Nachvollziehbar gerechnet · lokal im Browser · regelmäßig geprüft
Methodik, Quellen und Datenschutz des Pflegegradrechners
Sie sollen nicht nur ein Ergebnis sehen, sondern auch verstehen können, worauf es beruht. Deshalb legt der Pflegekanzler Regelstand, Rechenweg, Quellen, Datenschutz und Prüfzeitpunkte offen.
Ein verbindlicher Rechenweg
So bleibt die Berechnung verlässlich
Kriterien, Antwortskalen, Rohpunkte, Gewichtungen, Pflegegradgrenzen, Kinderreferenzen und Sonderregeln werden gemeinsam gepflegt. Dadurch beruhen Rechner, Erklärungen und Ergebnisdarstellung immer auf demselben fachlichen Stand.
01
Amtliche Grundlage
Gesetz und Begutachtungs-Richtlinien bestimmen die fachlichen Regeln.
02
Verbindlicher Regelstand
Alle Rechenwerte und Erläuterungen werden als zusammengehörige Fassung geprüft.
03
Unabhängige Kontrollrechnung
Eine zweite Berechnung prüft typische Fälle, Grenzwerte und Sonderregeln.
04
Verständliches Ergebnis
Das Ergebnis zeigt Modulwerte, Gewichtung, Unsicherheit und relevante Sonderregeln.
Aktualität wird nicht behauptet, sondern terminiert
Regelstand SGBXI-NBI-2024.1
Die veröffentlichte Begutachtungs-Richtlinie vom 21. August 2024 ist am Prüftag weiterhin die aktuelle Fassung. Das am 21. August 2025 eröffnete Überarbeitungsverfahren hat noch keine Ersatzrichtlinie hervorgebracht.
Abgebildete Richtlinie
21. August 2024
Fachlich geprüft
29. August 2026
Nächste Pflichtprüfung
30. September 2026
Status
Aktuell, Überarbeitung offen
Kontrollen an den entscheidenden Stellen
Welche Situationen vor jeder Freigabe geprüft werden
Die Kontrollwerte werden unabhängig vom angezeigten Ergebnis festgelegt. So kann eine Berechnung nicht ihre eigene Richtigkeit bestätigen.
Pflegegradgrenzen
Jede Grenze sowie direkt erreichbare Werte darunter und darüber.
Module und Gewichtung
Minimal- und Maximalwerte, die Auswahl zwischen Modul 2 und 3 sowie alle Gruppen in Modul 5.
Kinder
Alle Altersreferenzen und die Tage unmittelbar vor, am und nach gesetzlichen Übergängen.
Bedienung
Unvollständige und unsichere Angaben, Korrekturen, Wiederholungen und vollständiges Zurücksetzen.
Gesundheitsnahe Antworten ohne Datensammlung
Die Berechnung bleibt vollständig im geöffneten Browserfenster
Die statischen Seiten, Stile, Bilder, das Regelmodell und das Skript werden normal vom Hostingserver geladen. Danach löst die Bedienung keine inhaltsbezogenen Netzwerkanfragen aus.
Nicht erhoben
Name, Anschrift und Kontaktdaten
Versicherungsnummer
Diagnoselisten oder freie Gesundheitsberichte
Nicht gespeichert
Local oder Session Storage
IndexedDB und Cookies
Service-Worker-Cache für Antworten
Nicht übertragen
Antworten und Zwischenstände
Alter und Begutachtungsdatum
Punkte und Ergebnis
Nicht geteilt
Keine persönliche Ergebnis-URL
Keine Analyseereignisse
Kein serverseitig erzeugtes PDF
Quellenrollen bleiben unterscheidbar
Gesetz, Anlage, Richtlinie und Verfahrensstand
Gesetz§ 14 SGB XI – Begriff der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Gesetz§ 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Gesetzliche AnlageAnlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Gesetzliche AnlageAnlage 2 zu § 15 SGB XI – BewertungssystematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Gesetz§ 187 BGB – Fristbeginn und Berechnung des LebensaltersBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Gesetz§ 188 BGB – Fristende bei Wochen-, Monats- und JahresfristenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
Offizielle RichtlinienübersichtPflegebedürftigkeit – aktuelle Richtlinien und PublikationenMedizinischer Dienst Bund
Begutachtungs-RichtlinieRichtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024Medizinischer Dienst Bund
Offizielles RichtlinienverfahrenEröffnung des Richtlinienverfahrens zur Anpassung der PflegebegutachtungMedizinischer Dienst Bund
Neue amtliche Vorgaben werden erst nach vollständiger Prüfung übernommen
Ändert sich eine rechenrelevante Grundlage, erhalten Erwachsenen- und Kinderberechnung einen neuen Regelstand. Grenzfälle, Sonderregeln, Erklärungen und sichtbarer Prüfstand werden gemeinsam geprüft, bevor der neue Stand im Rechner erscheint.
Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.