Pflegegrad-Module, Punkte und Gewichtung verstehen
Die Pflegegradpunkte werden nicht einfach über alle Fragen addiert. Jedes Modul besitzt eigene Rohpunktbereiche, Gewichtungen und teilweise besondere Umrechnungen.
Vom einzelnen Kriterium zum Gesamtwert
Zuerst werden die gesetzlich festgelegten Einzelpunkte eines Moduls addiert. Der erreichte Rohpunktbereich wird anschließend in einen gewichteten Modulwert übersetzt. Erst diese gewichteten Werte bilden zusammen die Gesamtpunktzahl.
Modul 110 %
Mobilität
Hier zählen ausschließlich motorische Fähigkeiten zum Einnehmen und Wechseln von Körperhaltungen und zur Fortbewegung, nicht die zielgerichtete Planung.
Rohpunktbereich
0–15
Kriterien
5
Alle Kriterien dieses Moduls
M1.1Positionswechsel im Bett
M1.2Halten einer stabilen Sitzposition
M1.3Umsetzen
M1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
M1.5Treppensteigen
Modul 215 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Bei den ersten acht Kriterien werden Denk- und Verarbeitungsfähigkeiten bewertet, bei den letzten drei auch Auswirkungen von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen.
Rohpunktbereich
0–33
Kriterien
11
Gemeinsamer Anteil: Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere gewichtete Wert übernommen.
Alle Kriterien dieses Moduls
M2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
M2.2Örtliche Orientierung
M2.3Zeitliche Orientierung
M2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
M2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
M2.6Treffen von Entscheidungen im Alltag
M2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
M2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
M2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
M2.10Verstehen von Aufforderungen
M2.11Beteiligen an einem Gespräch
Modul 315 %
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gezählt wird, wie häufig gesundheitlich bedingte Verhaltensweisen oder psychische Problemlagen personelle Unterstützung erforderlich machen. Ein gemeinsames Ereignis wird nur einmal zugeordnet.
Rohpunktbereich
0–65
Kriterien
13
Gemeinsamer Anteil: Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere gewichtete Wert übernommen.
Alle Kriterien dieses Moduls
M3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
M3.2Nächtliche Unruhe
M3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
M3.4Beschädigen von Gegenständen
M3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
M3.6Verbale Aggression
M3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
M3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
M3.9Wahnvorstellungen
M3.10Ängste
M3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Bewertet wird die praktische Selbständigkeit bei Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken, Ausscheidung und gegebenenfalls künstlicher Ernährung.
Rohpunktbereich
0–54
Kriterien
13
Alle Kriterien dieses Moduls
M4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
M4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
M4.3Waschen des Intimbereichs
M4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
M4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
M4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
M4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
M4.8Essen
M4.9Trinken
M4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
M4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
M4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
M4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Modul 520 %
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Nur ärztlich angeordnete, krankheitsbezogene und voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderliche Maßnahmen zählen, soweit dabei personelle Hilfe nötig ist.
Rohpunktbereich
0–15
Kriterien
16
Alle Kriterien dieses Moduls
M5.1Medikation
M5.2Injektionen
M5.3Versorgung intravenöser Zugänge
M5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
M5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
M5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
M5.7Körpernahe Hilfsmittel
M5.8Verbandswechsel und Wundversorgung
M5.9Versorgung mit Stoma
M5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
M5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
M5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
M5.13Arztbesuche
M5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen bis drei Stunden
M5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
M5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 615 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bewertet wird, wie selbständig die Person den Tag strukturieren, Bedürfnisse nach Ruhe und Beschäftigung verwirklichen, planen und Kontakte gestalten kann.
Rohpunktbereich
0–18
Kriterien
6
Alle Kriterien dieses Moduls
M6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
M6.2Ruhen und Schlafen
M6.3Sichbeschäftigen
M6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
M6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
M6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Eine häufige Fehlrechnung
Modul 2 und Modul 3 werden nicht addiert
Für die Gesamtpunktzahl wird ausschließlich der höhere gewichtete Wert aus Modul 2 oder Modul 3 übernommen. Rohpunkte werden nicht addiert.
Passende Skala statt Einheitsantwort
Fünf Antwortsysteme mit verschiedenen Bedeutungen
„Selbständig“, „Fähigkeit vorhanden“ und „nie oder sehr selten“ beantworten unterschiedliche fachliche Fragen. Der Rechner zeigt deshalb je Kriterium genau die passende Skala und weist gesetzliche Sonderpunkte ausdrücklich aus.
Grad der Selbständigkeit
Die Grundwerte 0/1/2/3 gelten nicht für Essen, Trinken und Toilettennutzung; deren gesetzliche Sonderwerte stehen direkt in der folgenden Tabelle.
Antwort
Abgrenzung
Wert
Selbständig
Ohne personelle Hilfe möglich; Hilfsmittel, mehr Zeit oder eine erschwerte Durchführung ändern dies nicht.
Grundwert 0 Rohpunkte
Überwiegend selbständig
Der größte Teil gelingt selbst; nötig sind nur geringe Hilfen wie Bereitstellen, Aufforderung, einzelne Handgriffe oder Anwesenheit aus Sicherheitsgründen.
Grundwert 1 Rohpunkte
Überwiegend unselbständig
Nur ein kleiner Teil gelingt selbst; umfassende Anleitung, ständige Beaufsichtigung oder die Übernahme erheblicher Teilhandlungen ist nötig.
Grundwert 2 Rohpunkte
Unselbständig
Keine oder nur minimale Beteiligung; nahezu alle Handlungsschritte müssen übernommen werden.
Grundwert 3 Rohpunkte
Ausprägung einer Fähigkeit
Antwort
Abgrenzung
Wert
Fähigkeit vorhanden oder unbeeinträchtigt
Die Fähigkeit ist nahezu vollständig vorhanden.
0 Rohpunkte
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Die Fähigkeit ist meistens vorhanden; höhere oder komplexere Anforderungen bereiten Schwierigkeiten.
1 Rohpunkte
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber als Ressource noch erkennbar.
2 Rohpunkte
Fähigkeit nicht vorhanden
Die Fähigkeit ist nicht oder nur sehr selten vorhanden.
3 Rohpunkte
Häufigkeit eines Ereignisses mit Unterstützungsbedarf
Antwort
Abgrenzung
Wert
Nie oder sehr selten
Kein oder nur ausnahmsweiser personeller Unterstützungsbedarf.
0 Rohpunkte
Selten
Ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen.
1 Rohpunkte
Häufig
Zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich.
3 Rohpunkte
Täglich
An jedem Tag ist personelle Unterstützung erforderlich.
5 Rohpunkte
Parenterale Ernährung oder Sondenernährung
Antwort
Abgrenzung
Wert
Entfällt, nicht täglich, nicht auf Dauer oder selbständig
Keine tägliche dauerhafte Versorgung mit Hilfe oder die Versorgung wird ohne personelle Hilfe durchgeführt.
0 Rohpunkte
Täglich zusätzlich zur oralen Ernährung
Tägliche Versorgung mit Hilfe zur Ergänzung der weiterhin stattfindenden oralen Aufnahme.
6 Rohpunkte
Ausschließlich oder nahezu ausschließlich
Nahrung und Flüssigkeit werden mit Hilfe vollständig oder nahezu vollständig parenteral oder über Sonde aufgenommen.
Keine entsprechende Anordnung oder die Einsicht und Einhaltung gelingt selbständig.
0 Rohpunkte
Überwiegend selbständig
Erinnerung oder Anleitung ist höchstens einmal täglich nötig.
1 Rohpunkte
Überwiegend unselbständig
Anleitung oder Beaufsichtigung ist mehrmals täglich nötig.
2 Rohpunkte
Unselbständig
Anleitung oder Beaufsichtigung ist immer oder nahezu durchgehend nötig.
3 Rohpunkte
Gesetzliche Sonderpunkte innerhalb der Selbständigkeitsskala
Die Antwortbegriffe bleiben gleich, aber Anlage 1 vervielfacht die Rohpunkte bei drei Kriterien der Selbstversorgung. Diese Werte verwendet der Rechner anstelle der Grundwerte.
Kriterium
Selbständig
Überwiegend selbständig
Überwiegend unselbständig
Unselbständig
M4.8 · Essen
0
3
6
9
M4.9 · Trinken
0
2
4
6
M4.10 · Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
0
2
4
6
Modul 5 ohne Abkürzung
Häufigkeiten werden gruppenweise normalisiert
Nur ärztlich angeordnete, auf eine bestehende Erkrankung ausgerichtete, langfristig erforderliche Maßnahmen, die nicht ohne personelle Hilfe möglich sind, werden berücksichtigt. Die Eingabe wird je nach Kriterium auf Tag, Woche oder Monat bezogen.
Gruppe A
7 Kriterien gemeinsam umrechnen
Unter einmal täglich 0 Punkte; mindestens einmal bis höchstens dreimal täglich 1; mehr als drei bis höchstens acht 2; mehr als acht 3.
M5.1, M5.2, M5.3, M5.4, M5.5, M5.6, M5.7Gruppe B
4 Kriterien gemeinsam umrechnen
Seltener als einmal wöchentlich 0 Punkte; ein- bis mehrmals wöchentlich 1; mindestens einmal bis unter dreimal täglich 2; mindestens dreimal täglich 3.
M5.8, M5.9, M5.10, M5.11Gruppe C
4 Kriterien gemeinsam umrechnen
Zeit- und technikintensive Maßnahmen sowie begleitete Besuche werden zunächst mit den gesetzlich vorgegebenen Faktoren gewichtet und danach gemeinsam in 0, 1, 2, 3 oder 6 Rohpunkte überführt.
M5.12, M5.13, M5.14, M5.15Gruppe D
1 Kriterien gemeinsam umrechnen
Die Antwort wird nach der im Modell dokumentierten Skala gewertet.
M5.16
Für Versorgung wichtig, für Punkte getrennt
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
Modul 7
Außerhäusliche Aktivitäten
Diese Angaben beeinflussen den Pflegegrad nicht, liefern aber Hinweise für Beratung und Versorgungsplanung.
Verändert die Pflegegradpunkte nichtModul 8
Haushaltsführung
Die Haushaltsführung wird für die Versorgungsplanung dokumentiert, aber nicht in die Pflegegradpunkte eingerechnet.
Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.