisch anheben; die Helfenden sollen ihn dabei gerade nicht manuell tragen.

Das schützt beide Seiten. Die pflegebedürftige Person behält so viel Kontrolle und Eigenaktivität wie möglich. Haut, Gelenke und schmerzhafte Körperbereiche werden weniger durch ruckartiges Ziehen belastet. Helfende müssen fehlende Stand- oder Rumpffunktion nicht mit eigener Muskelkraft ersetzen. Der BGW-Handlungsrahmen verbindet deshalb Mobilitätsförderung und Arbeitsschutz: Aufgabe, Fähigkeiten, Hilfsmittel, räumliche Bedingungen und Qualifikation werden gemeinsam beurteilt.

Transfer ist nicht gleich Transfer

Das Wort „Transfer“ verdeckt sehr unterschiedliche Aufgaben. Schon der Weg vom Bett in den Rollstuhl kann je nach Person ein weitgehend selbstständiges Aufstehen, eine angeleitete Drehbewegung, ein sitzender Wechsel über ein Rutschbrett oder ein vollständig technisch unterstützter Transfer sein. Ein Ablauf ist nur dann passend, wenn er genau für diese Person, diese Richtung und diese Ausgangslage beurteilt wurde.

AusgangslageMöglicher UnterstützungsrahmenWas vorher geklärt sein muss
Die Person kann sicher sitzen, aufstehen, Gewicht übernehmen und die Richtung wechseln.Verbale Anleitung, Vorbereitung der Umgebung und so wenig körperliche Unterstützung wie nötig.Tagesform, Schmerz, Schwindel, geeignetes Schuhwerk, erreichbarer Zielplatz und sichere Nutzung vorhandener Gehhilfe.
Aufstehen ist möglich, aber nur mit klarer Führung oder begrenzter Unterstützung.Individuell eingeübter, aktiv unterstützter Transfer; gegebenenfalls dafür vorgesehene Aufstehhilfe.Rumpfkontrolle, tragfähige Beine, Verständnis, Griff- und Haltemöglichkeit, Kontraindikationen und exakte Anwendung des Hilfsmittels.
Die Person kann sitzen, aber nicht sicher stehen oder drehen.Je nach Beurteilung sitzender beziehungsweise gleitender Transfer mit passendem Hilfsmittel.Stabile Sitzkontrolle, Haut- und Schmerzrisiko, Höhenunterschiede, Scherkräfte, Platz, geschulte Anwendung und sichere Entfernung des Hilfsmittels.
Stand, Rumpfkontrolle oder aktive Mitarbeit reichen nicht zuverlässig aus.Technisch unterstützter Transfer, häufig mit Personenlifter und individuell geeignetem Hebetuch.Indikation, Tragfähigkeit, Passform, Aufhängung, Herstellerangaben, Umgebung, Zahl und Qualifikation der Helfenden sowie ein geübter Notfallablauf.
Die Person liegt nach einem Sturz am Boden.Zuerst medizinisch-pflegerische Einschätzung; Aufrichten oder technische Bergung erst nach Verletzungs- und Belastbarkeitsprüfung.Unfallhergang, Schmerzen, Kopfverletzung, Blutung, Fehlstellung, neurologische Zeichen, Kreislauf und Notwendigkeit des Rettungsdienstes.

Diese Übersicht ist ausdrücklich keine Auswahl- oder Bedienungsanleitung. Ob beispielsweise ein Rutschbrett, eine Aufstehhilfe oder ein Lifter geeignet ist, lässt sich nicht allein aus einer Diagnose ableiten. Die konkrete Lösung braucht persönliche Beurteilung, praktische Erprobung und Einweisung.

Vor jedem Transfer: die aktuelle Fähigkeit prüfen

Eine gestern sichere Bewegung kann heute riskant sein – etwa nach einer unruhigen Nacht, bei Infekt, neuer Medikation, Schmerz, niedrigem Blutdruck oder fortschreitender Schwäche. Umgekehrt kann zu viel Hilfe vorhandene Fähigkeiten entwerten. Vor dem Beginn braucht es deshalb einen kurzen, bewussten Abgleich.

1. Versteht und will die Person den nächsten Schritt?

  • Ist sie wach genug, kann Kontakt aufnehmen und eine einfache Aufforderung verarbeiten?
  • Weiß sie, wohin sie umgesetzt werden soll, und stimmt sie zu?
  • Braucht sie Brille, Hörgerät, kurze Sätze, Vormachen, Berührung mit Ankündigung oder mehr Zeit?
  • Zeigt sie Angst, Schmerz, Abwehr oder Überforderung, die zunächst verstanden werden müssen?

Bei Demenz oder Sprachstörung bedeutet eingeschränkte Sprache nicht automatisch fehlendes Verständnis. Ein ruhiger Kontakt, ein Schritt nach dem anderen, vertraute Formulierungen und ausreichende Reaktionszeit können Eigenbewegung erst möglich machen. Überraschendes Anfassen und mehrere gleichzeitig sprechende Helfende erhöhen dagegen Unsicherheit.

2. Was kann der Körper in diesem Moment leisten?

  • Kann die Person Kopf und Rumpf halten und an der Bettkante beziehungsweise im Stuhl stabil sitzen?
  • Kann sie einen oder beide Füße gezielt aufstellen und Gewicht übernehmen?
  • Kann sie das Gesäß entlasten, sich nach vorn orientieren, aufstehen, einen Schritt setzen oder drehen?
  • Bestehen neue Schmerzen, Schwindel, Atemnot, ausgeprägte Müdigkeit, Zittern, Lähmung, Fehlstellung oder ein Nachgeben der Beine?
  • Gibt es ärztliche Belastungsgrenzen, eine frische Operation, Fraktur, Prothese, Wunde, Drainage, Sonde oder einen Katheter, die den Ablauf beeinflussen?

„Kann mithelfen“ ist zu ungenau. Für einen sicheren Plan muss erkennbar sein, welche Bewegung zuverlässig gelingt, welche Anleitung nötig ist und wo die Belastbarkeit endet.

3. Sind Ziel und Umgebung vorbereitet?

  • Ist der Zielplatz frei zugänglich, stabil und in geeigneter Position beziehungsweise Höhe?
  • Sind Bremsen, Bett, Rollstuhl und andere Bauteile nach dem eingeübten Ablauf eingestellt?
  • Sind Fußstützen, Armteile, Bettdecke, Kabel und Möbel so vorbereitet, dass keine Stolper-, Quetsch- oder Zuggefahr entsteht?
  • Trägt die Person geeignetes Schuhwerk oder ist die vorgesehene rutschhemmende Bedingung hergestellt?
  • Ist das vereinbarte Hilfsmittel erreichbar, funktionsfähig, korrekt zugeordnet und ausreichend Platz für seine sichere Nutzung vorhanden?
  • Ist Hilfe tatsächlich verfügbar, bevor begonnen wird?

Improvisation beginnt oft mit einem kleinen Hindernis: Der Rollstuhl steht zu weit weg, die Bremsen greifen nicht, das Liftertuch ist nicht passend oder der Weg ist verstellt. Dann trotzdem „schnell“ anzufangen, erhöht das Risiko für alle Beteiligten.

Ein sicherer Ablauf: orientieren, vorbereiten, bewegen, nachprüfen

Die konkrete Handposition und Bewegungsfolge muss persönlich angeleitet werden. Unabhängig von der Methode lässt sich ein sicherer Transfer jedoch als Entscheidungsprozess strukturieren:

  1. Ziel vereinbaren: Wohin soll die Person, warum und was möchte sie selbst tun?
  2. Tagesform abgleichen: Wachheit, Verständnis, Schmerz, Kreislauf, Kraft und die für den Transfer entscheidenden Fähigkeiten prüfen.
  3. Ablauf ankündigen: In wenigen verständlichen Schritten erklären; eine Person führt die Kommunikation.
  4. Umgebung und Hilfsmittel vorbereiten: Erst beginnen, wenn Zielplatz, Bremsen, Leitungen, Schuhwerk, Platz und erforderliche Unterstützung bereit sind.
  5. Eigenbewegung ermöglichen: Zeit geben, günstige Ausgangsbedingungen schaffen und nur die Funktion unterstützen, die tatsächlich fehlt.
  6. Währenddessen beobachten: Atmung, Gesichtsausdruck, Schmerz, Kraft, Angst, Gleichgewicht und Sitz beziehungsweise Stand fortlaufend wahrnehmen.
  7. Bei Abweichung stoppen: Nicht durch Tempo oder Kraft „retten“. Nach Möglichkeit kontrolliert zur sicheren Ausgangs- oder nächstgelegenen Unterstützungsfläche zurückkehren und neu beurteilen.
  8. Ergebnis sichern: Stabilität, Sitzposition, Füße, Haut, Kleidung, Hilfsmittel, Bremsen, Schläuche, Klingel und benötigte Gegenstände prüfen.
  9. Wirkung auswerten: War der Transfer sicher, schmerzarm, würdevoll und mit sinnvoller Eigenaktivität möglich? Veränderungen werden weitergegeben und der Plan bei Bedarf angepasst.

Hilfsmittel: nicht nach Namen, sondern nach Funktion auswählen

Hilfsmittel können Eigenaktivität ermöglichen und die körperliche Belastung der Helfenden deutlich verringern. Sie sind aber nur sicher, wenn ihre Funktion zur Bewegung passt. Eine rutschhemmende Unterlage erfüllt eine andere Aufgabe als eine Gleitmatte; ein Rutschbrett andere Voraussetzungen als eine Aufstehhilfe; ein aktiver Lifter eine andere Funktion als ein passiver Personenlifter.

  • Kleine Hilfsmittel können Reibung verringern, Halt geben oder einen Höhenunterschied überbrücken. Sie benötigen eine klare Indikation und geschulte Anwendung.
  • Technische Aufstehhilfen setzen je nach System unter anderem ausreichende Rumpfkontrolle, Reststehfähigkeit, geeignete Gelenkbelastbarkeit und Verständnis voraus. Die Bezeichnung „Stehlifter“ allein sagt nicht, ob die Person ihn sicher nutzen kann.
  • Passive Personenlifter können erforderlich sein, wenn aktive Übernahme nicht sicher möglich ist. Hebetuch, Aufhängung, Größe, Material, Tragfähigkeit und Positionierung gehören zum Gesamtsystem.
  • Pflegebett und höhenverstellbare Flächen sind ebenfalls Transferhilfen. Richtig eingestellt verbessern sie Ausgangsbedingungen; falsch genutzt können sie Fallhöhe oder instabile Standbedingungen schaffen.

Vor jeder Nutzung gelten Herstellerinformation, Sicht- und Funktionsprüfung, eindeutige Zuordnung und Einweisung. Defekte, beschädigte Nähte, unklare Kombinationen von Lifter und Hebetuch oder fehlende Wartung dürfen nicht mit „besonderer Vorsicht“ kompensiert werden.

Klare Abbruchkriterien: nicht mit Kraft zu Ende bringen

Ein Transfer wird unterbrochen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr stimmen. Das ist kein Scheitern, sondern Sicherheitskompetenz. Typische Gründe sind:

  • neuer oder deutlich zunehmender Schmerz, besonders an Hüfte, Rücken, Schulter oder belastetem Bein,
  • Schwindel, Schwarzwerden vor Augen, kalter Schweiß, ausgeprägte Blässe oder Kollapsneigung,
  • plötzliche Atemnot, Brustschmerz, neue Sprachstörung, Gesichtslähmung oder einseitige Schwäche,
  • die Beine tragen nicht wie erwartet, der Rumpf sackt weg oder die Person kann den vereinbarten Schritt nicht ausführen,
  • starke Angst, aktive Abwehr oder fehlendes Verständnis für den Ablauf,
  • Hilfsmittel, Bremsen, Zielplatz, Leitungen oder räumliche Bedingungen sind nicht sicher,
  • die Helfenden verlieren eine stabile Arbeitsposition oder müssten den Menschen plötzlich tragen.

Was dann konkret zu tun ist, hängt von der Situation ab. Soweit ohne zusätzliche Gefahr möglich, wird die Person auf der nächstgelegenen sicheren Fläche stabilisiert. Bei akuter medizinischer Ursache gelten die Notfallwege. Bei unpassender Methode oder verschlechterter Fähigkeit wird nicht wiederholt „probiert“, sondern fachlich neu beurteilt.

Besondere Situationen, die den Transfer verändern

Demenz, Delir und Angst

Unruhe oder Abwehr können aus Schmerz, Scham, Überforderung, unverstandenem Tempo, fehlender Orientierung oder einer akuten Erkrankung entstehen. Ein vertrauter Ablauf, wenige Reize, eine führende Stimme, Blickkontakt und ein angekündigter Schritt nach dem anderen helfen häufig mehr als zusätzliche Helfende. Eine plötzlich neue Unfähigkeit oder Verwirrtheit darf nicht vorschnell der Demenz zugeschrieben werden.

Parkinson

Freezing, verlangsamter Bewegungsbeginn, Wirkungsschwankungen, Blutdruckabfall und ein erhöhtes Sturzrisiko können einen sonst eingeübten Transfer verändern. Medikamentenzeitpunkte und individuell trainierte Auslösereize gehören in den Plan. Ziehen und Drängen lösen eine Bewegungsblockade nicht verlässlich und können das Gleichgewicht weiter stören.

Halbseitenlähmung oder schmerzhafte Schulter

Ein betroffener Arm darf nicht als Griff oder Hebel verwendet werden. Schulter, Hand, Sensibilität, Aufmerksamkeit für die betroffene Seite und mögliche Spastik müssen im individuellen Ablauf berücksichtigt werden. Die sichere Richtung und Unterstützung werden therapeutisch-pflegerisch festgelegt.

Schwindel und orthostatische Probleme

Nach längerer Liegezeit kann schon das Aufsetzen Beschwerden auslösen. Ein stufenweiser Lagewechsel, Beobachtung und ausreichende Zeit können erforderlich sein. Wiederholter oder neuer Schwindel braucht Ursachenklärung; er wird nicht durch „schneller aufstehen“ trainiert.

Hohes Körpergewicht oder sehr geringe Eigenaktivität

Mehr Körperkraft oder eine größere Zahl ungeplanter Helfender ersetzt weder Platz noch passende Technik. Tragfähigkeit, Bett, Lifter, Hebetuch, Türbreiten, Wendeflächen und ein abgestimmter Ablauf müssen vorab gesichert sein. Selbstschutz und Würde verlangen eine vorausschauende Versorgung, nicht eine improvisierte Kraftaktion.

Für Angehörige: sicher helfen, ohne sich selbst zu überfordern

Pflegende Angehörige brauchen keine abstrakte Technikliste, sondern eine Anleitung genau für die Transfers, die zu Hause vorkommen. Lassen Sie sich den Ablauf am eigenen Bett, Sessel, Rollstuhl und Bad zeigen – idealerweise durch Pflegefachperson, Physio- oder Ergotherapie beziehungsweise im Rahmen eines Pflegekurses oder einer häuslichen Schulung. Üben Sie so lange begleitet, bis Sie Beginn, Unterstützung, Hilfsmittel und Abbruchkriterien sicher kennen.

  1. Benennen Sie die konkrete Aufgabe: „Vom Bett in den Rollstuhl am Morgen“ ist aussagekräftiger als „Wie hebe ich ihn hoch?“
  2. Beschreiben Sie Fähigkeiten genau: Kann die Person sitzen, beide Füße aufstellen, auf Aufforderung nach vorn kommen, stehen und einen Schritt drehen? Was gelingt morgens anders als abends?
  3. Lassen Sie Ihr Zuhause mitbeurteilen: Enge Wege, niedrige Sessel, Teppiche, fehlender Platz oder ein ungeeignetes Bad können den Transfer gefährlicher machen als die Bewegung selbst.
  4. Üben Sie das Hilfsmittel praktisch: Bedienung, Bremsen, Hebetuch, Aufhängung, Reinigung, Wartung und Vorgehen bei einer Störung gehören zur Einweisung. Die DGUV empfiehlt, neue Abläufe zunächst nicht unvorbereitet an der pflegebedürftigen Person auszuprobieren.
  5. Akzeptieren Sie die eigene Grenze: Wenn Sie ziehen, die Luft anhalten, den Rücken verdrehen oder befürchten zu stürzen, ist der Ablauf nicht ausreichend sicher. Brechen Sie ab, bevor aus Hilfe ein Notfall wird.
  6. Melden Sie Veränderungen früh: Neue Schmerzen, häufiges Nachgeben, Schwindel, Angst, Hautprobleme oder ein Transfer, der plötzlich mehr Hilfe braucht, gehören an Pflegedienst, Hausarztpraxis oder Therapie weitergegeben.

Pflegeberatung, ambulante Pflege, Physio- und Ergotherapie sowie Sanitätshaus beziehungsweise Hilfsmittelversorgung können unterschiedliche Teile beitragen. Entscheidend ist, dass jemand die Gesamtsituation zusammenführt. Ein Hilfsmittel im Haus ist noch keine sichere Versorgung, wenn Anpassung, Anleitung oder Platz fehlen.

Für Pflegekräfte und Einrichtungen: Transfer als verbindlichen Pflegeprozess gestalten

In vollstationären Einrichtungen ist „Transfer mit zwei Pflegekräften“ keine ausreichende Maßnahmenplanung. Die Zahl der Beteiligten beschreibt weder die Fähigkeit der Person noch die Methode, das Hilfsmittel, die Kommunikation oder die Sicherheitsgrenzen. Transferunterstützung muss aus fachlicher Einschätzung abgeleitet, arbeitsplatzbezogen sicher organisiert, teamweit vermittelt und anhand ihrer Wirkung evaluiert werden.

Assessment und Ziel

  • Wünsche, Gewohnheiten und alltagsrelevantes Ziel der Bewohnerin oder des Bewohners erfassen.
  • Bewegungsfähigkeit für jede relevante Transfersituation konkret beschreiben: Sitzkontrolle, Aufstehen, Stand, Gewichtsübernahme, Schrittfolge, Rumpf- und Kopfkontrolle, Armfunktion, Verständnis und Ausdauer.
  • Schmerz, Sturzrisiko, Haut, Kreislauf, Kognition, Hilfsmittel, Operations- und Belastungsgrenzen sowie tageszeitliche Schwankungen einbeziehen.
  • Gefährdungsbeurteilung und Pflegeassessment verbinden: Bewohnerressource, Arbeitsbelastung, Raum, Technik und Qualifikation sind keine getrennten Welten.

Maßnahmen eindeutig festlegen

  • Ausgangs- und Zielfläche sowie Richtung des Transfers benennen.
  • Beschreiben, was die Person selbst übernimmt, welche verständlichen Impulse helfen und welche Unterstützung fehlt.
  • Hilfsmittel einschließlich eindeutiger Zuordnung, Vorbereitung und relevanter Herstellergrenzen festlegen.
  • Zahl und erforderliche Qualifikation der Mitarbeitenden aus der individuellen Situation ableiten.
  • Abbruchkriterien, Alternativverfahren und Vorgehen bei akuter Abweichung hinterlegen.
  • Besonderheiten bei Schmerz, Parkinson-Wirkungsschwankung, kognitiver Überforderung, betroffener Schulter, Wunden oder Leitungen konkret benennen.

Organisation und Kompetenz sichern

  • Geeignete Hilfsmittel in ausreichender Zahl, am Einsatzort erreichbar und nachweislich funktionsfähig bereitstellen.
  • Mitarbeitende einweisen, praktische Kompetenz beobachten und bei neuen Geräten, veränderter Person oder unsicherer Durchführung nachschulen.
  • Pflege, Therapie, Medizin, Hilfsmittelversorgung und Arbeitsschutz bei komplexen Situationen gezielt zusammenführen.
  • Zeitdruck, enge Räume, fehlende Technik oder wiederholte improvisierte Transfers als Organisationsrisiko bearbeiten – nicht als individuelle Schwäche einzelner Beschäftigter.
  • Beinahe-Ereignisse nutzen: Wenn jemand gerade noch aufgefangen wurde, ist das ein Signal zur Neubewertung, nicht der Beleg, dass die Methode „noch einmal gut gegangen“ ist.

Wirkung evaluieren

Gute Evaluation fragt nicht nur, ob der Transfer durchgeführt wurde. Beobachtbar sind beispielsweise:

  • Grad der Eigenaktivität und benötigte Unterstützung,
  • Schmerz, Angst, Atem- und Kreislaufreaktion,
  • Stabilität während und nach der Bewegung,
  • Hautbelastung, Scherkräfte und Sitzposition,
  • körperliche Belastung und sichere Arbeitsweise der Beschäftigten,
  • erreichte Teilhabe – etwa Toilettennutzung, Mahlzeit oder Aktivität – sowie Zufriedenheit der Person.

Verändert sich eine dieser Bedingungen, wird der Plan angepasst und die Änderung teamweit gesichert. Der Expertenstandard zur Mobilität fordert genau diese Verbindung aus individueller Einschätzung, Planung, Durchführung, Koordination und Evaluation.

Dokumentation: so konkret, dass die nächste Person sicher handeln kann

Zu ungenauWarum problematischWas stattdessen erkennbar sein sollte
„Transfer mit Hilfe“Fähigkeit, Methode, Hilfsmittel und Grenze bleiben offen.Welche Bewegung die Person übernimmt, welche Unterstützung sie benötigt und wie das Ziel vorbereitet wird.
„Mit zwei Pflegekräften“Eine Personenzahl macht eine ungeeignete Bewegung nicht sicher.Warum mehrere Mitarbeitende erforderlich sind, welche Rollen sie haben und welches Hilfsmittel eingesetzt wird.
„Bewohner unkooperativ“Bewertet die Person, ohne Schmerz, Angst, Verständnis oder Ursache zu beschreiben.Konkretes Verhalten, Situation, Kommunikation, mögliche Ursache, angebotene Alternative und Wirkung.
„Lifter bei Bedarf“Wer Bedarf feststellt und welche Voraussetzungen gelten, ist unklar.Für welche Transfers, bei welcher Tagesform, mit welchem System und nach welchen Abbruchkriterien der Lifter genutzt wird.
„Transfer problemlos“Keine überprüfbare Wirkung und kein Verlauf.Eigenaktivität, Schmerz, Stabilität, Hilfebedarf und relevante Abweichungen in angemessenem Umfang.

Was in der Praxis überhaupt nicht geht

  • Unter den Achseln hochziehen: Es ersetzt fehlende Standfähigkeit nicht und kann Haut, Schulter und Vertrauen belasten.
  • An Armen, Händen, Kleidung oder Hals ziehen: Körperteile und Kleidung sind keine Transfergriffe.
  • Mit Schwung gegen Angst oder Abwehr arbeiten: Tempo macht einen ungeklärten Ablauf nicht sicher.
  • Einen weitgehend passiven Menschen manuell tragen: Dafür braucht es eine technisch und organisatorisch passende Lösung.
  • Beliebige Tücher, Gürtel oder Möbel als Hilfsmittel verwenden: Nicht vorgesehene Gegenstände haben keine geprüfte Funktion oder Tragfähigkeit.
  • Den Rollator als Zugvorrichtung benutzen: Eine Gehhilfe ist kein Ersatz für eine individuell beurteilte Aufsteh- oder Transferhilfe.
  • Bremsen oder Fußstützen pauschal nach Gefühl bedienen: Der konkrete Rollstuhl und die eingeübte Methode bestimmen die Vorbereitung.
  • Nach einem Sturz sofort aufrichten: Verletzung, Schmerz, Kreislauf und neurologische Zeichen müssen zuerst eingeschätzt werden.
  • Gleitmaterial unbeabsichtigt unter der Person belassen: Es kann die Stabilität verändern; maßgeblich sind Zweck und Herstellerangabe.
  • Unsicherheit durch eine weitere kräftige Person kompensieren: Wenn die Methode nicht passt, braucht es Neubewertung, Hilfsmittel und Qualifikation.

Wann der Transferplan neu beurteilt werden muss

  • nach Sturz, Beinahe-Sturz oder unkontrolliertem Absinken,
  • bei neuem Schmerz, Schwindel, Atemnot, Fieber, Verwirrtheit oder deutlicher Erschöpfung,
  • nach Krankenhausaufenthalt, Operation, Fraktur, längerer Bettphase oder Rehabilitationsbehandlung,
  • bei Gewichtsveränderung, neuer Wunde, Ödem, Lähmung, Kontraktur oder veränderter Muskelspannung,
  • wenn mehr Hilfe nötig wird oder die Person mehr selbst übernehmen kann,
  • wenn Hilfsmittel nicht mehr passen, Defekte zeigen oder räumliche Bedingungen sich ändern,
  • wenn Angst, Abwehr oder Schmerzen wiederholt auftreten,
  • wenn Mitarbeitende oder Angehörige den Ablauf nur noch mit hoher Kraft oder eigener Unsicherheit bewältigen.

Eine Neubewertung kann zu einer anderen Tageszeit, einer besseren Vorbereitung, gezielter Therapie, einer geänderten Umgebung, einem neuen Hilfsmittel oder einer vollständig anderen Transferform führen. Ziel ist nicht, an einer einmal gelernten Technik festzuhalten, sondern Sicherheit, Selbstbestimmung, Beweglichkeit und Teilhabe unter den aktuellen Bedingungen zu erhalten.

Quellen und redaktionelle Einordnung

Dieser Beitrag verbindet den deutschen Expertenstandard zur Mobilitätsförderung mit Arbeitsschutz, Hilfsmittelsicherheit, stationärer Qualitätsprüfung und der personenzentrierten geriatrischen Einschätzung. Er beschreibt bewusst einen fachlichen Entscheidungsprozess und keine körperliche Schritt-für-Schritt-Technik. Griffpositionen, Belastungsgrenzen, Zahl der Helfenden und Auswahl konkreter Hilfsmittel müssen vor Ort beurteilt und praktisch angeleitet werden.

  1. Qualitätsausschuss Pflege: Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“, 1. Aktualisierung 2020 – personenzentrierte Einschätzung, Planung, Information, Koordination und Evaluation.
  2. Qualitätsausschuss Pflege: Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards nach § 113a SGB XI – aktueller Status und weitere Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung des Mobilitätsstandards.
  3. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Menschen bewegen – sicher und gesund, September 2023 – Verbindung von Mobilitätsförderung, Gefährdungsbeurteilung, Hilfsmitteln und beruflicher Qualifikation.
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“, Ausgabe 2020 – Auswahl, Voraussetzungen und sichere Nutzung kleiner und technischer Hilfsmittel.
  5. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!, Ausgabe 2022 – Transferhilfen, Anleitung und Selbstschutz für pflegende Angehörige.
  6. World Health Organization: Integrated care for older people (ICOPE), 2. Auflage 2025 – personenzentrierte Einschätzung, individueller Versorgungsplan, Mobilität, Hilfsmittel, Umfeld und Unterstützung von Bezugspersonen.
  7. Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungen und rechtliche Grundlagen in der vollstationären Pflege – Mobilität, Selbstversorgung, Ressourcen, Risiken, Maßnahmen und Evaluation im Qualitätsverfahren.
  8. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung und Vorrang technischer sowie organisatorischer Maßnahmen auch beim Bewegen von Personen.
Redaktioneller Standard: Quellenstand 18. Juli 2026. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt die Umsetzung des Mobilitätsstandards weiterhin, auch wenn die frühere gesetzliche Grundlage des § 113a SGB XI aufgehoben wurde. Arbeitsschutzbezogene Labor- und Praxisbefunde der BGW belegen die Bedeutung optimierter Arbeitsweisen und Hilfsmittel, erlauben aber keine universelle Aussage zu einer einzelnen Transfermethode. Konkrete Technik, Hilfsmittel und Belastungsgrenzen erfordern eine persönliche Beurteilung, Herstellerangaben und praktische Einweisung. Erneute Prüfung spätestens Juli 2027 oder früher bei Aktualisierung des Mobilitätsstandards, der Qualitätsprüfungs-Richtlinien oder der Arbeitsschutzempfehlungen.