Pflegegrad-Ergebnis und Punktgrenzen richtig verstehen
Eine Pflegegradnummer allein erklärt weder den Rechenweg noch die Sicherheit der Eingaben. Ein verwertbares Ergebnis zeigt deshalb Module, Auswahlregeln, offene Fragen und die Grenze zum Bescheid.
Vier Ebenen eines belastbaren Ergebnisberichts
- 01Vollständigkeit
Sind alle erforderlichen Kriterien beantwortet, die Sechsmonatsvoraussetzung eingeordnet und bei Kindern das Kalenderalter eindeutig?
- 02Modulwerte
Rohpunkte und gewichtete Werte zeigen, wie die einzelnen Lebensbereiche in die Berechnung eingehen.
- 03Gesamtwert und Sonderregeln
Der Bericht weist aus, welcher Wert aus Modul 2 oder 3 zählt und ob eine besondere Bedarfskonstellation das Ergebnis verändert.
- 04Nächster Schritt
Antrag, Begutachtung und Beratung richten sich nach der realen Lage – nicht nur nach dem Abstand zur nächsten Schwelle.
Die Punktzahl wird einem Pflegegradbereich zugeordnet
Die Grenzen beziehen sich auf gewichtete Gesamtpunkte. Der Rechner hält Viertelpunkte intern als ganze Zahlen, damit keine Gleitkommaabweichung an einer Schwelle entsteht.
| Einordnung | Gesamtpunkte | Profil |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad nach Punktwert | unter 12,5 | Reguläres Profil |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Reguläres Profil |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Reguläres Profil |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Reguläres Profil |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Reguläres Profil |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Reguläres Profil |
| Kein Pflegegrad nach Punktwert | unter 12,5 | Kinderprofil bis zum 18-Monats-Stichtag |
| Pflegegrad 2 | 12,5 bis unter 27 | Kinderprofil bis zum 18-Monats-Stichtag |
| Pflegegrad 3 | 27 bis unter 47,5 | Kinderprofil bis zum 18-Monats-Stichtag |
| Pflegegrad 4 | 47,5 bis unter 70 | Kinderprofil bis zum 18-Monats-Stichtag |
| Pflegegrad 5 | 70 bis 100 | Kinderprofil bis zum 18-Monats-Stichtag |
Was der Bericht ausdrücklich ausweist
- Rohpunkte jedes ModulsIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Gewichtete ModulwerteIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Auswahl zwischen Modul 2 und 3Im Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- GesamtpunktzahlIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Pflegegrad nach PunktwertIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Nicht bindende GesamteinordnungIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Auswirkung einer besonderen BedarfskonstellationIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
- Offene Voraussetzungen und WarnhinweiseIm Ergebnis einzeln nachvollziehbar
Offene Antworten werden nicht als null gewertet
Eine reguläre Einzelzahl entsteht nur, wenn alle für das Profil erforderlichen Kriterien beantwortet sind. Wo rechnerisch belastbar, kann eine mögliche Spanne zeigen, welche Einstufungen von den offenen Angaben abhängen.
- Die Spanne nennt die verursachenden Kriterien.
- Sie behauptet keine Wahrscheinlichkeit für einen späteren Bescheid.
- Widersprüchliche Eingaben führen zurück zur betroffenen Frage.
Was auch bei einem eindeutigen Punktwert gilt
- Das Ergebnis ersetzt weder Antrag noch Begutachtung oder Bescheid.
- Unsichere oder fehlende Antworten dürfen nicht stillschweigend mit null bewertet werden.
- Gesundheitsangaben sollen ausschließlich lokal im Browser verarbeitet und nicht übertragen oder dauerhaft gespeichert werden.
- Module 7 und 8 dienen nur der Versorgungseinordnung und verändern das Ergebnis nicht.
Amtliche Grundlagen und Prüfstand
Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.
- Gesetz § 14 SGB XI – Begriff der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Gesetz § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Gesetzliche Anlage Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Gesetzliche Anlage Anlage 2 zu § 15 SGB XI – BewertungssystematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Gesetz § 187 BGB – Fristbeginn und Berechnung des LebensaltersBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Gesetz § 188 BGB – Fristende bei Wochen-, Monats- und JahresfristenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
- Offizielle Richtlinienübersicht Pflegebedürftigkeit – aktuelle Richtlinien und PublikationenMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026
- Begutachtungs-Richtlinie Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024Medizinischer Dienst Bund Dokumentabdruck geprüft · SHA-256 A1D2CF1D4C506A7D9FEB2C264546DE0E0193643653CBE05AC6CA3FA035AE515A
- Offizielles Richtlinienverfahren Eröffnung des Richtlinienverfahrens zur Anpassung der PflegebegutachtungMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026