Nachvollziehbar gerechnet · lokal im Browser · regelmäßig geprüft

Methodik, Quellen und Datenschutz des Pflegegrad­rechners

Sie sollen nicht nur ein Ergebnis sehen, sondern auch verstehen können, worauf es beruht. Deshalb legt der Pflegekanzler Regelstand, Rechenweg, Quellen, Datenschutz und Prüfzeitpunkte offen.

Ein verbindlicher Rechenweg

So bleibt die Berechnung verlässlich

Kriterien, Antwortskalen, Rohpunkte, Gewichtungen, Pflegegradgrenzen, Kinderreferenzen und Sonderregeln werden gemeinsam gepflegt. Dadurch beruhen Rechner, Erklärungen und Ergebnisdarstellung immer auf demselben fachlichen Stand.

01

Amtliche Grundlage

Gesetz und Begutachtungs-Richtlinien bestimmen die fachlichen Regeln.

02

Verbindlicher Regelstand

Alle Rechenwerte und Erläuterungen werden als zusammengehörige Fassung geprüft.

03

Unabhängige Kontrollrechnung

Eine zweite Berechnung prüft typische Fälle, Grenzwerte und Sonderregeln.

04

Verständliches Ergebnis

Das Ergebnis zeigt Modulwerte, Gewichtung, Unsicherheit und relevante Sonderregeln.

Aktualität wird nicht behauptet, sondern terminiert

Regelstand SGBXI-NBI-2024.1

Die veröffentlichte Begutachtungs-Richtlinie vom 21. August 2024 ist am Prüftag weiterhin die aktuelle Fassung. Das am 21. August 2025 eröffnete Überarbeitungsverfahren hat noch keine Ersatzrichtlinie hervorgebracht.

Abgebildete Richtlinie
21. August 2024
Fachlich geprüft
29. August 2026
Nächste Pflichtprüfung
30. September 2026
Status
Aktuell, Überarbeitung offen
Kontrollen an den entscheidenden Stellen

Welche Situationen vor jeder Freigabe geprüft werden

Die Kontrollwerte werden unabhängig vom angezeigten Ergebnis festgelegt. So kann eine Berechnung nicht ihre eigene Richtigkeit bestätigen.

Pflegegradgrenzen

Jede Grenze sowie direkt erreichbare Werte darunter und darüber.

Module und Gewichtung

Minimal- und Maximalwerte, die Auswahl zwischen Modul 2 und 3 sowie alle Gruppen in Modul 5.

Kinder

Alle Altersreferenzen und die Tage unmittelbar vor, am und nach gesetzlichen Übergängen.

Bedienung

Unvollständige und unsichere Angaben, Korrekturen, Wiederholungen und vollständiges Zurücksetzen.

Gesundheitsnahe Antworten ohne Datensammlung

Die Berechnung bleibt vollständig im geöffneten Browserfenster

Die statischen Seiten, Stile, Bilder, das Regelmodell und das Skript werden normal vom Hostingserver geladen. Danach löst die Bedienung keine inhaltsbezogenen Netzwerkanfragen aus.

Nicht erhoben
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten
  • Versicherungsnummer
  • Diagnoselisten oder freie Gesundheitsberichte
Nicht gespeichert
  • Local oder Session Storage
  • IndexedDB und Cookies
  • Service-Worker-Cache für Antworten
Nicht übertragen
  • Antworten und Zwischenstände
  • Alter und Begutachtungsdatum
  • Punkte und Ergebnis
Nicht geteilt
  • Keine persönliche Ergebnis-URL
  • Keine Analyseereignisse
  • Kein serverseitig erzeugtes PDF
Quellenrollen bleiben unterscheidbar

Gesetz, Anlage, Richtlinie und Verfahrensstand

Neue amtliche Vorgaben werden erst nach vollständiger Prüfung übernommen

Ändert sich eine rechenrelevante Grundlage, erhalten Erwachsenen- und Kinderberechnung einen neuen Regelstand. Grenzfälle, Sonderregeln, Erklärungen und sichtbarer Prüfstand werden gemeinsam geprüft, bevor der neue Stand im Rechner erscheint.

Nachprüfbar statt behauptet

Amtliche Grundlagen und Prüfstand

Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.

  1. Gesetz § 14 SGB XI – Begriff der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  2. Gesetz § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der PflegebedürftigkeitBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  3. Gesetzliche Anlage Anlage 1 zu § 15 SGB XI – Einzelpunkte der Module 1 bis 6Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  4. Gesetzliche Anlage Anlage 2 zu § 15 SGB XI – BewertungssystematikBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  5. Gesetz § 187 BGB – Fristbeginn und Berechnung des LebensaltersBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  6. Gesetz § 188 BGB – Fristende bei Wochen-, Monats- und JahresfristenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz Quelle geprüft am 29. August 2026
  7. Offizielle Richtlinienübersicht Pflegebedürftigkeit – aktuelle Richtlinien und PublikationenMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026
  8. Begutachtungs-Richtlinie Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024Medizinischer Dienst Bund Dokumentabdruck geprüft · SHA-256 A1D2CF1D4C506A7D9FEB2C264546DE0E0193643653CBE05AC6CA3FA035AE515A
  9. Offizielles Richtlinienverfahren Eröffnung des Richtlinienverfahrens zur Anpassung der PflegebegutachtungMedizinischer Dienst Bund Quelle geprüft am 29. August 2026