Familienzentrierte Pflege
Familienzentrierte Pflege betrachtet bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen das Kind und sein familiäres System gemeinsam, ohne die eigenständigen Rechte des Kindes zu übergehen.
Eltern und Bezugspersonen bringen Alltagswissen ein, professionelle Teams tragen Fachverantwortung und das Kind wird entwicklungsangemessen an Entscheidungen beteiligt.
Auch gebräuchlich: familienorientierte Pflege, Family-Centered Care
Worum es bei Familienzentrierte Pflege wirklich geht
Eltern und Bezugspersonen bringen Alltagswissen ein, professionelle Teams tragen Fachverantwortung und das Kind wird entwicklungsangemessen an Entscheidungen beteiligt. Bei Familienzentrierte Pflege werden Wille und Alltag der betroffenen Person, tatsächlicher Bedarf, verfügbare Unterstützung und der jeweils geltende fachliche oder rechtliche Rahmen zusammen betrachtet. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, schafft aber eine belastbare Gesprächs- und Entscheidungsgrundlage.
Drei Prüfpunkte bei Familienzentrierte Pflege
- Lage vollständig erfassen
Ziele des Kindes, Routinen, Kommunikation, Elternkompetenz, Belastung, Geschwister, Schule, kulturelle Bedürfnisse und professionelle Zuständigkeiten werden gemeinsam erhoben. Annahmen werden von belegbaren Angaben und offenen Fragen getrennt.
- Nächsten Schritt festlegen
Entscheidungen, Schulung, Vertretung, Auszeiten und Notfallwege werden partnerschaftlich geplant; die Familie wird unterstützt, aber nicht ungefragt zur Ersatzfachkraft gemacht. Zuständigkeit, Frist und Rückmeldung werden so festgehalten, dass der Weg auch bei einem Personenwechsel fortgesetzt werden kann.
- Wirkung und Anschluss sichern
Bei Familienzentrierte Pflege wird nachgeprüft, ob die vereinbarte Leistung, Unterstützung oder Entscheidung im Alltag angekommen ist, verstanden wird und das persönliche Ziel tatsächlich fördert.
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Quellen
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Wegweiser für Familien mit behindertem oder chronisch krankem Kind
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Pflegewissen für pflegende Angehörige
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026