Rohpunkte · Gewichtung · Gesamtwert

Pflegegrad-Module, Punkte und Gewichtung verstehen

Die Pflegegradpunkte werden nicht einfach über alle Fragen addiert. Jedes Modul besitzt eigene Rohpunktbereiche, Gewichtungen und teilweise besondere Umrechnungen.

Vom einzelnen Kriterium zum Gesamtwert

Zuerst werden die gesetzlich festgelegten Einzelpunkte eines Moduls addiert. Der erreichte Rohpunktbereich wird anschließend in einen gewichteten Modulwert übersetzt. Erst diese gewichteten Werte bilden zusammen die Gesamtpunktzahl.

Modul 110 %

Mobilität

Hier zählen ausschließlich motorische Fähigkeiten zum Einnehmen und Wechseln von Körperhaltungen und zur Fortbewegung, nicht die zielgerichtete Planung.

Rohpunktbereich
0–15
Kriterien
5
Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M1.1Positionswechsel im Bett
  2. M1.2Halten einer stabilen Sitzposition
  3. M1.3Umsetzen
  4. M1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
  5. M1.5Treppensteigen
Modul 215 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bei den ersten acht Kriterien werden Denk- und Verarbeitungsfähigkeiten bewertet, bei den letzten drei auch Auswirkungen von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen.

Rohpunktbereich
0–33
Kriterien
11

Gemeinsamer Anteil: Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere gewichtete Wert übernommen.

Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  2. M2.2Örtliche Orientierung
  3. M2.3Zeitliche Orientierung
  4. M2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  5. M2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  6. M2.6Treffen von Entscheidungen im Alltag
  7. M2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
  8. M2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
  9. M2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
  10. M2.10Verstehen von Aufforderungen
  11. M2.11Beteiligen an einem Gespräch
Modul 315 %

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Gezählt wird, wie häufig gesundheitlich bedingte Verhaltensweisen oder psychische Problemlagen personelle Unterstützung erforderlich machen. Ein gemeinsames Ereignis wird nur einmal zugeordnet.

Rohpunktbereich
0–65
Kriterien
13

Gemeinsamer Anteil: Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere gewichtete Wert übernommen.

Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
  2. M3.2Nächtliche Unruhe
  3. M3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  4. M3.4Beschädigen von Gegenständen
  5. M3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
  6. M3.6Verbale Aggression
  7. M3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
  8. M3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
  9. M3.9Wahnvorstellungen
  10. M3.10Ängste
  11. M3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
  12. M3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
  13. M3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Modul 440 %

Selbstversorgung

Bewertet wird die praktische Selbständigkeit bei Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken, Ausscheidung und gegebenenfalls künstlicher Ernährung.

Rohpunktbereich
0–54
Kriterien
13
Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
  2. M4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
  3. M4.3Waschen des Intimbereichs
  4. M4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
  5. M4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
  6. M4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
  7. M4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  8. M4.8Essen
  9. M4.9Trinken
  10. M4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
  11. M4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
  12. M4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
  13. M4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Modul 520 %

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Nur ärztlich angeordnete, krankheitsbezogene und voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderliche Maßnahmen zählen, soweit dabei personelle Hilfe nötig ist.

Rohpunktbereich
0–15
Kriterien
16
Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M5.1Medikation
  2. M5.2Injektionen
  3. M5.3Versorgung intravenöser Zugänge
  4. M5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
  5. M5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
  6. M5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
  7. M5.7Körpernahe Hilfsmittel
  8. M5.8Verbandswechsel und Wundversorgung
  9. M5.9Versorgung mit Stoma
  10. M5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
  11. M5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
  12. M5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
  13. M5.13Arztbesuche
  14. M5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen bis drei Stunden
  15. M5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
  16. M5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 615 %

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bewertet wird, wie selbständig die Person den Tag strukturieren, Bedürfnisse nach Ruhe und Beschäftigung verwirklichen, planen und Kontakte gestalten kann.

Rohpunktbereich
0–18
Kriterien
6
Alle Kriterien dieses Moduls
  1. M6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  2. M6.2Ruhen und Schlafen
  3. M6.3Sichbeschäftigen
  4. M6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
  5. M6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
  6. M6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Eine häufige Fehlrechnung

Modul 2 und Modul 3 werden nicht addiert

Für die Gesamtpunktzahl wird ausschließlich der höhere gewichtete Wert aus Modul 2 oder Modul 3 übernommen. Rohpunkte werden nicht addiert.

Passende Skala statt Einheitsantwort

Fünf Antwortsysteme mit verschiedenen Bedeutungen

„Selbständig“, „Fähigkeit vorhanden“ und „nie oder sehr selten“ beantworten unterschiedliche fachliche Fragen. Der Rechner zeigt deshalb je Kriterium genau die passende Skala und weist gesetzliche Sonderpunkte ausdrücklich aus.

Grad der Selbständigkeit

Die Grundwerte 0/1/2/3 gelten nicht für Essen, Trinken und Toilettennutzung; deren gesetzliche Sonderwerte stehen direkt in der folgenden Tabelle.

AntwortAbgrenzungWert
SelbständigOhne personelle Hilfe möglich; Hilfsmittel, mehr Zeit oder eine erschwerte Durchführung ändern dies nicht.Grundwert 0 Rohpunkte
Überwiegend selbständigDer größte Teil gelingt selbst; nötig sind nur geringe Hilfen wie Bereitstellen, Aufforderung, einzelne Handgriffe oder Anwesenheit aus Sicherheitsgründen.Grundwert 1 Rohpunkte
Überwiegend unselbständigNur ein kleiner Teil gelingt selbst; umfassende Anleitung, ständige Beaufsichtigung oder die Übernahme erheblicher Teilhandlungen ist nötig.Grundwert 2 Rohpunkte
UnselbständigKeine oder nur minimale Beteiligung; nahezu alle Handlungsschritte müssen übernommen werden.Grundwert 3 Rohpunkte

Ausprägung einer Fähigkeit

AntwortAbgrenzungWert
Fähigkeit vorhanden oder unbeeinträchtigtDie Fähigkeit ist nahezu vollständig vorhanden.0 Rohpunkte
Fähigkeit größtenteils vorhandenDie Fähigkeit ist meistens vorhanden; höhere oder komplexere Anforderungen bereiten Schwierigkeiten.1 Rohpunkte
Fähigkeit in geringem Maße vorhandenDie Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber als Ressource noch erkennbar.2 Rohpunkte
Fähigkeit nicht vorhandenDie Fähigkeit ist nicht oder nur sehr selten vorhanden.3 Rohpunkte

Häufigkeit eines Ereignisses mit Unterstützungsbedarf

AntwortAbgrenzungWert
Nie oder sehr seltenKein oder nur ausnahmsweiser personeller Unterstützungsbedarf.0 Rohpunkte
SeltenEin- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen.1 Rohpunkte
HäufigZweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich.3 Rohpunkte
TäglichAn jedem Tag ist personelle Unterstützung erforderlich.5 Rohpunkte

Parenterale Ernährung oder Sondenernährung

AntwortAbgrenzungWert
Entfällt, nicht täglich, nicht auf Dauer oder selbständigKeine tägliche dauerhafte Versorgung mit Hilfe oder die Versorgung wird ohne personelle Hilfe durchgeführt.0 Rohpunkte
Täglich zusätzlich zur oralen ErnährungTägliche Versorgung mit Hilfe zur Ergänzung der weiterhin stattfindenden oralen Aufnahme.6 Rohpunkte
Ausschließlich oder nahezu ausschließlichNahrung und Flüssigkeit werden mit Hilfe vollständig oder nahezu vollständig parenteral oder über Sonde aufgenommen.3 Rohpunkte

Einhaltung ärztlich angeordneter Verhaltensvorschriften

AntwortAbgrenzungWert
Entfällt oder selbständigKeine entsprechende Anordnung oder die Einsicht und Einhaltung gelingt selbständig.0 Rohpunkte
Überwiegend selbständigErinnerung oder Anleitung ist höchstens einmal täglich nötig.1 Rohpunkte
Überwiegend unselbständigAnleitung oder Beaufsichtigung ist mehrmals täglich nötig.2 Rohpunkte
UnselbständigAnleitung oder Beaufsichtigung ist immer oder nahezu durchgehend nötig.3 Rohpunkte

Gesetzliche Sonderpunkte innerhalb der Selbständigkeitsskala

Die Antwortbegriffe bleiben gleich, aber Anlage 1 vervielfacht die Rohpunkte bei drei Kriterien der Selbstversorgung. Diese Werte verwendet der Rechner anstelle der Grundwerte.

KriteriumSelbständigÜberwiegend selbständigÜberwiegend unselbständigUnselbständig
M4.8 · Essen0369
M4.9 · Trinken0246
M4.10 · Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls0246
Modul 5 ohne Abkürzung

Häufigkeiten werden gruppenweise normalisiert

Nur ärztlich angeordnete, auf eine bestehende Erkrankung ausgerichtete, langfristig erforderliche Maßnahmen, die nicht ohne personelle Hilfe möglich sind, werden berücksichtigt. Die Eingabe wird je nach Kriterium auf Tag, Woche oder Monat bezogen.

Gruppe A

7 Kriterien gemeinsam umrechnen

Unter einmal täglich 0 Punkte; mindestens einmal bis höchstens dreimal täglich 1; mehr als drei bis höchstens acht 2; mehr als acht 3.

M5.1, M5.2, M5.3, M5.4, M5.5, M5.6, M5.7
Gruppe B

4 Kriterien gemeinsam umrechnen

Seltener als einmal wöchentlich 0 Punkte; ein- bis mehrmals wöchentlich 1; mindestens einmal bis unter dreimal täglich 2; mindestens dreimal täglich 3.

M5.8, M5.9, M5.10, M5.11
Gruppe C

4 Kriterien gemeinsam umrechnen

Zeit- und technikintensive Maßnahmen sowie begleitete Besuche werden zunächst mit den gesetzlich vorgegebenen Faktoren gewichtet und danach gemeinsam in 0, 1, 2, 3 oder 6 Rohpunkte überführt.

M5.12, M5.13, M5.14, M5.15
Gruppe D

1 Kriterien gemeinsam umrechnen

Die Antwort wird nach der im Modell dokumentierten Skala gewertet.

M5.16
Für Versorgung wichtig, für Punkte getrennt

Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

Modul 7

Außerhäusliche Aktivitäten

Diese Angaben beeinflussen den Pflegegrad nicht, liefern aber Hinweise für Beratung und Versorgungsplanung.

Verändert die Pflegegradpunkte nicht
Modul 8

Haushaltsführung

Die Haushaltsführung wird für die Versorgungsplanung dokumentiert, aber nicht in die Pflegegradpunkte eingerechnet.

Verändert die Pflegegradpunkte nicht
Nachprüfbar statt behauptet

Amtliche Grundlagen und Prüfstand

Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.

  1. Gesetz § 14 SGB XI – Begriff der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  2. Gesetz § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  3. Gesetzliche Anlage Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  4. Gesetzliche Anlage Anlage 2 zu § 15 SGB XI – BewertungssystematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  5. Gesetz § 187 BGB – Fristbeginn und Berechnung des LebensaltersBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  6. Gesetz § 188 BGB – Fristende bei Wochen-, Monats- und JahresfristenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  7. Offizielle Richtlinienübersicht Pflegebedürftigkeit – aktuelle Richtlinien und PublikationenMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026
  8. Begutachtungs-Richtlinie Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024Medizinischer Dienst Bund Dokumentabdruck geprüft · SHA-256 A1D2CF1D4C506A7D9FEB2C264546DE0E0193643653CBE05AC6CA3FA035AE515A
  9. Offizielles Richtlinienverfahren Eröffnung des Richtlinienverfahrens zur Anpassung der PflegebegutachtungMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026