Rahmenpläne für die neue Pflegefachassistenz liegen vor
Neue Rahmenpläne konkretisieren die bundesweite Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die ab 2027 die bisherigen unterschiedlichen Länderwege ablösen soll.
Die Aussagen auf dieser Seite sind mit den unten aufgeführten Dokumenten verknüpft. Dort steht jeweils, was die Quelle für diese Einordnung belegt.
Quellen ansehenDie Rahmenpläne sind jetzt zugänglich, aber kein fertiger Stundenplan für jede Schule
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan am 30. Juni 2026 an die zuständigen Bundesministerien übergeben. Nach der Prüfung wurden die Unterlagen über das Bundesinstitut für Berufsbildung bereitgestellt. Sie geben erstmals eine gemeinsame fachliche Orientierung für die neue Pflegefachassistenzausbildung.
Die Pläne haben empfehlende Wirkung. Länder entwickeln daraus ihre Lehrpläne weiter, Pflegeschulen ihre schulinternen Curricula und Träger ihre einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne. Deshalb kann eine Schule Aufbau, Reihenfolge und konkrete Lernsituationen nicht einfach ungeprüft aus dem Bundesdokument übernehmen.
Ab 2027 entsteht ein bundeseinheitliches Berufsprofil mit Vergütung
Die neue Pflegefachassistenzausbildung soll am 1. Januar 2027 starten. Sie ist vergütet und soll die bislang 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen durch ein eigenständiges bundesweit einheitliches Berufsprofil ablösen. Der gemeinsame Rahmen soll Übergänge, Vergleichbarkeit und die Zusammenarbeit der Lernorte erleichtern.
Bundeseinheitlich bedeutet dennoch nicht, dass alle organisatorischen Einzelheiten überall identisch sind. Zuständigkeiten der Länder, konkrete Schulangebote, Trägerstrukturen und Übergangsfragen müssen vor Ort umgesetzt werden. Wer 2027 beginnen möchte, braucht deshalb neben dem Bundesrahmen immer die Informationen des eigenen Landes und der gewählten Schule.
- Übergabe30. Juni 2026
Die Fachkommission übergab Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplan.
- UmsetzungSommer 2026
Länder, Schulen und Träger übertragen die Empfehlungen in ihre verbindlichen Planungen.
- Start1. Januar 2027
Das Pflegefachassistenzgesetz sieht den Beginn des bundeseinheitlichen Berufsprofils vor.
Ein konkreter Kurs kann eigene Bewerbungsfristen und landesbezogene Umsetzungsdetails haben. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2
Für die Lernorte gibt es mehr als einen Rahmenlehrplan
Das veröffentlichte Paket verbindet den Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht mit dem Rahmenausbildungsplan für den praktischen Teil. Hinzu kommen ein Begründungsrahmen mit Hinweisen zum sprachbewussten Unterricht, eine exemplarische sprachbildende Lernsituation und eine offene Kompetenzmatrix.
Gerade die Kompetenzmatrix kann Schulen, Praxisanleitenden und Ausbildungskoordination dabei helfen, Kompetenzen curricularen Einheiten, Aufgabentypen und Praxiseinsätzen zuzuordnen. Sie ist ein Planungsinstrument, aber kein automatischer Nachweis dafür, dass eine Schule oder Einrichtung die erforderlichen Lerngelegenheiten bereits geschaffen hat.
Erläutert Grundannahmen einschließlich sprachbewussten Unterrichts.
Ordnet den theoretischen und praktischen Unterricht auf Bundesebene vor.
Strukturiert den praktischen Teil der Ausbildung.
Wird von Ländern, Schulen und Trägern für die tatsächliche Ausbildung ausgestaltet.
Die Rahmenpläne haben empfehlende Wirkung und sind keine fertigen Stundenpläne jeder Pflegeschule. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2
Bewerbende sollten vier Punkte beim konkreten Angebot prüfen
Für Interessierte ist die Veröffentlichung ein wichtiger Orientierungsschritt, ersetzt aber noch nicht die Beratung zu einem bestimmten Ausbildungsplatz. Entscheidend ist, wie das jeweilige Land und die Schule den neuen Bildungsgang tatsächlich anbieten und wie Übergänge aus bestehenden Assistenzqualifikationen geregelt werden.
Vor einer Bewerbung sollten deshalb Beginn und Bewerbungsfrist, Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsvergütung und Praxiseinsatzorte beim konkreten Träger geklärt werden. Wer bereits einen Abschluss als Pflegehelferin, Pflegehelfer oder Assistenzkraft besitzt, sollte zusätzlich die individuelle Anerkennung oder Anrechnung prüfen lassen.
Quellen
- Bundesinstitut für BerufsbildungOffizielle Fachseite · OriginaldokumentRahmenpläne für die PflegeausbildungenVeröffentlicht am 1. Juli 2026
Belegt auf dieser Seite: Veröffentlichte Rahmenpläne, empfehlende Wirkung, Bestandteile des Pakets und Kompetenzmatrix für die Pflegefachassistenz.
- Bundesministerium für GesundheitPressemitteilung · HerausgebermeldungFachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die PflegefachassistenzVeröffentlicht am 30. Juni 2026
Belegt auf dieser Seite: Übergabe, Prüfauftrag der Ministerien, Ausbildungsstart 2027, Vergütung und Ablösung der 27 Länderregelungen.
Verantwortlich: Benjamin Metzig
Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026
Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.