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Studie zeigt Lücken bei der Zahnarztversorgung Pflegebedürftiger zu Hause

Viele ambulant Pflegebedürftige reduzieren Zahnarztbesuche; der G-BA leitet die Ergebnisse weiter, schafft damit aber keinen neuen Leistungsanspruch.

Darum geht esDie Seite zeigt, welche Versorgungslücke die Studie belegt, wie belastbar die Teilbefunde sind und warum der entwickelte Pfad noch kein neuer Anspruch ist.
OriginalquellenGemeinsamer BundesausschussPressemitteilung · Formale Beschlussseite · Förmlicher Beschluss (PDF) · Ergebnisbericht (PDF)

Die Aussagen auf dieser Seite sind mit den unten aufgeführten Dokumenten verknüpft. Dort steht jeweils, was die Quelle für diese Einordnung belegt.

Quellen ansehen
Ereignis21. August 2026Veröffentlicht21. August 2026Aktualisiert1. September 2026
01

Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit brechen Routinen häufig ab

Von 5.280 angeschriebenen ambulant Pflegebedürftigen beteiligten sich 1.622 an der Befragung. Mehr als 40 Prozent berichteten, ihre zahnmedizinische Versorgung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit reduziert oder beendet zu haben. Der Befund beschreibt damit eine häufige Unterbrechung gewohnter Vorsorge- und Behandlungskontakte.

Eine zusätzliche Auswertung von Krankenkassendaten verglich 26.818 neu pflegebedürftig gewordene Menschen mit 39.354 Personen ohne Pflegegrad. In der Pflegegruppe wurden zahnärztliche Leistungen seltener genutzt; über drei Jahre blieb auch ein größerer Anteil ganz ohne dokumentierten Zahnarztkontakt.

Einordnung aus den OriginaldatenVon der Einladung zur auswertbaren RöntgenaufnahmeDie Teilstichproben werden Schritt für Schritt kleiner; jede Stufe beantwortet eine andere Forschungsfrage.
  1. 5.280
    Zur Teilnahme eingeladen

    Pflegebedürftige Personen wurden für die Befragung angesprochen.

  2. 1.622
    Fragebogen ausgewertet

    Diese Rückmeldungen bilden die Befragungsstichprobe.

  3. 383
    Zu Hause untersucht

    Nur dieser Teil nahm an der klinischen häuslichen Untersuchung teil.

  4. 200
    Röntgenbilder nutzbar

    Für diese Personen lagen auswertbare Röntgenaufnahmen vor.

Die sinkenden Fallzahlen begrenzen, wie weit klinische Befunde auf alle ambulant Pflegebedürftigen übertragen werden können. Datengrundlage: Quelle 4

02

Die häusliche Untersuchung zeigt Risiken, aber keine Vollerhebung

An der klinischen Untersuchung zu Hause nahmen 383 Personen teil, nur 6,5 Prozent der eingeladenen Gruppe. Unter den Teilnehmenden überwog Pflegegrad 2. Diese geringe und selektive Beteiligung begrenzt, wie weit die beobachteten Mundbefunde auf alle ambulant Pflegebedürftigen übertragen werden können.

In dieser Studiengruppe fanden die Untersuchenden keinen akuten zahnärztlichen Behandlungsbedarf. Zugleich waren Mundgesundheit und Funktion vorhandenen Zahnersatzes bei unregelmäßigen oder fehlenden Zahnarztbesuchen schlechter. Nur für 200 Teilnehmende lagen verwertbare Röntgenaufnahmen vor, was weitere Aussagen einschränkt.

Einordnung aus den OriginaldatenDrei getrennte Evidenzebenen der StudieRoutinevergleich, Befragung und klinische Untersuchung ergänzen einander, dürfen aber nicht wie eine einzige Stichprobe gelesen werden.
Routinegruppe mit neuem Pflegegrad
26.818Krankenkassendaten für den Vergleich nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Routine-Vergleichsgruppe
39.354Versicherte ohne Pflegegrad im untersuchten Vergleich.
Klinische Teilnahme
6,5 %Anteil der Eingeladenen, die an der häuslichen klinischen Untersuchung teilnahmen.

Die niedrige klinische Teilnahme und die Zusammensetzung der Teilnehmenden gehören ausdrücklich zur Aussagegrenze. Datengrundlage: Quelle 3, Quelle 4

03

Zusammenhänge mit Erkrankungen sind nicht automatisch Ursachen

Die Forschenden prüften Beziehungen zwischen Mundgesundheit, Pflegegrad und systemischen Erkrankungen. Für die meisten untersuchten Erkrankungen ergaben sich keine belastbaren ursächlichen Aussagen. Ein Zusammenhang mit Demenz trat hervor, doch auch daraus lässt sich nicht ableiten, in welche Richtung Ursache und Wirkung verlaufen.

Der Bericht macht deutlicher einen Versorgungszusammenhang sichtbar: Mit steigendem Pflegegrad verschlechterten sich klinische Mundgesundheitswerte, und fehlende regelmäßige Kontakte gingen mit schlechteren Befunden einher. Das begründet Aufmerksamkeit und Unterstützung, aber keine Diagnose für eine einzelne Person.

04

Der entwickelte Versorgungspfad ist eine Empfehlung, keine neue Leistung

Aus den Teilstudien und Fachworkshops entstand ein Risikoeinschätzungsinstrument mit Versorgungspfad. Der Innovationsausschuss leitet die Ergebnisse unter anderem an zahnärztliche Organisationen, Hausärzteschaft, Pflegeberufe und öffentliche Gesundheitsdienste weiter. Der Beschluss verpflichtet diese Stellen nicht zur unveränderten Einführung.

Weder entsteht ein automatischer Anspruch auf einen bestimmten Hausbesuch noch ersetzt das Instrument eine zahnärztliche Untersuchung. Verbindliche Leistungen richten sich weiterhin nach geltendem Recht und der individuellen Situation. Weitere Richtlinien- oder Vertragsentscheidungen müssten gesondert veröffentlicht werden.

05

Im Alltag hilft ein fester Blick auf Mundpflege und Zahnarztkontakte

Pflegebedürftige, Angehörige und ambulante Teams können prüfen, wann der letzte Zahnarztkontakt stattfand, ob Schmerzen, Druckstellen, lockerer Zahnersatz, Blutungen oder Schwierigkeiten beim Essen auffallen und wer die tägliche Mundpflege unterstützt. Veränderungen sollten nicht bis zum nächsten Routinetermin unbeachtet bleiben.

Wenn der Weg in eine Praxis schwierig ist, kann die behandelnde Zahnarztpraxis zu geeigneten Möglichkeiten beraten. Die Studie belegt nicht, dass jede pflegebedürftige Person akut behandelt werden muss. Sie zeigt aber, warum Zahngesundheit nach Beginn der Pflegebedürftigkeit nicht aus der Versorgungsplanung verschwinden sollte.

06

Quellen

  • Gemeinsamer BundesausschussPressemitteilung · Herausgebermeldung
    Mundgesundheit Pflegebedürftiger stärker in den Blick nehmenVeröffentlicht am 21. August 2026

    Belegt auf dieser Seite: Veröffentlichungsanlass, zentrale Befunde und Adressaten, an die der Innovationsausschuss die Ergebnisse weitergeleitet hat.

  • Gemeinsamer BundesausschussFormale Beschlussseite · Originaldokument
    Beschlussseite zum Projekt InSEMaPVeröffentlicht am 21. August 2026

    Belegt auf dieser Seite: Projektstatus, Beschlussdatum, Förderkontext und amtliche Bereitstellung von Beschluss sowie Ergebnisbericht.

  • Gemeinsamer BundesausschussFörmlicher Beschluss (PDF) · Originaldokument
    Beschluss des Innovationsausschusses zu InSEMaPVeröffentlicht am 21. August 2026

    Belegt auf dieser Seite: Bewertung des Projektergebnisses und abschließende Weiterleitung an benannte Organisationen ohne Einführung einer verbindlichen Leistung.

  • Gemeinsamer BundesausschussErgebnisbericht (PDF) · Originaldokument
    InSEMaP-Ergebnisbericht zur ambulanten PflegeVeröffentlicht am 21. August 2026

    Belegt auf dieser Seite: Studienaufbau, Stichproben, Nutzung von Zahnbehandlung, klinische Befunde, entwickelter Versorgungspfad und methodische Grenzen.

Verantwortlich: Benjamin Metzig

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026

Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.