AusbildungRichtlinie & Standard

Rahmenpläne für die neue Pflegefachassistenz liegen vor

Neue Rahmenpläne konkretisieren die bundesweite Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die ab 2027 die bisherigen unterschiedlichen Länderwege ablösen soll.

Darum geht esDie Seite erklärt, was die inzwischen veröffentlichten Rahmenpläne verbindlich leisten, wo ihre empfehlende Wirkung endet und was Schulen, Träger und Interessierte daraus ableiten können.
OriginalquellenBundesinstitut für Berufsbildung · Bundesministerium für GesundheitOffizielle Fachseite · Pressemitteilung

Die Aussagen auf dieser Seite sind mit den unten aufgeführten Dokumenten verknüpft. Dort steht jeweils, was die Quelle für diese Einordnung belegt.

Quellen ansehen
Ereignis30. Juni 2026Veröffentlicht30. Juni 2026Gültig ab1. Januar 2027Aktualisiert1. September 2026
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Die Rahmenpläne sind jetzt zugänglich, aber kein fertiger Stundenplan für jede Schule

Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat den Rahmenlehrplan und den Rahmenausbildungsplan am 30. Juni 2026 an die zuständigen Bundesministerien übergeben. Nach der Prüfung wurden die Unterlagen über das Bundesinstitut für Berufsbildung bereitgestellt. Sie geben erstmals eine gemeinsame fachliche Orientierung für die neue Pflegefachassistenzausbildung.

Die Pläne haben empfehlende Wirkung. Länder entwickeln daraus ihre Lehrpläne weiter, Pflegeschulen ihre schulinternen Curricula und Träger ihre einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne. Deshalb kann eine Schule Aufbau, Reihenfolge und konkrete Lernsituationen nicht einfach ungeprüft aus dem Bundesdokument übernehmen.

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Ab 2027 entsteht ein bundeseinheitliches Berufsprofil mit Vergütung

Die neue Pflegefachassistenzausbildung soll am 1. Januar 2027 starten. Sie ist vergütet und soll die bislang 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen durch ein eigenständiges bundesweit einheitliches Berufsprofil ablösen. Der gemeinsame Rahmen soll Übergänge, Vergleichbarkeit und die Zusammenarbeit der Lernorte erleichtern.

Bundeseinheitlich bedeutet dennoch nicht, dass alle organisatorischen Einzelheiten überall identisch sind. Zuständigkeiten der Länder, konkrete Schulangebote, Trägerstrukturen und Übergangsfragen müssen vor Ort umgesetzt werden. Wer 2027 beginnen möchte, braucht deshalb neben dem Bundesrahmen immer die Informationen des eigenen Landes und der gewählten Schule.

Einordnung aus den OriginaldatenVom Rahmenplan zum AusbildungsstartZwischen bundesweiter Vorlage und konkretem Schulangebot liegen Übersetzungsschritte in Ländern und Lernorten.
  1. Übergabe
    30. Juni 2026

    Die Fachkommission übergab Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplan.

  2. Umsetzung
    Sommer 2026

    Länder, Schulen und Träger übertragen die Empfehlungen in ihre verbindlichen Planungen.

  3. Start
    1. Januar 2027

    Das Pflegefachassistenzgesetz sieht den Beginn des bundeseinheitlichen Berufsprofils vor.

Ein konkreter Kurs kann eigene Bewerbungsfristen und landesbezogene Umsetzungsdetails haben. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2

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Für die Lernorte gibt es mehr als einen Rahmenlehrplan

Das veröffentlichte Paket verbindet den Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht mit dem Rahmenausbildungsplan für den praktischen Teil. Hinzu kommen ein Begründungsrahmen mit Hinweisen zum sprachbewussten Unterricht, eine exemplarische sprachbildende Lernsituation und eine offene Kompetenzmatrix.

Gerade die Kompetenzmatrix kann Schulen, Praxisanleitenden und Ausbildungskoordination dabei helfen, Kompetenzen curricularen Einheiten, Aufgabentypen und Praxiseinsätzen zuzuordnen. Sie ist ein Planungsinstrument, aber kein automatischer Nachweis dafür, dass eine Schule oder Einrichtung die erforderlichen Lerngelegenheiten bereits geschaffen hat.

Einordnung aus den OriginaldatenVier Ebenen, die nicht dasselbe leistenDie veröffentlichten Unterlagen verteilen Orientierung, Unterricht und Praxisplanung auf getrennte Dokumente.
Begründungsrahmendidaktische Leitidee

Erläutert Grundannahmen einschließlich sprachbewussten Unterrichts.

RahmenlehrplanSchule

Ordnet den theoretischen und praktischen Unterricht auf Bundesebene vor.

RahmenausbildungsplanPraxis

Strukturiert den praktischen Teil der Ausbildung.

Konkretes Curriculumvor Ort

Wird von Ländern, Schulen und Trägern für die tatsächliche Ausbildung ausgestaltet.

Die Rahmenpläne haben empfehlende Wirkung und sind keine fertigen Stundenpläne jeder Pflegeschule. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2

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Bewerbende sollten vier Punkte beim konkreten Angebot prüfen

Für Interessierte ist die Veröffentlichung ein wichtiger Orientierungsschritt, ersetzt aber noch nicht die Beratung zu einem bestimmten Ausbildungsplatz. Entscheidend ist, wie das jeweilige Land und die Schule den neuen Bildungsgang tatsächlich anbieten und wie Übergänge aus bestehenden Assistenzqualifikationen geregelt werden.

Vor einer Bewerbung sollten deshalb Beginn und Bewerbungsfrist, Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsvergütung und Praxiseinsatzorte beim konkreten Träger geklärt werden. Wer bereits einen Abschluss als Pflegehelferin, Pflegehelfer oder Assistenzkraft besitzt, sollte zusätzlich die individuelle Anerkennung oder Anrechnung prüfen lassen.

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Quellen

Verantwortlich: Benjamin Metzig

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026

Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.