Digitalisierung & SicherheitFrist & Programm

Digitalisierungsstrategie bezieht die Pflege stärker ein

Die weiterentwickelte Digitalisierungsstrategie soll digitale Anwendungen enger an Versorgung und Pflege ausrichten und eine bessere Nutzung hochwertiger Daten ermöglichen.

Darum geht esDie Seite übersetzt die Digitalisierungsstrategie in konkrete Zielmarken für Pflege und erklärt zugleich, welche Aussagen politische Richtung sind und noch keine Pflicht auslösen.
OriginalquellenBundesministerium für GesundheitStrategiepapier (PDF) · Pressemitteilung · Offizielle Themenseite

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Ereignis11. Februar 2026Veröffentlicht11. Februar 2026Aktualisiert1. September 2026
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Die Strategie ordnet Pflege in drei große digitale Handlungsfelder ein

Die Weiterentwicklung bündelt ihre Vorhaben in personenzentrierten digital unterstützten Versorgungsprozessen, einer besseren Nutzung hochwertiger Gesundheits- und Pflegedaten sowie nutzenorientierten Technologien und Anwendungen. Pflege ist damit nicht nur als Dokumentationsbereich erwähnt, sondern Teil von Versorgung, Datenaustausch und Infrastruktur.

Das ist ein breiter politischer Rahmen und kein einzelnes Pflegeprogramm. Eine Maßnahme kann deshalb für Pflegeeinrichtungen sehr unterschiedlich relevant werden: als elektronische Kommunikation, als Zugriff auf Daten, als Dokumentationshilfe, als Standardisierung oder als technische Voraussetzung für sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

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Drei Zielzahlen machen den politischen Anspruch überprüfbar

Die Strategie nennt konkrete Zielmarken. Die aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte soll von rund vier Millionen Versicherten auf rund 20 Millionen im Jahr 2030 steigen. Bis 2028 soll KI-gestützte Dokumentation in mehr als 70 Prozent der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aktiv genutzt werden.

Außerdem hält das Ministerium am Ziel fest, bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit durchzuführen oder zu initiieren. Solche Zahlen machen spätere Fortschrittskontrolle möglich. Sie sind aber weder eine individuelle Nutzungspflicht noch der Nachweis, dass die Anwendungen in jeder Pflegepraxis bereits funktionieren.

Einordnung aus den OriginaldatenDrei Zielmarken der DigitalisierungsstrategieDie Werte sind politische Zielgrößen mit unterschiedlichen Fristen, keine heute bereits erreichten Versorgungsstände.
FDZ-Gesundheit
≥ 300 ProjekteBis Ende 2026 angestrebte Zahl unterstützter Forschungsprojekte.
KI-gestützte Dokumentation
> 70 %Bis 2028 angestrebter Anteil der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Aktive ePA-Nutzung
rund 20 Mio.Bis 2030 angestrebte aktive Nutzungen gegenüber rund vier Millionen als Ausgangswert.

Zielwerte werden erst aussagekräftig, wenn Messmethode, Ausgangswert und tatsächliche Umsetzung mitberichtet werden. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3

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Für Pflegeteams entscheidet die Alltagstauglichkeit, nicht das Strategieversprechen

Die Strategie verbindet KI besonders mit Entlastung bei medizinischer und pflegerischer Dokumentation, besserer Kommunikation und Zugang zu validierten Gesundheitsinformationen. Für ambulante und stationäre Teams wäre der Nutzen nur dann real, wenn Anwendungen zuverlässig in vorhandene Abläufe passen, Daten nicht mehrfach erfasst werden und Verantwortlichkeiten klar bleiben.

Aus dem Zielwert von 70 Prozent folgt deshalb keine Aufforderung, ungeprüft eine bestimmte Software zu beschaffen. Einrichtungen müssen auf konkrete gesetzliche Vorgaben, anerkannte Standards, Finanzierung, Datenschutz, Interoperabilität und nachgewiesene Nutzbarkeit achten. Die Strategie setzt die Richtung; die verantwortbare Umsetzung entsteht in nachfolgenden Entscheidungen.

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Pflegebedürftige sollen leichter handeln können, dürfen aber nicht digital ausgesperrt werden

Die elektronische Patientenakte soll stärker zum digitalen Begleiter werden und weitere Anwendungen wie Ersteinschätzung, Terminvermittlung und Überweisung einbinden. Für Menschen mit komplexer Versorgung und ihre Angehörigen kann das Wege und Informationsbrüche reduzieren, wenn Zugänge verständlich und Unterstützung verfügbar sind.

Die Strategie betont zugleich sichere Datennutzung und niedrigere Authentifizierungshürden. Damit bleibt ein Spannungsfeld: Zugang muss einfacher werden, ohne Schutz und Selbstbestimmung zu schwächen. Für Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder möchten, braucht eine personenzentrierte Versorgung weiterhin funktionierende analoge Wege.

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Verbindlichkeit entsteht erst durch Gesetze, Standards und umgesetzte Dienste

Eine Strategie kann Prioritäten, Zielzahlen und Zuständigkeiten beschreiben. Sie schafft allein keinen neuen Leistungsanspruch, keine konkrete Dokumentationspflicht und keine fertige technische Schnittstelle. Für die Praxis sind deshalb die späteren Gesetze, Beschlüsse, Finanzierungsregeln und Spezifikationen entscheidend.

Der Quellenstand zeigt, wohin die Bundesregierung steuern will. Ob die Ziele tatsächlich Personal entlasten, Versorgung verbessern und Datenschutz sichern, lässt sich erst an eingeführten Anwendungen und überprüfbaren Ergebnissen bewerten. Künftige Meldungen sollten daher konkrete Umsetzungsakte aktualisieren, statt die Strategie immer wieder als bereits vollzogene Digitalisierung zu erzählen.

Einordnung aus den OriginaldatenWoran sich aus Strategie echte Verbindlichkeit entwickeltEin politisches Ziel verändert den Pflegealltag erst durch nachgelagerte, überprüfbare Umsetzungsschritte.
  • Gesetz oder Richtlinierechtliche Grundlage

    Legt Pflichten, Ansprüche oder Zuständigkeiten verbindlich fest.

  • Technischer Standardgemeinsame Sprache

    Bestimmt Schnittstellen, Sicherheit und Datenaustausch zwischen Systemen.

  • Verfügbarer Dienstpraktische Nutzung

    Muss Einrichtungen und Pflegebedürftigen tatsächlich zugänglich sein.

  • Finanzierung und Schulungbetriebliche Umsetzung

    Entscheiden mit darüber, ob Technik im Alltag entlastet oder Zusatzarbeit erzeugt.

Die Meldung trennt deshalb strategische Zielmarken konsequent von bereits geltenden Pflichten. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3

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Quellen

Verantwortlich: Benjamin Metzig

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026

Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.