Leistungen, Wohnen & Versorgung

Transition in die Erwachsenenversorgung

Transition in die Erwachsenenversorgung ist der früh vorbereitete, strukturierte Wechsel eines chronisch kranken oder pflegebedürftigen jungen Menschen aus kinderzentrierten in erwachsenenorientierte Systeme.

Sie betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Teilhabe, Wohnen, Schule oder Beruf, rechtliche Vertretung und wachsende Selbstverantwortung.

Auch gebräuchlich: Übergang aus der Kinder- in die Erwachsenenmedizin, medizinische Transition

Der Wechsel beginnt vor dem letzten Termin in der Kinderbehandlung

Ein junger Mensch sollte schrittweise wissen, welche Erkrankung und Medikamente wichtig sind, wie Rezepte beschafft werden und wann Hilfe nötig ist. Das kann gemeinsam mit den bisherigen Bezugspersonen geübt werden. Selbstständigkeit entwickelt sich unterschiedlich; benötigte Unterstützung darf nicht allein wegen eines Geburtstags wegfallen. Umgekehrt sollte die junge Person eigene Fragen stellen und Entscheidungen möglichst selbst mitgestalten können.

Die neue Versorgung mit einem konkreten Zeitplan vorbereiten

  • Erste erwachsene Fachstelle finden

    Eine Adressliste reicht nicht. Klären Sie, wer die Behandlung tatsächlich übernimmt, wann der erste Termin stattfindet und wer bis dahin Rezepte und notwendige Rückfragen bearbeitet.

  • Wichtiges Wissen mitgeben

    Ein verständlicher Überblick über Diagnose, Verlauf, Medikamente, Allergien, Technik und Notfallplan unterstützt die neue Stelle. Lassen Sie erklären, welche Kontrollen weiter nötig sind.

  • Rollen neu vereinbaren

    Besprechen Sie, welche Unterstützung Eltern oder andere Personen weiterhin leisten sollen. Mit zunehmender Selbstständigkeit und Volljährigkeit müssen Einwilligungen, Auskünfte und gegebenenfalls Vertretungsregelungen ausdrücklich geklärt werden.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

Das BMG beschreibt das entwickelte und erprobte Transitionsschulungsprogramm ModuS im Bericht von 2018. SGB IX und die Familieninformation ergänzen Teilhabe und Unterstützung. Der konkrete Wechsel richtet sich nach Erkrankung, Entwicklung und örtlicher Versorgung; es gibt keinen einheitlichen Termin für sämtliche Hilfen.

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Fit für den Wechsel – Transition in die Erwachsenenversorgung
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Wegweiser für Familien mit behindertem oder chronisch krankem Kind

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026