Bei Kindern zählt nicht die altersübliche Abhängigkeit, sondern die gesundheitlich bedingte Abweichung von einem altersentsprechend entwickelten Kind. Der Rechner verwendet dafür tagesgenaue Kalendergrenzen und die Kinderreferenzwerte der Richtlinie.
KI-generierte IllustrationIllustrative Orientierung – keine amtliche Darstellung des Begutachtungsinstruments.
Alter am Begutachtungstag
Kalenderalter statt pauschaler Monatszahl
Maßgeblich ist das Alter am Tag der Begutachtung. Monate und Jahre werden als Kalenderzeiträume gerechnet; sechs Wochen entsprechen 42 Tagen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats
Eigene gesetzliche Sonderregel
Sie gilt einschließlich des Tages, an dessen Ablauf der 18. Lebensmonat nach §§ 187 und 188 BGB vollendet wird. Bewertet werden nur Modul 3, Modul 5, die besondere Bedarfskonstellation und anstelle von Modul 4 die besondere Ernährungsfrage.
Ab dem folgenden Kalendertag bis unter 11 Jahre
Abweichung vom altersüblichen Können
Bis zum vollendeten elften Lebensjahr werden in den altersabhängigen Modulen ausschließlich Abweichungen vom altersentsprechend entwickelten Kind bepunktet. Ab elf Jahren gilt die Erwachsenenberechnung.
Ab 11 Jahren
Reguläre Berechnung
Für die pflegegradrelevante Berechnung gelten die Erwachsenenregeln. Die Einschätzung bleibt trotzdem altersgerecht formuliert.
Besonderheit der ersten 18 Monate
Weniger Module, besondere Ernährung und höhere Einstufung
Modul 3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden altersunabhängig bewertet.
Modul 5
Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen einschließlich begleiteter Frühförderung werden nach den Richtlinienregeln bewertet.
Gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme
Der Aufwand muss das altersübliche Maß in Häufigkeit oder Dauer deutlich überschreiten, etwa bei Trinkschwäche, tröpfchenweiser oder besonders häufiger Aufnahme, Schluckstörungen oder wiederholtem Erbrechen.
Bei erfüllter Definition: 20 RohpunktePflegegradprofil
Ab 12,5 Punkten beginnt die Einstufung bei Pflegegrad 2. Die besondere Bedarfskonstellation kann unabhängig von der Punktzahl zu Pflegegrad 5 führen.
Wie der Vergleich gerechnet wird
Nur die zusätzliche gesundheitliche Abweichung erzeugt Punkte
Der Rechner ermittelt je altersabhängigem Kriterium zunächst die altersentsprechende Ausprägung und vergleicht sie mit der tatsächlichen Einschätzung. Ist ein gleichaltriges, altersentsprechend entwickeltes Kind ebenfalls unselbständig, entsteht daraus allein kein Pflegegradpunkt.
Geburtsdatum und voraussichtlichen Begutachtungstag lokal eingebenBeide Daten werden nur flüchtig zur tagesgenauen Altersberechnung verwendet.
Altersreferenz bestimmenDie hinterlegte Richtlinientabelle entscheidet, welche Ausprägung altersentsprechend ist.
Tatsächliche Fähigkeit einschätzenEltern beantworten dieselbe konkrete Alltagsfrage, ohne die Referenz selbst berechnen zu müssen.
Nur die Differenz bewertenNegative Differenzen werden nicht als Bonus oder Abzug verrechnet.
Nicht jedes Kriterium beginnt im selben Alter
Ausdrückliche Aktivierungsgrenzen
Einige Kriterien werden erst ab einem festgelegten Alter beurteilt. Zusätzlich enthält das Regelmodell für alle altersabhängigen Kriterien die vollständigen Referenzstufen.
Kriterium
Aktiv ab
Zeitliche Orientierung
P2Y6M
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
P4Y
Erkennen von Risiken und Gefahren
P2Y6M
Waschen des vorderen Oberkörpers
P2Y
Waschen des Intimbereichs
P2Y
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
P3Y6M
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
P2Y
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
P5Y
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
P5Y
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
P2Y6M
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
P2Y6M
Die ISO-Zeitangaben sind Teil des maschinenlesbaren Regelmodells: P2Y bedeutet zwei Jahre, P6M sechs Monate. Die Oberfläche übersetzt sie in verständliche Datumsgrenzen.
Was Eltern aus dem Ergebnis mitnehmen können
Das Ergebnis macht sichtbar, in welchen Bereichen der zusätzliche Unterstützungsbedarf liegt und wie die Alterslogik eingegangen ist. Es ersetzt weder die kindspezifische Anamnese noch die Befunderhebung durch besonders geschulte Gutachtende.
Rechenwerte stammen ausschließlich aus Gesetz und Begutachtungs-Richtlinie. Offizielle Übersichten erläutern den Stand, ersetzen aber keine Rechenregel.