Das Wichtigste in Kürze

  • 112 bei stärksten oder rasch zunehmenden Schmerzen zusammen mit Atemnot, Bewusstseinsstörung, Kollaps, kaltem Schweiß, auffälliger Blässe, neuer Lähmung oder einem anderen schweren neuen Zustand.
  • „Durchbruchschmerz“ ist kein Sammelbegriff für jeden starken Schmerz. In der Palliativleitlinie bezeichnet er eine vorübergehende Schmerzverstärkung trotz ansonsten ausreichend eingestellter Opioid-Dauertherapie bei nicht heilbarer Krebserkrankung.
  • Eine bekannte Schmerzkrise wird nur nach einem aktuellen, persönlichen und eindeutig verständlichen Plan behandelt. Ohne klaren Plan, bei Widersprüchen oder bei neuartigem Schmerz wird medizinischer Rat eingeholt.
  • Nach einer vereinbarten Bedarfsanwendung zählen Wirkung und Sicherheit: Wachheit, Atmung, Sturzgefahr, Übelkeit und weitere Verschlechterung beobachten.
  • Häufige Schmerzspitzen, ein zu kurzer Effekt oder wiederholt benötigte Bedarfsmedikation zeigen Überprüfungsbedarf. Angehörige verändern Basis- oder Bedarfsmedikation nicht selbst.

Erst unterscheiden: neue Schmerzkrise oder bekanntes Muster?

Eine „Schmerzkrise“ beschreibt zunächst nur eine Situation: Der Schmerz ist neu, deutlich stärker oder kaum beherrschbar. Daraus folgt noch keine Diagnose. Ein Sturz, eine Infektion, ein Gefäßereignis, eine Nebenwirkung, eine verschlechterte Grunderkrankung oder viele andere Ursachen können ähnlich beginnen. Besonders wichtig ist deshalb der Vergleich mit dem bisherigen Muster.

Fragen Sie: Ist der Ort bekannt? Fühlt sich der Schmerz so an wie sonst? Kam er ähnlich schnell? Gibt es dafür einen persönlichen Plan, der genau zu dieser Situation passt? Sobald etwas neu, ungewohnt oder deutlich anders ist, wird nicht automatisch die vertraute Erklärung übernommen.

Beobachtbare SituationEinordnungSicherer nächster Schritt
Sehr starker oder rasch zunehmender Schmerz mit Atemnot, Bewusstseinsstörung, Kollaps, neuer Lähmung, kaltem Schweiß oder schwerem AllgemeinzustandMöglicher Notfall112; Person nicht allein lassen; keine weitere Arzneimittelgabe als Versuch
Neuer Schmerz, ungewohnter Ort, anderes Schmerzgefühl, Verletzung, Fieber, neue Verwirrtheit oder deutlich schlechterer ZustandNicht durch alten Plan erklärtDringlichkeit medizinisch klären; bei schwerem Zustand 112, sonst Praxis oder 116117
Bekanntes Schmerzbild, aber kein schriftlicher oder eindeutig bestätigter Plan vorhandenUnsichere AnwendungVor einer zusätzlichen Gabe ärztliche oder pharmazeutische Klärung einholen
Bekanntes Muster, aktueller persönlicher Plan passt eindeutig, keine WarnzeichenVereinbarter KrisenwegPlan exakt befolgen; Zeitpunkt, Wirkung und Sicherheitszeichen beobachten
Schmerzspitzen treten häufiger auf, der Effekt reicht nicht oder die zulässige Grenze des Plans ist erreichtTherapie muss überprüft werdenBehandelndes Team nach dem vereinbarten Kontaktweg informieren; nichts selbst erhöhen

Für Angehörige: sechs Schritte ohne eigene Therapieentscheidung

  1. Bei der Person bleiben und zuhören: Fragen Sie, was jetzt anders ist, wo der Schmerz sitzt und ob die Person das Muster kennt. Brille, Hörgerät oder vertraute Kommunikationshilfen können helfen. Bei Demenz zählen auch Mimik, Schonhaltung, Unruhe, Lautäußerungen und Rückzug.
  2. Warnzeichen vor den Plan stellen: Prüfen Sie zuerst Atmung, Wachheit und den Gesamtzustand. Ein vorhandener Bedarfsplan ist keine Freigabe, ein neues Notfallzeichen zu übergehen.
  3. Eine kurze Zeitlinie notieren: Beginn, Ort, Stärke in den Worten der Person, Verlauf, möglicher Auslöser, Begleitzeichen, letzte reguläre Schmerzmedikation und bereits erfolgte Maßnahmen. Trennen Sie Beobachtung und Vermutung.
  4. Den persönlichen Plan wörtlich prüfen: Stimmen Person, Präparat, Anlass, Stärke beziehungsweise Darreichungsform, vorgesehener Abstand, Höchstgrenze und Kontaktweg eindeutig? Bei fehlender Beschriftung, abgelaufenem Plan, widersprüchlichen Angaben oder Unsicherheit nicht improvisieren.
  5. Nur die vereinbarte Handlung ausführen: Wenn keine Warnzeichen vorliegen und der Plan eindeutig passt, wird ausschließlich die darin festgelegte Maßnahme umgesetzt. Keine zusätzliche, frühere, geteilte oder kombinierte Dosis und kein fremdes Restmedikament.
  6. Wirkung und Sicherheit weiterbeobachten: Notieren Sie Zeitpunkt, Veränderung des Schmerzes und auffällige Nebenwirkungen. Bleiben Sie erreichbar und nutzen Sie den im Plan festgelegten Kontaktweg, wenn der Effekt ausbleibt, zu kurz anhält oder die Situation sich verändert.

Was in einen brauchbaren persönlichen Krisenplan gehört

Ein guter Plan ist in ruhiger Situation gemeinsam mit dem behandelnden Team erstellt, aktuell datiert und für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen verständlich. Er liegt dort, wo er im Ernstfall gefunden wird. Ein reiner Medikamentenname auf einem Zettel reicht nicht.

  • Welches bekannte Schmerzbild oder welche konkrete Situation deckt der Plan ab?
  • Welche Warnzeichen führen direkt zu 112 und setzen die übliche Bedarfsanwendung außer Kraft?
  • Welches genau bezeichnete Arzneimittel darf in welcher verordneten Form angewendet werden?
  • Welche zeitlichen Abstände und persönlichen Höchstgrenzen gelten laut Verordnung?
  • Wann und woran wird Wirkung überprüft, und welche Nebenwirkungen müssen beobachtet werden?
  • Wer ist tagsüber, nachts und am Wochenende erreichbar?
  • Was geschieht, wenn die Wirkung ausbleibt, der Schmerz rasch wiederkehrt oder der Plan ausgeschöpft ist?
  • Wer prüft den Plan nach einer Therapieänderung, Entlassung oder neuen Erkrankung?

Nach der Bedarfsanwendung: Schmerz und Sicherheit zusammen beobachten

Die Rückfrage „Ist es besser?“ allein genügt nicht. Lassen Sie die Person in eigenen Worten beschreiben, was sich verändert hat. Wenn eine Zahlenskala vertraut ist, kann sie ergänzen; sie ist keine Pflicht. Bei eingeschränkter Kommunikation sind ein entspannterer Gesichtsausdruck, weniger Abwehr, ruhigere Bewegung oder wieder mögliche Aktivität hilfreiche Vergleichszeichen.

Gleichzeitig werden Wachheit und Atmung beobachtet. Neu starke Schläfrigkeit, kaum mögliches Wecken, sehr langsame oder flache Atmung, bläuliche Lippen, Sturz, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit sind keine erwünschte „Ruhe“, sondern erfordern 112. Übelkeit, Schwindel, Verwirrtheit oder Unsicherheit beim Aufstehen werden ebenfalls ernst genommen und nach persönlichem Plan weitergegeben.

Besondere Vorsicht bei schnell wirksamem Fentanyl

Transmukosales Fentanyl – etwa über Mund- oder Nasenschleimhaut – ist kein allgemeines Mittel gegen plötzlich starke Schmerzen. Die Palliativleitlinie behandelt es im engen Zusammenhang mit tumorbedingtem Durchbruchschmerz bei bereits bestehender Opioidtherapie. Produkt, Anwendung und Wiederholungsregeln sind präparatespezifisch und gehören ausschließlich in einen persönlichen ärztlichen Plan.

Solche Arzneimittel müssen vor Kindern, Besuchenden und anderen Haushaltsmitgliedern geschützt aufbewahrt werden. Bei versehentlicher Anwendung, möglicher Überdosierung, sehr langsamer oder flacher Atmung, Bewusstlosigkeit oder ungewöhnlich starker Schläfrigkeit gilt 112. Verpackung und Medikamentenplan werden für den Rettungsdienst bereitgelegt, ohne die Hilfe zu verzögern.

Was Angehörige in einer Schmerzkrise nicht tun

  • keine Diagnose aus Schmerzort, Blutdruckwert oder einer Internetliste ableiten,
  • keine zusätzliche Dosis vorziehen, verdoppeln, teilen oder mit einem anderen Schmerzmittel kombinieren,
  • keine übrig gebliebenen Opioide oder Medikamente einer anderen Person verwenden,
  • keine Basistherapie eigenmächtig auslassen, erhöhen oder umstellen,
  • keine schlafende oder benommene Person allein lassen oder zum Trinken und Schlucken drängen,
  • keine Notfallabklärung verzögern, um erst eine Wärmeanwendung, Massage oder weitere Messung auszuprobieren.

Den Anruf so beginnen, dass die Situation verständlich wird

Eine klare Eröffnung verbindet Veränderung, Zeitpunkt und Risiko: „Mein Vater hat seit 20 Minuten deutlich stärkere Schmerzen als sonst. Sein üblicher Plan passt nicht, und er ist neu sehr schläfrig. Er erhält ein Opioid.“ Danach folgen Schmerzort und -verlauf, Begleitzeichen, reguläre und bereits angewendete Medikamente, Wirkung sowie wichtige Erkrankungen.

Bei einem vereinbarten Rückruf notieren Sie: Wer meldet sich bis wann? Was darf bis dahin geschehen? Welche Veränderung führt sofort zu 112? Eine ausbleibende Rückmeldung ist keine Entwarnung. Verschlechtert sich die Person oder tritt ein Warnzeichen neu auf, wird die Dringlichkeit erneut beurteilt.

Wo dieser Beitrag endet

Diese Entscheidungshilfe richtet sich ausschließlich an private Angehörige zu Hause. Sie erklärt weder die professionelle Schmerzerfassung noch Delegation, Arzneimittelmanagement, pflegefachliche Dokumentation, Qualitätsprüfung oder palliative Therapieplanung. Die ambulante Fachpraxis und die stationäre Pflege erhalten dafür eigenständige Beiträge mit ihren jeweiligen Verantwortungs-, Prozess- und Organisationsfragen.

Quellen und redaktionelle Einordnung

Die zentrale medizinische Grundlage ist die am 27. Juli 2026 veröffentlichte finale Version 3.0 der S3-Leitlinie Palliativmedizin. Ihre Aussagen zu Durchbruchschmerz und Bedarfsmedikation gelten im dort beschriebenen Kontext von Menschen mit nicht heilbarer Krebserkrankung und werden hier nicht auf alle Schmerzursachen übertragen. Deutsche Behördeninformationen ergänzen die Notfallwege und die produktspezifische Fentanyl-Sicherheit.

  1. Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, finale Version 3.0, veröffentlicht am 27. Juli 2026 – Geltungsbereich und aktuelle Leitlinienfassung.
  2. Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 3.0, Juli 2026 – Definition der Schmerzexazerbation und des Durchbruchschmerzes, Umgang mit unkontrolliertem Dauerschmerz und Einordnung schnell wirksamer Opioide.
  3. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege: Expertenstandards und Audit-Instrumente, geprüft am 27. August 2026 – aktueller Stand des Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege, Aktualisierung 2020 und Praxisprojekt 2022.
  4. DNQP: Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege – Aktualisierung 2020, Auszug – personenzentrierte Schmerzeinschätzung, Verlaufskontrolle und Information als professioneller Bezugsrahmen; keine Handlungsanweisung zur eigenständigen Arzneimittelentscheidung durch Angehörige.
  5. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Nummern für den Notfall, geprüft am 27. August 2026 – 112 bei möglicher Lebensgefahr und 116117 bei dringlichen, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten.
  6. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial zu Fentanyl, geprüft am 27. August 2026 – Risiken von Atemdepression, Somnolenz, versehentlicher Anwendung und Überdosierung.
Redaktioneller Standard:

Quellenstand: 27. August 2026. Dieser Beitrag unterstützt private Angehörige bei beobachtbarer Dringlichkeit, beim sicheren Umgang mit einem bereits ärztlich festgelegten persönlichen Plan und bei der strukturierten Kontaktaufnahme. Er ersetzt keine Diagnose, individuelle Schmerztherapie, Dosisfestlegung oder professionelle Schmerzeinschätzung. Warnzeichen erhöhen die Dringlichkeit, beweisen aber keine bestimmte Ursache; ihr Fehlen schließt eine behandlungsbedürftige Erkrankung nicht aus. Erneute Prüfung spätestens im August 2027 sowie früher bei wesentlichen Änderungen der S3-Palliativleitlinie, der DNQP-Grundlage, deutscher Notfallwege oder der Arzneimittelsicherheit.