Digitalisierungsstrategie bezieht die Pflege stärker ein
Die weiterentwickelte Digitalisierungsstrategie soll digitale Anwendungen enger an Versorgung und Pflege ausrichten und eine bessere Nutzung hochwertiger Daten ermöglichen.
Die Aussagen auf dieser Seite sind mit den unten aufgeführten Dokumenten verknüpft. Dort steht jeweils, was die Quelle für diese Einordnung belegt.
Quellen ansehenDie Strategie ordnet Pflege in drei große digitale Handlungsfelder ein
Die Weiterentwicklung bündelt ihre Vorhaben in personenzentrierten digital unterstützten Versorgungsprozessen, einer besseren Nutzung hochwertiger Gesundheits- und Pflegedaten sowie nutzenorientierten Technologien und Anwendungen. Pflege ist damit nicht nur als Dokumentationsbereich erwähnt, sondern Teil von Versorgung, Datenaustausch und Infrastruktur.
Das ist ein breiter politischer Rahmen und kein einzelnes Pflegeprogramm. Eine Maßnahme kann deshalb für Pflegeeinrichtungen sehr unterschiedlich relevant werden: als elektronische Kommunikation, als Zugriff auf Daten, als Dokumentationshilfe, als Standardisierung oder als technische Voraussetzung für sektorenübergreifende Zusammenarbeit.
Drei Zielzahlen machen den politischen Anspruch überprüfbar
Die Strategie nennt konkrete Zielmarken. Die aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte soll von rund vier Millionen Versicherten auf rund 20 Millionen im Jahr 2030 steigen. Bis 2028 soll KI-gestützte Dokumentation in mehr als 70 Prozent der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aktiv genutzt werden.
Außerdem hält das Ministerium am Ziel fest, bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit durchzuführen oder zu initiieren. Solche Zahlen machen spätere Fortschrittskontrolle möglich. Sie sind aber weder eine individuelle Nutzungspflicht noch der Nachweis, dass die Anwendungen in jeder Pflegepraxis bereits funktionieren.
- FDZ-Gesundheit
- ≥ 300 ProjekteBis Ende 2026 angestrebte Zahl unterstützter Forschungsprojekte.
- KI-gestützte Dokumentation
- > 70 %Bis 2028 angestrebter Anteil der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
- Aktive ePA-Nutzung
- rund 20 Mio.Bis 2030 angestrebte aktive Nutzungen gegenüber rund vier Millionen als Ausgangswert.
Zielwerte werden erst aussagekräftig, wenn Messmethode, Ausgangswert und tatsächliche Umsetzung mitberichtet werden. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3
Für Pflegeteams entscheidet die Alltagstauglichkeit, nicht das Strategieversprechen
Die Strategie verbindet KI besonders mit Entlastung bei medizinischer und pflegerischer Dokumentation, besserer Kommunikation und Zugang zu validierten Gesundheitsinformationen. Für ambulante und stationäre Teams wäre der Nutzen nur dann real, wenn Anwendungen zuverlässig in vorhandene Abläufe passen, Daten nicht mehrfach erfasst werden und Verantwortlichkeiten klar bleiben.
Aus dem Zielwert von 70 Prozent folgt deshalb keine Aufforderung, ungeprüft eine bestimmte Software zu beschaffen. Einrichtungen müssen auf konkrete gesetzliche Vorgaben, anerkannte Standards, Finanzierung, Datenschutz, Interoperabilität und nachgewiesene Nutzbarkeit achten. Die Strategie setzt die Richtung; die verantwortbare Umsetzung entsteht in nachfolgenden Entscheidungen.
Pflegebedürftige sollen leichter handeln können, dürfen aber nicht digital ausgesperrt werden
Die elektronische Patientenakte soll stärker zum digitalen Begleiter werden und weitere Anwendungen wie Ersteinschätzung, Terminvermittlung und Überweisung einbinden. Für Menschen mit komplexer Versorgung und ihre Angehörigen kann das Wege und Informationsbrüche reduzieren, wenn Zugänge verständlich und Unterstützung verfügbar sind.
Die Strategie betont zugleich sichere Datennutzung und niedrigere Authentifizierungshürden. Damit bleibt ein Spannungsfeld: Zugang muss einfacher werden, ohne Schutz und Selbstbestimmung zu schwächen. Für Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder möchten, braucht eine personenzentrierte Versorgung weiterhin funktionierende analoge Wege.
Verbindlichkeit entsteht erst durch Gesetze, Standards und umgesetzte Dienste
Eine Strategie kann Prioritäten, Zielzahlen und Zuständigkeiten beschreiben. Sie schafft allein keinen neuen Leistungsanspruch, keine konkrete Dokumentationspflicht und keine fertige technische Schnittstelle. Für die Praxis sind deshalb die späteren Gesetze, Beschlüsse, Finanzierungsregeln und Spezifikationen entscheidend.
Der Quellenstand zeigt, wohin die Bundesregierung steuern will. Ob die Ziele tatsächlich Personal entlasten, Versorgung verbessern und Datenschutz sichern, lässt sich erst an eingeführten Anwendungen und überprüfbaren Ergebnissen bewerten. Künftige Meldungen sollten daher konkrete Umsetzungsakte aktualisieren, statt die Strategie immer wieder als bereits vollzogene Digitalisierung zu erzählen.
- Gesetz oder Richtlinierechtliche Grundlage
Legt Pflichten, Ansprüche oder Zuständigkeiten verbindlich fest.
- Technischer Standardgemeinsame Sprache
Bestimmt Schnittstellen, Sicherheit und Datenaustausch zwischen Systemen.
- Verfügbarer Dienstpraktische Nutzung
Muss Einrichtungen und Pflegebedürftigen tatsächlich zugänglich sein.
- Finanzierung und Schulungbetriebliche Umsetzung
Entscheiden mit darüber, ob Technik im Alltag entlastet oder Zusatzarbeit erzeugt.
Die Meldung trennt deshalb strategische Zielmarken konsequent von bereits geltenden Pflichten. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3
Quellen
- Bundesministerium für GesundheitStrategiepapier (PDF) · OriginaldokumentGEMEINSAM DIGITAL 2026 – Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und PflegeVeröffentlicht am 11. Februar 2026
Belegt auf dieser Seite: Handlungsfelder, Zielbild, Zielmarken und vorgesehene Maßnahmen für digitale Versorgung, Daten und Infrastruktur.
- Bundesministerium für GesundheitPressemitteilung · HerausgebermeldungDigitale Innovationen stärker in den Versorgungsalltag integrierenVeröffentlicht am 11. Februar 2026
Belegt auf dieser Seite: Politischer Veröffentlichungsanlass, zentrale Zielzahlen und Zusammenfassung der drei Handlungsfelder.
- Bundesministerium für GesundheitOffizielle Themenseite · HerausgebermeldungDigitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die PflegeVeröffentlicht am 11. Februar 2026
Belegt auf dieser Seite: Fortlaufender offizieller Zugang zum Strategiedokument, Umsetzungsstand und weiterführenden Informationen.
Verantwortlich: Benjamin Metzig
Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026
Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.