Das Wichtigste in Kürze

  • Reagiert die Person nicht und atmet nicht normal, sofort 112 auf Lautsprecher stellen, mit Herzdruckmassage beginnen und den Anweisungen der Leitstelle folgen.
  • Bei schwerer Verletzung, starken Schmerzen, sichtbarer Fehlstellung, nicht stillbarer Blutung, Krampfanfall, neuer Lähmung oder Sprachstörung sowie möglicher schwerer Kopf-, Nacken-, Rücken- oder Hüftverletzung gilt ebenfalls: nicht aufrichten, 112.
  • Ist die Person wach und stabil, erst nach Schmerzen, Kopfaufprall, Erinnerungslücke und Veränderungen fragen. Ein gelungener Aufstehversuch schließt eine Verletzung nicht aus.
  • Nur wenn keine Warnzeichen bestehen und die Person sich selbst dazu in der Lage fühlt, darf sie langsam und weitgehend aus eigener Kraft handeln. Angehörige sollen nicht ziehen, unter den Armen heben oder eine allgemeine Bodentransfertechnik improvisieren.
  • Nach der Akutsituation gehören Hergang, Beschwerden und Medikamente in die medizinische Übergabe. Ein Sturz sollte anschließend zum Anlass für eine persönliche Ursachen- und Risikoprüfung werden – nicht für ein pauschales Bewegungsverbot.

Die Leitfrage für Angehörige: Was ist jetzt sicher – und wer muss helfen?

Zu Hause müssen Angehörige weder einen Bruch ausschließen noch eine neurologische Untersuchung durchführen. Ihre Aufgabe ist kleiner und zugleich entscheidend: Gefahren erkennen, die Person nicht durch vorschnelles Bewegen zusätzlich gefährden, beobachtbare Tatsachen weitergeben und Hilfe erreichbar machen.

Ein Sturz kann aus einem Stolpern entstehen, aber auch mit Schwindel, Kreislaufabfall, Infektion, Unterzuckerung, Medikamentenwirkung oder einer kurzen Bewusstlosigkeit zusammenhängen. Diese Ursachen lassen sich am Boden nicht zuverlässig auseinanderhalten. Die Reihenfolge lautet deshalb: Lebensgefahr prüfen, Verletzungszeichen ernst nehmen, dann den passenden Hilfeweg wählen.

Die ersten Minuten in sechs ruhigen Schritten

  1. Eigene Sicherheit und Umgebung prüfen: Verkehr, Feuer, Strom, Scherben oder eine nasse Fläche zuerst beachten. Nur bei unmittelbarer weiterer Gefahr ist eine schnelle Ortsveränderung wichtiger als das Ruhigbleiben.
  2. Ansprechen und bei der Person bleiben: Namen nennen, erklären, dass Sie da sind, und fragen, was passiert ist. Nicht drängen, beschämen oder den Sturz kleinreden.
  3. Reaktion und normale Atmung prüfen: Reagiert die Person nicht und atmet gar nicht oder nicht normal, 112 auf Lautsprecher stellen und sofort nach Anleitung der Leitstelle handeln. Schnappatmung ist keine normale Atmung.
  4. Nach Warnzeichen schauen und fragen: Wo sind Schmerzen? Gibt es Blutung, Fehlstellung, neue Schwäche, Sprach- oder Sehstörung? Wurden Kopf, Nacken, Rücken oder Hüfte getroffen? Ist der Hergang unbekannt?
  5. Nicht reflexhaft hochziehen: Keine Gliedmaße gerade richten, kein Gelenk testen und nicht an Armen oder Kleidung ziehen. Die Person in der vorgefundenen Lage möglichst bequem und warm halten, solange keine Gefahr oder Leitstellenanweisung etwas anderes verlangt.
  6. Hilfeweg festlegen: 112 bei möglicher schwerer Verletzung oder Lebensgefahr. Für dringliche, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten ist 116117 erreichbar. Bei Unsicherheit kann auch diese Einschätzung zur Notfallversorgung weiterleiten.
Der Satz „Ich kann doch wieder stehen“ beendet die Prüfung nicht.

Manche Beschwerden zeigen sich verzögert, und eine Kopfverletzung ist von außen nicht zuverlässig erkennbar. Entscheidend sind Hergang, Schmerzen, Wachheit, Verhalten und die Frage, ob die Person wirklich wieder ihrem gewohnten Zustand entspricht.

Nicht bewegen oder selbst aufstehen lassen: diese Grenze entscheidet

Bei starken Schmerzen, auffälliger Stellung eines Körperteils, deutlicher Bewegungseinschränkung, Blutung, Kopf-, Nacken-, Rücken- oder Hüftbeschwerden, neuer Benommenheit oder neurologischer Veränderung sollte die Person nicht zum Aufstehen gebracht werden. Das Deutsche Rote Kreuz rät bei möglichen Knochenbrüchen ausdrücklich von Bewegungs- und Einrenkungsversuchen ab.

Fehlen solche Warnzeichen, ist die Person vollständig wach und möchte sie selbst aufstehen, kann eine vertraute, zuvor fachlich eingeübte Bodenaufstehstrategie infrage kommen. Dabei leistet die gestürzte Person die Bewegung möglichst selbst. Angehörige können einen stabilen Sitzplatz heranbringen, den Weg freihalten und sichern, sollen aber nicht unter den Armen heben oder das Körpergewicht übernehmen. Bei Schmerz, Schwindel, Schwäche oder Unsicherheit wird abgebrochen und Hilfe gerufen.

Kann die Person nicht aus eigener Kraft aufstehen, ist das kein Auftrag für einen riskanten Hebeversuch. Ist eine Verletzung möglich, kann sie sich nicht sicher bewegen oder ist kein geschulter örtlicher Hilfeweg unmittelbar verfügbar, 112 anrufen und die Lage genau schildern. Langes Liegen kann zusätzlich belasten; die Person warm halten, nicht allein lassen und der Leitstelle sagen, seit wann sie am Boden liegt und ob sie wach ist sowie normal atmet.

Ein möglicher Kopfaufprall verändert die Dringlichkeit

Bei einem unbeobachteten Sturz, Erinnerungslücke oder Demenz bleibt manchmal unklar, ob der Kopf getroffen wurde. Auch eine zunächst wache Person kann eine relevante Kopfverletzung haben. Eine mögliche Kopfverletzung sollte deshalb noch am selben Tag medizinisch eingeschätzt werden, besonders bei Bewusstlosigkeit oder Erinnerungslücke, anhaltendem oder zunehmendem Kopfschmerz, Erbrechen, ungewöhnlicher Schläfrigkeit, verändertem Verhalten, neuer Unsicherheit beim Gehen oder jeder neurologischen Auffälligkeit. Bei deutlicher Verschlechterung gilt 112.

Gerinnungshemmende und plättchenhemmende Medikamente gehören sofort in die Übergabe. Dazu zählen unterschiedliche Arzneimittel mit unterschiedlicher Bedeutung; Angehörige sollen nicht selbst entscheiden, welches Präparat „stark genug“ für eine Untersuchung ist. Medikamentenname, aktuelle Einnahme und möglichst der Zeitpunkt der letzten Dosis werden genannt. Die Entscheidung über Bildgebung, Beobachtung oder Therapie trifft die medizinische Fachperson. Medikamente niemals eigenmächtig auslassen oder absetzen.

Bei Demenz zählt der Vergleich mit vorher. Neue Schläfrigkeit, ungewohnte Stille, stärkere Unruhe, veränderte Sprache, unsichereres Gehen oder anderes Verhalten können wichtiger sein als die Antwort auf die Frage nach Kopfschmerz. Angehörige sollten konkret sagen, was seit dem Sturz anders ist.

Welcher Hilfeweg passt?

SituationNächster SchrittBis Hilfe da ist
Lebensgefahr oder schwere Verletzung möglich
Nicht ansprechbar, nicht normale Atmung, Krampfanfall, starke Blutung, sehr starke Schmerzen, Fehlstellung, neue Lähmung oder Sprachstörung, schwere Kopf-, Nacken-, Rücken- oder Hüftverletzung möglich; die Person kann gar nicht aufstehen oder sich nicht sicher bewegen.
112; Telefon auf Lautsprecher, Leitstellenanweisungen befolgen.Bei der Person bleiben, nicht unnötig bewegen, warm halten. Bei fehlender normaler Atmung sofort Wiederbelebung nach Anleitung beginnen.
Dringlich, aber aktuell nicht lebensbedrohlich
Möglicher Kopfaufprall, Erinnerungslücke, anhaltender Schmerz, neue Unsicherheit, ungeklärter Hergang oder gerinnungshemmende Medikamente.
Hausärztliche Praxis beziehungsweise geeignete Akutversorgung kontaktieren; außerhalb der Sprechzeit 116117. Bei Verschlechterung 112.Nicht allein lassen, Veränderungen beobachten, Hergang und Medikamente bereithalten. Keine Medikamente eigenmächtig ändern.
Stabil und ohne Warnzeichen
Voll wach, kein Hinweis auf relevante Verletzung, Person kann sich aus eigener Kraft sicher bewegen.
Ruhig nachbeobachten und den Sturz zeitnah mit der Hausarztpraxis oder einer zuständigen Fachperson besprechen.Die Person entscheidet über das Tempo. Nur kleinste nötige Hilfe geben; bei neuen Beschwerden neu einstufen.

Eine gute Übergabe beschreibt Tatsachen statt Vermutungen

Am Telefon oder in der Praxis helfen wenige genaue Angaben mehr als „Es war wohl nichts“:

  • Zeit und Ort: Wann und wo geschah der Sturz? Wurde er beobachtet oder wurde die Person gefunden?
  • Hergang: Aus dem Stand, vom Stuhl, aus dem Bett oder auf einer Treppe? Gab es Stolpern, Schwindel, Schwäche, Brustbeschwerden oder eine mögliche Bewusstlosigkeit?
  • Kopf und Erinnerung: Kopfaufprall sicher, möglich oder unbekannt? Erinnerungslücke, Erbrechen, Kopfschmerz oder Verhaltensänderung?
  • Beschwerden: Wo sind Schmerzen, Schwellung, Wunde oder Bewegungseinschränkung? Was ist im Vergleich zu vorher neu?
  • Ausgangslage: Wie lag oder saß die Person? Wie lange möglicherweise? Konnte sie sich selbst bewegen oder aufstehen?
  • Medikamente und Erkrankungen: Aktueller Medikationsplan, besonders Gerinnungs- oder Plättchenhemmer, sowie relevante Vorerkrankungen und jüngste Änderungen.
  • Bisheriger Verlauf: Was wurde bereits getan, wer wurde kontaktiert und wie hat sich der Zustand seitdem verändert?

Keine Vitalwerte erfinden und keine Tests durchführen, die nicht sicher beherrscht werden. „Nicht beobachtet“, „weiß ich nicht“ und „im Vergleich zu gestern deutlich schläfriger“ sind fachlich wertvolle Angaben.

Nach der Akutsituation: den Sturz klären, nicht nur den Teppich entfernen

Ein Sturz hat häufig mehrere beitragende Faktoren. Eine persönliche Abklärung kann Gang, Gleichgewicht und Muskelkraft, Blutdruck beim Lagewechsel, Schwindel, Seh- und Hörvermögen, Füße und Schuhe, Medikamente, Kontinenz, Ernährung und Trinken, Kognition, Stimmung, Erkrankungen und die Wohnumgebung zusammen betrachten. Ein Punktwert oder ein allgemeiner Selbsttest ersetzt diese Beurteilung nicht.

Die aktuelle NICE-Leitlinie empfiehlt eine umfassende Sturzabklärung unter anderem nach einer behandlungsbedürftigen Verletzung, sturzbedingter Bewusstlosigkeit, fehlender Fähigkeit zum selbstständigen Aufstehen, wiederholten Stürzen oder bei Frailty. Nach einem einzelnen Sturz mit Gang- oder Gleichgewichtsproblem soll zumindest dieser Bereich fachlich eingeschätzt werden. Welche deutsche Anlaufstelle passt, hängt von der Versorgung ab: häufig Hausarztpraxis, Physio- oder Ergotherapie, geriatrische beziehungsweise sturzbezogene Angebote, Apotheke für eine strukturierte Medikamentenklärung oder Wohnraumberatung.

Angst vor einem weiteren Sturz ist verständlich. Dauerhafte Schonung, Festhalten oder ein pauschales Bewegungsverbot können jedoch Kraft und Selbstvertrauen weiter mindern. Die sichere Rückkehr zur Aktivität wird individuell geplant. Der getrennte Beitrag Stürze zu Hause vorbeugen erklärt diesen nächsten Schritt ausführlich.

Was Angehörige nicht übernehmen sollten

  • die Person sofort hochziehen, unter den Armen anheben oder ihr Körpergewicht allein übernehmen,
  • Beine, Hüfte, Nacken oder Rücken „testen“, einrenken oder gegen Schmerzen bewegen,
  • aus einem erfolgreichen Aufstehen ableiten, dass keine Verletzung vorliegt,
  • einen möglichen Kopfaufprall, eine Erinnerungslücke oder neue Verhaltensänderung abwarten, ohne medizinischen Rat einzuholen,
  • Gerinnungshemmer, Schmerzmittel, Blutdruckmittel oder andere Medikamente eigenständig auslassen, zusätzlich geben oder verändern,
  • die Person nach möglicher Kopfverletzung ohne geklärten Beobachtungs- und Hilfeweg allein lassen,
  • nach dem Sturz jede Bewegung verbieten oder freiheitsbeschränkende Lösungen improvisieren.

Ein kleiner Notfallplan schützt vor dem nächsten Improvisieren

Wenn Stürze möglich sind, sollte vorab geklärt sein: Wo ist ein erreichbares Telefon oder ein Hausnotruf? Wer besitzt einen Wohnungsschlüssel? Welche Nummern gelten tagsüber und nachts? Wo liegt der aktuelle Medikationsplan? Welche Bodenaufstehstrategie wurde der Person tatsächlich gezeigt und geübt? Welche Angehörigen dürfen körperlich überhaupt helfen, ohne sich selbst zu gefährden?

Der Plan soll Selbstständigkeit ermöglichen, nicht Überwachung ausweiten. Ein Mobiltelefon am Körper, ein passender Hausnotruf, gute Beleuchtung und ein gemeinsam geübter Hilfeweg sind oft nützlicher als die Hoffnung, beim nächsten Mal zufällig in Hörweite zu sein.

Quellen und redaktionelle Einordnung

Der Beitrag verbindet deutsche Notfallinformationen mit internationaler Leitlinienorientierung für Kopfverletzungen und Sturzabklärung. Er ersetzt weder Erste-Hilfe-Training noch Leitstellenanweisung, Untersuchung, Diagnose oder persönliche Therapieplanung. Maßgeblich waren:

  1. Deutscher Rat für Wiederbelebung: Reanimationsleitlinien 2025 und Algorithmus der lebensrettenden Basismaßnahmen.
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Notruf und Notaufnahme, Stand 23. April 2026.
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Abgrenzung zu 112.
  4. Deutsches Rotes Kreuz: Erste Hilfe bei Knochenbrüchen.
  5. National Institute for Health and Care Excellence: Head injury – assessment and early management, NG232, veröffentlicht 2023, zuletzt punktuell geändert 2025.
  6. National Institute for Health and Care Excellence: Falls – assessment and prevention in older people, NG249, 2025.
  7. Bundesministerium für Gesundheit: Stürze bei älteren Menschen.
  8. National Health Service: Falls – Verhalten nach einem Sturz, geprüft März 2025.
Redaktioneller Standard: Quellenstand 28. August 2026. NICE- und NHS-Empfehlungen stammen aus dem britischen Versorgungssystem; medizinische Warnzeichen und personenzentrierte Grundsätze sind übertragbar, britische Rufnummern und konkrete Versorgungswege wurden nicht übernommen. Die deutsche Einordnung verwendet 112, 116117 und die individuelle hausärztliche beziehungsweise akutmedizinische Versorgung. Die Entscheidung über Transport, Bildgebung, Beobachtung, Bodentransfer und Medikamentenumgang bleibt professioneller Einzelfallbeurteilung vorbehalten. Erneute Prüfung bei Änderung der Reanimations-, Kopfverletzungs- oder Sturzleitlinien, spätestens August 2027.