Ein vollständiger, nachvollziehbarer Pflegegradrechner für Erwachsene und Kinder – nach dem dokumentierten Rechts- und Richtlinienstand, ohne Übertragung Ihrer Angaben.
Alle sechs bewerteten Module
Eigenständige Kinderlogik
Roh- und gewichtete Punkte im Ergebnis
Vollständige Selbsteinschätzung
Wen möchten Sie einschätzen?
Der Modus bestimmt, welche gesetzlich relevanten Fragen und Altersregeln angewendet werden.
Ihre Angaben bleiben in diesem geöffneten Browserfenster.
Es werden keine Antworten übertragen, gespeichert, analysiert oder in die URL geschrieben.
Auswahl noch nicht begonnenSchritt 1
KI-generierte IllustrationDie Karte ordnet den Weg – bewertet wird der konkrete Alltag.
Was die Einordnung trägt
Fünf Regeln vor der ersten Punktzahl
Der Pflegegrad folgt nicht einer Diagnose oder der Zahl geleisteter Pflegestunden. Maßgeblich sind gesundheitlich bedingte Einschränkungen im konkreten Alltag.
01
Gesundheitlich bedingter Unterstützungsbedarf
Entscheidend sind gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten, die Hilfe durch andere erforderlich machen. Eine Diagnose, ein Grad der Behinderung oder das Lebensalter allein begründen keinen Pflegegrad.
02
Voraussichtlich mindestens sechs Monate
Der Unterstützungsbedarf muss seit seinem Eintritt auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, bestehen. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn nur die voraussichtlich kürzere verbleibende Lebensspanne eine sechsmonatige Dauer ausschließt.
03
Fähigkeit statt tatsächlich erbrachter Hilfe
Bewertet wird, was die Person unter der Annahme eigener Handlungsabsicht praktisch kann. Art und Umfang der tatsächlich gewährten Hilfe sind nicht maßgeblich. Hilfsmittel ohne personelle Hilfe gelten als selbständige Durchführung.
04
Schwankungen im Wochenverlauf
Bei regelmäßig wechselnden Ausprägungen ist die Gesamtsituation im Wochenverlauf maßgeblich. Seltenere Ereignisse in den Modulen 3 und 5 folgen den dortigen besonderen Häufigkeitsregeln.
05
Keine amtliche Feststellung
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Selbsteinschätzung. Den verbindlichen Pflegegrad stellt allein die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung fest.
Vollständig statt Schnelltest
Sechs Module – aber nicht sechs gleiche Anteile
Die Rohpunkte werden zunächst je Modul eingeordnet und anschließend gesetzlich gewichtet. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.
1Mobilität10 % Gewichtung
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % Gewichtung – gemeinsam mit Modul 3
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % Gewichtung – gemeinsam mit Modul 2
4Selbstversorgung40 % Gewichtung
5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 % Gewichtung
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 % Gewichtung
Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.