Pflegebedürftigkeit betrifft zunehmend auch jüngere Menschen
Der Report Pflegebedürftigkeit beschreibt eine wachsende Zahl jüngerer Betroffener und zeigt, wie stark Versorgung weiterhin im häuslichen Umfeld stattfindet.
Die Aussagen auf dieser Seite sind mit den unten aufgeführten Dokumenten verknüpft. Dort steht jeweils, was die Quelle für diese Einordnung belegt.
Quellen ansehenNeun von zehn Pflegebedürftigen leben im häuslichen Umfeld
Der Report beruht auf Daten aus mehr als drei Millionen Pflegebegutachtungen des Jahres 2025. Nach der Auswertung lebten neun von zehn pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit. Mehr als jede zweite antragstellende Person organisierte die Versorgung dort ohne professionelle Unterstützung eines Pflegedienstes.
Diese beiden Werte beschreiben unterschiedliche Ebenen: Der Wohnort sagt noch nicht, wer die Pflege tatsächlich übernimmt, und häusliche Versorgung bedeutet nicht automatisch professionelle ambulante Pflege. Für Beratung und Planung ist gerade diese Trennung wichtig, weil ein großer Teil der täglichen Pflegearbeit in Familien und persönlichen Netzwerken geleistet wird.
Die beantragte Leistungsform zeigt die Lastverteilung zu Hause
59,6 Prozent beantragten Pflegegeld und organisierten ihre Pflege damit überwiegend durch An- und Zugehörige. 11,2 Prozent beantragten ambulante Sachleistungen, 19,3 Prozent eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen und 9,4 Prozent vollstationäre Pflege. Diese Verteilung macht sichtbar, dass professionelle und informelle Hilfe häufig nebeneinanderstehen.
Die Anteile bilden Anträge zum Begutachtungszeitpunkt ab. Sie sagen nicht, ob die gewählte Kombination langfristig ausreicht, wie belastet Angehörige sind oder ob vor Ort genügend Dienste verfügbar sind. Aus einem hohen Pflegegeldanteil lässt sich daher kein Beleg für eine bedarfsgerechte Versorgung ableiten.
Rundungsbedingt summieren sich die veröffentlichten Anteile auf 99,5 Prozent. Datengrundlage: Quelle 1, Quelle 2
Jüngere Pflegebedürftigkeit ist mehr als ein Randphänomen
Bei den Altersgruppen von 18 bis 59 Jahren und von 60 bis 69 Jahren stieg die Zahl neuer Pflegebedürftiger in den vergangenen Jahren laut Report um mehr als 150 Prozent. Der Herausgeber erklärt einen wesentlichen Teil dieser Entwicklung damit, dass seit der Reform 2017 kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erhöhte sich die Zahl der Begutachtungen von rund 53.000 im Jahr 2015 auf etwa 190.000 im Jahr 2025. Genannt werden unter anderem hyperkinetische Störungen wie ADHS und andere Entwicklungsstörungen. Die Zahlen korrigieren das verbreitete Bild, Pflegebedürftigkeit sei fast ausschließlich eine Frage hohen Alters.
Begutachtungen können Hinweise über den Pflegegrad hinaus auslösen
Bei acht von zehn Erstbegutachtungen wurden Empfehlungen ausgesprochen, die Selbstständigkeit erhalten oder einer Verschlimmerung entgegenwirken sollen. Genannt werden beispielsweise Physiotherapie bei 37,5 Prozent, Ergotherapie bei 34,0 Prozent und Hilfsmittel bei 43,6 Prozent der erstmals begutachteten Personen.
Eine Empfehlung im Gutachten ist noch nicht in jedem Fall die fertige Verordnung, Bewilligung oder tatsächliche Versorgung. Für Betroffene kann sie aber ein Anlass sein, das Gutachten nicht nur auf den Pflegegrad zu lesen, sondern auch auf Hinweise zu Heilmitteln, Hilfsmitteln, Prävention, Rehabilitation oder Wohnumfeldverbesserung.
- Mindestens eine Empfehlung
- 8 von 10Anteil der Erstbegutachtungen mit weiterführendem Hinweis.
- Hilfsmittel
- 43,6 %Häufigster der hier ausgewiesenen Empfehlungsbereiche.
- Physiotherapie
- 37,5 %Empfehlung zur Prüfung einer physiotherapeutischen Maßnahme.
- Ergotherapie
- 34,0 %Empfehlung zur Prüfung einer ergotherapeutischen Maßnahme.
Mehrere Empfehlungen können in einem Gutachten gleichzeitig vorkommen; die Anteile sind nicht zu addieren. Datengrundlage: Quelle 1
Der Report beschreibt Bedarf, aber keine regionale Versorgungslage
Die bundesweiten Begutachtungsdaten zeigen, wer Leistungen beantragt, welche Pflegegrade empfohlen werden und welche Versorgungsformen eine Rolle spielen. Sie beantworten nicht, ob in einer bestimmten Region genug Beratung, Therapie, Kurzzeitpflege, ambulante Dienste oder entlastende Angebote verfügbar sind.
Auch individuelle Verläufe lassen sich aus den Gruppenwerten nicht vorhersagen. Der eigentliche Informationswert liegt deshalb in der Größenordnung und in den bislang oft übersehenen Zielgruppen. Ob eine konkrete Versorgung passt, muss weiterhin anhand der persönlichen Situation und des örtlichen Angebots geprüft werden.
Quellen
- Medizinischer Dienst BundDatenreport (PDF) · OriginaldokumentReport Pflegebedürftigkeit 2026Veröffentlicht am 15. Juli 2026
Belegt auf dieser Seite: Datengrundlage, Versorgungsformen, Altersentwicklung, Pflegegradergebnisse und Empfehlungen aus den Begutachtungen 2025.
- Medizinischer Dienst BundPressemitteilung · HerausgebermeldungReport Pflegebedürftigkeit: Immer mehr auch jüngere Menschen sind pflegebedürftigVeröffentlicht am 15. Juli 2026
Belegt auf dieser Seite: Zentrale Kennzahlen, Einordnung des Herausgebers und hervorgehobene Befunde zu häuslicher sowie jüngerer Pflegebedürftigkeit.
Verantwortlich: Benjamin Metzig
Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026
Die Einordnung beruht auf den hier verlinkten Original- und Herausgeberquellen. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Leistungs- oder medizinische Beratung.