Das Wichtigste in Kürze

  • Schmerzmanagement ist ein Kreislauf. Screening, differenziertes Assessment, individuelle Ziele, Behandlungsplan, Information, Durchführung, Verlaufskontrolle und Evaluation müssen erkennbar zusammenhängen.
  • Die Selbstauskunft steht an erster Stelle. Kognitive Einschränkungen schließen sie nicht automatisch aus. Beobachtung ergänzt die Selbstauskunft und wird bei vermuteter eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit systematisch eingesetzt.
  • Ein Screening beantwortet nur, ob Schmerz vorhanden oder wahrscheinlich ist. Ein positives oder zweifelhaftes Ergebnis löst zeitnah ein Assessment aus; bei akutem Schmerz dürfen notwendige Linderung und Notfallversorgung nicht auf ein vollständiges Formular warten.
  • Ziele beziehen sich auf die Person, nicht nur auf eine Skala. Akzeptable Schmerzsituation, Schlaf, Mobilität, Selbstversorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität werden gemeinsam und überprüfbar festgelegt.
  • Medikamentöse und nichtmedikamentöse Maßnahmen gehören in einen gemeinsamen Plan. Verordnung, Kompetenzen, individuelle Risiken, Durchführung, Nebenwirkungsprophylaxe und Eskalationswege müssen geklärt sein.
  • Bedarfsmedikation braucht eine eindeutige Indikation und eine geplante Wirkungskontrolle. Wiederholter Bedarf, unzureichende Wirkung oder Nebenwirkungen sind Gründe für eine Neubewertung – nicht für eigenmächtige Dosisänderungen.
  • Evaluation misst mehr als „gegeben“. Sie prüft, ob Ziele erreicht, Funktionen verbessert, Nebenwirkungen vermieden und die Situation stabil geworden sind – und verändert den Plan, wenn das nicht gelingt.
  • Pflegeprozessverantwortung ist nicht delegierbar. Erhebung des Pflegebedarfs, Planung, Steuerung und Evaluation sind nach § 4 PflBG vorbehaltene Aufgaben von Pflegefachpersonen; einzelne Durchführungsaufgaben benötigen klare Kompetenz- und Verantwortungsgrenzen.

Warum einzelne Maßnahmen noch kein Schmerzmanagement ergeben

In der Praxis können alle sichtbaren Einzelhandlungen korrekt wirken und der Gesamtprozess dennoch scheitern: Die Schmerzskala wurde ausgefüllt, das Medikament wurde verabreicht und im Bericht steht „weiterhin Schmerzen“. Unklar bleibt aber, ob die Person den Schmerz akzeptabel fand, ob sie anschließend wieder gehen oder schlafen konnte, ob eine Nebenwirkung auftrat und wer den Plan wann anpasst. Genau diese Lücken führen zu Unterversorgung, unnötiger Sedierung, wiederholten Schmerzspitzen und widersprüchlichen Übergaben.

Der DNQP verbindet akute, chronische und zu erwartende Schmerzen in einem gemeinsamen Standard. Sein Ziel ist nicht zwingend Schmerzfreiheit. Angestrebt wird ein individuell angepasstes Management, das Schmerzen verhindert oder lindert, eine Chronifizierung beziehungsweise Krise vermeidet und eine akzeptable Schmerzsituation sowie bestmögliche Lebensqualität und Funktionsfähigkeit unterstützt. Die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege betrachtet entsprechend die Gesamtheit des pflegerischen Schmerzmanagements einschließlich ärztlicher und multiprofessioneller Zusammenarbeit.

BausteinKernfrageErkennbares Ergebnis
ScreeningIst Schmerz vorhanden, zu erwarten oder aufgrund von Zeichen zu vermuten?Negatives Ergebnis mit geplantem Wiederholungsanlass oder positives Ergebnis mit zeitnahem Assessment.
Differenziertes AssessmentWie ist die Schmerzsituation und wodurch wird sie beeinflusst?Akut oder chronisch, stabil oder instabil, Merkmale, Folgen, Risiken, Ressourcen und Klärungsbedarf sind nachvollziehbar.
ZieleWas soll für diese Person konkret besser oder erhalten werden?Akzeptables Schmerzmaß und alltagsbezogene Funktions- oder Lebensqualitätsziele sind vereinbart.
Behandlungs- und MaßnahmenplanWelche medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Schritte führen zu den Zielen?Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Bedarfsregeln, Kontrollen und Eskalation bilden einen umsetzbaren Plan.
Information und BeteiligungVersteht die Person den Plan und kann sie Entscheidungen mittragen?Präferenzen, Einwilligung, Selbstmanagement und Unterstützungsbedarf sind berücksichtigt.
VerlaufskontrolleWie verändert sich Schmerz im Alltag und nach einzelnen Maßnahmen?Wirkung, Funktion, unerwünschte Wirkungen und relevante Abweichungen werden zum passenden Zeitpunkt erfasst.
EvaluationWerden die vereinbarten Ziele erreicht und bleibt die Situation stabil?Plan wird fortgeführt, gezielt angepasst oder interprofessionell neu beurteilt.

Schritt 1: Schmerz früh erkennen – mit Screening statt Scheinsicherheit

Das Screening ist eine kurze Weichenstellung. Es fragt nach aktuellem Schmerz und achtet zugleich auf mögliche non- und paraverbale Zeichen. Die S3-Leitlinie GeriPAIN empfiehlt bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ein strukturiertes Screening innerhalb der ersten 24 Stunden nach Erstkontakt mit dem Gesundheitswesen oder anlassbezogen. Für die stationäre Langzeitpflege bedeutet das: bei Einzug beziehungsweise Übernahme frühzeitig, bei Pflegevisiten und planmäßigen Neubewertungen sowie immer dann, wenn sich Verhalten, Mobilität, Vitalzeichen, Erkrankung oder Behandlung relevant verändern.

Anlässe für ein erneutes Screening

  • nach Sturz, Operation, Verletzung, Krankenhausaufenthalt oder einer schmerzhaften diagnostischen beziehungsweise pflegerischen Maßnahme;
  • bei neuer Schonhaltung, Abwehr, Lautäußerung, Unruhe, Rückzug, Schlafstörung oder Funktionsverlust;
  • bei Erkrankungen und Situationen mit zu erwartendem Schmerz, etwa Wunden, Fraktur, Arthritis, Tumorerkrankung oder Harnverhalt;
  • nach relevanter Veränderung der Medikation, bei häufigerer Bedarfsanforderung oder auffälliger Müdigkeit;
  • bei Rückkehr aus Krankenhaus, Facharztpraxis oder Palliativversorgung und bei widersprüchlichen Übergabeinformationen.

Ein negatives Screening ist keine lebenslange Feststellung. Es braucht einen nächsten Anlass oder ein Intervall. Ein positives Screening ist umgekehrt keine Diagnose und noch kein vollständiges Assessment. Es löst eine zeitnahe fachliche Klärung aus. Bei akutem Schmerz werden angemessene schmerzlindernde und sichernde Maßnahmen auf Basis der verfügbaren Informationen sofort eingeleitet, auch wenn das Assessment noch nicht vollständig ist.

Schritt 2: Die Schmerzsituation differenziert verstehen

Das Assessment beginnt bei der Schilderung der Person. Eine numerische, verbale oder visuelle Skala kann die Intensität abbilden, aber nicht die gesamte Schmerzerfahrung. Ort, Qualität, Verlauf, Auslöser, Bedeutung und Auswirkungen auf das Leben sind ebenso wichtig. In der Geriatrie kommen Multimorbidität, Polypharmazie, Sinnesbeeinträchtigungen, Frailty, Demenz und wechselnde Belastbarkeit hinzu.

Zum Kernassessment gehören

  • Beginn und Verlauf: plötzlich oder schleichend, dauerhaft oder episodisch, Tagesmuster, Dauer einzelner Episoden und Veränderung gegenüber dem persönlichen Ausgangszustand;
  • Lokalisation und Ausstrahlung: möglichst durch Zeigen, Körperskizze oder geeignete Kommunikationshilfe;
  • Intensität und Akzeptabilität: in Ruhe und bei relevanter Aktivität, mit demselben für die Person verständlichen Instrument und nicht als isolierter Zahlenwert;
  • Qualität: zum Beispiel drückend, stechend, brennend, elektrisierend oder krampfartig – als Beschreibung, nicht als pflegerische Diagnose;
  • Auslöser und Linderung: Bewegung, Lagerung, Essen, Ausscheidung, Berührung, Verbandwechsel, Tageszeit, Wärme, Kälte, Ruhe oder Ablenkung;
  • Auswirkungen: Schlaf, Mobilität, Atmung, Selbstversorgung, Stimmung, Kognition, Appetit, Kommunikation, soziale Teilhabe und Lebensqualität;
  • Bisherige Bewältigung: hilfreiche und belastende Maßnahmen, frühere Erfahrungen, Ängste, Erwartungen und Präferenzen;
  • Behandlung und Risiken: gesamte Medikation einschließlich Bedarfs- und Selbstmedikation, Wirkung, Nebenwirkungen, Organfunktion, Schluckfähigkeit und relevante Diagnosen;
  • Stabilität: Ist die Situation für die Person akzeptabel und verlässlich beherrscht oder neu, zunehmend, unvorhersehbar beziehungsweise funktionell entgleist?
SituationPflegefachliche BedeutungKonsequenz
Akuter neuer SchmerzMöglicher Hinweis auf Verletzung, Erkrankung oder Komplikation; Verlauf und Ursache sind noch nicht geklärt.Dringlichkeit prüfen, Linderung einleiten, ärztliche Diagnostik koordinieren und engmaschig kontrollieren.
Chronischer Schmerz, stabilIndividuell akzeptables Maß, Ziele weitgehend erreicht, Plan wirksam und Nebenwirkungen vertretbar.Plan fortführen, regelmäßig evaluieren und Selbstständigkeit sowie Funktion sichern.
Chronischer Schmerz, instabilSchmerz nicht akzeptabel, Ziele verfehlt, neue Episoden, Funktionsverlust, Nebenwirkungen oder unsichere Umsetzung.Gesamtassessment und Behandlungsplan zeitnah interprofessionell überprüfen.
Akut auf chronischNeue Schmerzursache oder deutliche Exazerbation über dem bekannten Dauerschmerz.Nicht vorschnell als „bekannt“ abtun; Akutursache und bisherigen Plan parallel bewerten.
Zu erwartender SchmerzVorhersehbare Belastung etwa bei Mobilisation, Wundversorgung oder bestehender Erkrankung.Vorbeugende Gestaltung, passende Verordnung und zeitlich geplante Wirkungskontrolle vereinbaren.

Selbstauskunft ermöglichen – auch bei Demenz

Kognitive Einschränkung bedeutet nicht automatisch fehlende Auskunftsfähigkeit. Fragen werden kurz, gegenwartsbezogen und mit ausreichend Zeit gestellt. Brille und Hörgerät, ruhige Umgebung, vertraute Begriffe und das Zeigen auf Körperregionen können die Verständigung verbessern. Die S3-Leitlinie fordert einen hierarchischen Prozess: zuerst Selbstauskunft, dann bei vermuteter oder bestehender kognitiver beziehungsweise kommunikativer Beeinträchtigung zusätzlich eine systematische Fremdeinschätzung.

Beobachtung bezieht Mimik, Lautäußerung, Körperhaltung, Bewegung, Interaktion, Atmung und Veränderungen bei Aktivität ein. Sie erfolgt möglichst mit einem validierten, in der Einrichtung verbindlich eingeführten Instrument und durch Personen, die den Bewohner kennen. Ein Score beweist Schmerz nicht. Abwehr kann ebenso durch Angst, Delir, Harnverhalt, Überforderung oder eine unpassende Berührung entstehen. Deshalb wird eine Verhaltensänderung als Hinweis dokumentiert, differentialdiagnostisch geprüft und nach einer Maßnahme erneut beurteilt.

Instrumententreue statt Zahlensammlung

Für eine Person sollte möglichst dasselbe verständliche Selbstauskunftsinstrument verwendet werden. Bei zusätzlicher Fremdeinschätzung bleiben Instrument, Beobachtungssituation und persönlicher Ausgangswert vergleichbar. Werte verschiedener Skalen werden nicht rechnerisch gleichgesetzt. Der klinische Verlauf und die Funktion entscheiden mit.

Schritt 3: Individuelle und überprüfbare Ziele vereinbaren

„Schmerzfrei“ kann bei akutem Schmerz ein sinnvolles Ziel sein, bei langjährigem chronischem Schmerz aber unerreichbar oder mit unverhältnismäßigen Nebenwirkungen verbunden sein. Gute Ziele orientieren sich an der für die Person akzeptablen Situation und an dem, was wieder möglich werden soll. Sie werden gemeinsam vereinbart, verständlich erklärt und mit einem Zeitpunkt zur Überprüfung verbunden.

Zu ungenauÜberprüfbarer
„Bewohner hat weniger Schmerzen.“„Der Ruheschmerz bleibt im individuell akzeptablen Bereich; der Bewohner kann bis zum Speiseraum gehen, ohne wegen Schmerz abbrechen zu müssen.“
„Bedarf wirkt.“„Nach der verordneten Bedarfsmaßnahme ist die Schmerzepisode ausreichend gelindert, der Transfer wieder möglich und es zeigen sich keine relevante Sedierung oder Atembeeinträchtigung.“
„Schläft besser.“„Schmerzbedingtes Erwachen reduziert sich im vereinbarten Beobachtungszeitraum; morgendliche Wachheit und Sturzsicherheit verschlechtern sich nicht.“
„Kooperiert bei Pflege.“„Die schmerzauslösende Körperpflege kann mit vereinbartem Tempo, Stoppsignal und tolerierbarer Belastung durchgeführt werden.“

Ziele können Schmerzintensität, Schmerzdauer, Häufigkeit von Krisen, Beweglichkeit, Schlaf, Selbstversorgung, Stimmung, Teilhabe oder Selbstmanagement betreffen. Der Bewohner entscheidet mit, welcher Nutzen eine Belastung rechtfertigt. Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit werden Wille, frühere Äußerungen, Vertretungsrolle und medizinische Indikation sorgfältig zusammengeführt.

Schritt 4: Einen interprofessionellen Behandlungsplan bauen

Der Plan verbindet pflegerische, ärztliche, therapeutische und psychosoziale Perspektiven. Pflege koordiniert den Verlauf und bringt die kontinuierlichen Beobachtungen aus dem Alltag ein. Ärztliche Aufgaben sind insbesondere Diagnostik, Indikationsstellung und Verordnung. Physio- und Ergotherapie, Psychologie, spezialisierte Schmerz- oder Palliativversorgung und weitere Professionen werden nach Bedarf einbezogen. Bei komplexer Situation braucht die Pflegefachperson eine erreichbare pflegerische Schmerzexpertise.

Der Plan muss beantworten

  • Welche Schmerzursache ist gesichert, welche wird vermutet und was muss noch diagnostisch geklärt werden?
  • Welche individuellen Ziele gelten und woran wird Zielerreichung erkannt?
  • Welche planmäßigen und welche Bedarfsmedikamente sind für welchen konkreten Anlass verordnet?
  • Welche nichtmedikamentösen Maßnahmen sind passend, gewollt und sicher?
  • Was wird vor, während und nach schmerzauslösenden Situationen getan?
  • Welche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sind für diese Person besonders relevant?
  • Wer darf welche Maßnahme durchführen, wer beurteilt Wirkung und wer passt den Plan an?
  • Wann erfolgt die Verlaufskontrolle und welches Ergebnis löst ärztliche oder spezialisierte Rücksprache aus?
  • Wie wird nachts, am Wochenende, im Notfall und bei einem Versorgungsübergang gehandelt?

Medikamentöse Maßnahmen sicher in den Prozess einbetten

Pflegefachliche Verantwortung bedeutet nicht, Arzneimittel eigenmächtig auszuwählen oder zu dosieren. Sie umfasst aber, eine vollständige und umsetzbare Verordnung zu prüfen, die Gabe fachgerecht zu organisieren, Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen zu beobachten und relevante Informationen rechtzeitig weiterzugeben. Gerade bei älteren Menschen verändern Multimorbidität, Polypharmazie, Nieren- und Leberfunktion, Gebrechlichkeit und erhöhte Empfindlichkeit das Nutzen-Risiko-Verhältnis.

  • Planmäßige Medikation und Bedarfsmedikation werden gegen den aktuellen Medikationsplan, Allergien, Darreichungsform und aktuelle klinische Situation geprüft.
  • Retardpräparate, Pflaster, Tropfen, Sonden- und Schluckprobleme verlangen produktspezifische Kenntnisse; Arzneiformen werden nicht ohne belastbare Freigabe geteilt, zerkleinert, geöffnet oder ausgetauscht.
  • Beobachtung umfasst je nach Wirkstoff und Person unter anderem Wachheit, Atmung, Kreislauf, Übelkeit, Obstipation, Harnverhalt, Verwirrtheit, Sturzgefährdung, Blutungszeichen und Nierenfunktionsrisiken.
  • Neue Müdigkeit, Delir, Sturz, Verstopfung oder Appetitverlust werden nicht automatisch dem Alter zugeschrieben, sondern auch als mögliche Arzneimittelwirkung geprüft.
  • Ein ausbleibender Effekt führt nicht zur freien Wiederholung oder Dosissteigerung, sondern zum vorgesehenen Eskalationsschritt.

Die Auswahl und Dosierung von Analgetika bleibt eine individuelle ärztliche Entscheidung. Der Beitrag Schmerzmedikamente im Alter vertieft Wirkstoffgruppen und geriatrische Risiken, ohne Dosierungsanweisungen zu geben.

Bedarfsmedikation braucht mehr als „bei Schmerzen“

Eine sichere Bedarfsverordnung muss für die konkrete Person praktisch entscheidbar sein. „Bei Schmerzen“ lässt offen, welche Schmerzart gemeint ist, wann ein Notfall vorliegt, was bereits gegeben wurde und wann die Wirkung geprüft werden soll. Die Einrichtung braucht deshalb ein Verfahren, das vollständige Verordnungen einfordert und Unsicherheiten vor der nächsten Gabe klärt.

Vor der Gabe geklärtNach der Gabe geprüftWann eskalieren?
konkrete Indikation, Person, Präparat oder Wirkstoff, Stärke, Darreichungsweg, Einzeldosis, Mindestabstand und HöchstgrenzeSchmerz und Funktion zum für Präparat und Applikationsweg passenden Zeitpunktfehlende oder unzureichende Wirkung, neue Schmerzqualität, Warnzeichen oder unklare Verordnung
letzte planmäßige und letzte Bedarfsmedikation, aktueller Zustand, Schluckfähigkeit und relevante RisikenWachheit, Atmung, Kreislauf, Übelkeit und weitere individuell erwartbare unerwünschte Wirkungenzunehmende Sedierung, Atembeeinträchtigung, Sturz, Delir, Erbrechen oder andere relevante Nebenwirkung
passende nichtmedikamentöse Begleitmaßnahme und klare Zuständigkeitob das vereinbarte Ziel erreicht und die Situation wieder stabil isthäufigerer Bedarf, wiederkehrender Schmerz vor der nächsten planmäßigen Gabe oder zunehmender Funktionsverlust

Häufige Bedarfsgaben sind kein bloßes Verbrauchsproblem. Sie können auf eine instabile Schmerzsituation, eine neue Ursache, ein End-of-dose-Problem, eine nicht umgesetzte Basistherapie oder ein unpassendes Ziel hinweisen. Der Verlauf wird gebündelt an die behandelnde Stelle übermittelt. Die sichere Begleitung akuter Episoden wird im Beitrag Schmerzkrisen und Durchbruchschmerzen vertieft.

Nichtmedikamentöse Maßnahmen individuell auswählen

Nichtmedikamentöse Maßnahmen sind kein dekorativer Zusatz und kein Ersatz für notwendige Diagnostik oder Analgesie. Sie werden nach Ursache, Ziel, Präferenz, Ressourcen, Kontraindikationen und beobachteter Wirkung ausgewählt. Die S3-Leitlinie GeriPAIN unterstützt insbesondere körperliche Aktivierung bei muskuloskelettalen Schmerzen zur Verbesserung von Schmerz, Funktion und Lebensqualität. Daraus folgt kein pauschales Übungsprogramm.

  • Bewegung und therapeutische Aktivierung: dosiert, funktionsbezogen und bei Bedarf physiotherapeutisch begleitet; keine gewaltsame Mobilisation.
  • Positionierung und Entlastung: gemeinsam erprobte Position, druck- und scherarme Unterstützung sowie sichere Hilfsmittel; regelmäßige Prüfung von Komfort und Haut.
  • Wärme oder Kälte: nur bei passender Indikation, intakter beziehungsweise ausreichend beurteilbarer Haut und Sensibilität sowie ohne relevante Durchblutungs- oder andere Gegenanzeigen.
  • Ruhe, Atem- und Entspannungsverfahren: verständlich angeleitet, freiwillig und an kognitive Möglichkeiten angepasst.
  • Ablenkung, Musik, soziale Nähe oder Berührung: ausschließlich nach Wunsch und beobachteter Wirkung; unerwünschte Berührung kann Schmerz und Angst verstärken.
  • Alltagsgestaltung: belastende Tätigkeiten zeitlich planen, Pausen ermöglichen, Hilfsmittel einsetzen und schmerzbedingte Vermeidung schrittweise bearbeiten.

Für jede Maßnahme wird festgelegt, welches Ziel sie verfolgt und woran Wirkung beziehungsweise Abbruchbedarf erkannt werden. „Wärmekissen angeboten“ ist keine Evaluation. Aussagekräftiger ist, ob die Person die Anwendung wollte, wie Haut und Empfinden reagierten und ob die vereinbarte Aktivität danach möglich war.

Information, Beratung und Zustimmung sind Teil der Behandlung

Menschen mit Schmerzen benötigen verständliche Informationen über mögliche Ursachen, Ziele, Maßnahmen, Wirkungseintritt, Risiken und Ansprechpartner. Die Beratung soll Selbstmanagement stärken, nicht Gehorsam erzeugen. Dazu gehört, Sorgen vor Abhängigkeit oder Nebenwirkungen ernst zu nehmen, falsche Erwartungen zu korrigieren und Entscheidungen mit der Person zu treffen.

  1. Vorwissen erfragen: Was glaubt die Person über den Schmerz und die Behandlung?
  2. Plan in Alltagssprache erklären: Was wird regelmäßig getan, was nur bei Bedarf und was bei Warnzeichen?
  3. Präferenzen und Belastungen besprechen: Was hilft, was macht Angst, was beeinträchtigt Wachheit oder Selbstständigkeit?
  4. Teach-back nutzen: Die Person in eigenen Worten wiedergeben lassen, wie sie Hilfe anfordert und was nach einer Maßnahme beobachtet wird.
  5. Entscheidung dokumentieren: Zustimmung, Ablehnung, Gründe, Alternativen und vereinbarter nächster Schritt nachvollziehbar festhalten.

Eine abgelehnte Maßnahme wird nicht heimlich oder unter Druck durchgeführt. Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit werden die konkrete Entscheidung, Verständnishilfen, Wille, Vertretungsbefugnis, Dringlichkeit und Alternativen geprüft. Schmerzäußerungen werden nicht als „Aufmerksamkeitssuche“ abgewertet.

Schritt 5: Durchführung über Schichten hinweg verlässlich machen

Ein guter Plan scheitert, wenn er nur der Bezugspflegekraft bekannt ist. Alle beteiligten Mitarbeitenden benötigen die für ihre Aufgabe notwendigen Informationen: typische Schmerzzeichen, vereinbarte Unterstützung, Bedarfsindikation, Beobachtungszeitpunkt, Abbruch- und Eskalationskriterien. Pflegehilfspersonen können definierte Beobachtungs- und Durchführungsaufgaben übernehmen, sofern Qualifikation, Anleitung, Delegation und Rückmeldeweg geklärt sind. Die fachliche Einschätzung, Steuerung und Evaluation bleiben Aufgabe der Pflegefachperson.

Eine sichere Schichtübergabe enthält

  • aktuelle Schmerzsituation im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand;
  • vereinbarte Ziele und relevante Einschränkungen von Funktion oder Schlaf;
  • durchgeführte planmäßige, Bedarfs- und nichtmedikamentöse Maßnahmen;
  • beobachtete Wirkung und Nebenwirkungen mit Zeitpunkt;
  • offene Diagnostik, ärztliche Rückmeldung und noch ausstehende Entscheidung;
  • nächster Kontrollzeitpunkt und klare Eskalationsgrenze.
SBAR-Beispiel für die ärztliche Rückmeldung

S: Seit heute Morgen neue starke Schmerzen im rechten Hüftbereich, Transfer nicht möglich. B: Sturz gestern, zunächst mobil; planmäßige Medikation unverändert, letzte Bedarfsgabe um 10 Uhr. A: Schmerz in Ruhe 5/10, bei kleinster Bewegung 9/10, Bein wirkt verkürzt, Person wach, Kreislauf stabil; Bedarfsmaßnahme ohne ausreichenden Funktionseffekt. R: Dringliche ärztliche Beurteilung und Klärung des weiteren Vorgehens erbeten. Das Beispiel zeigt die Struktur, ersetzt aber keine individuelle Notfallentscheidung.

Schritt 6: Wirkung zum richtigen Zeitpunkt kontrollieren

Verlaufskontrolle findet regelmäßig und anlassbezogen statt. Nach einer Intervention orientiert sich der Zeitpunkt an erwartbarem Wirkungseintritt, Darreichungsform, Maßnahme, Ausgangsrisiko und ärztlicher beziehungsweise einrichtungsinterner Festlegung. Eine starre Einheitsfrist für alle Arzneimittel und Maßnahmen wäre fachlich falsch. Bei akuter instabiler Situation ist engmaschiger zu kontrollieren als bei einem langfristig stabilen chronischen Schmerz.

Die Kontrolle nutzt möglichst dasselbe geeignete Instrument und dieselbe relevante Situation – beispielsweise Ruhe und Transfer vor und nach der Maßnahme. Sie erfasst:

  • Intensität, Qualität und Akzeptabilität des Schmerzes;
  • Erreichen des konkreten Funktions- oder Wohlbefindenziels;
  • Wachheit, Atmung, Kreislauf und individuell relevante Nebenwirkungen;
  • Dauer der Wirkung und erneutes Auftreten;
  • Perspektive der Person: War die Maßnahme hilfreich und ist sie weiterhin gewollt?

„Bedarf gegeben“ beschreibt eine Durchführung. „45 Minuten nach Gabe Schmerz von 7 auf 3, Aufstehen mit Unterstützung wieder möglich, wach und ansprechbar, kein Schwindel; individuelles Ziel erreicht“ beschreibt eine Wirkung. Wenn die Person nicht mit einer Zahl antworten kann, werden dieselben persönlich bekannten Verhaltens- und Funktionsmerkmale vor und nach der Maßnahme verglichen.

Schritt 7: Den Gesamtplan evaluieren und wirklich verändern

Die Evaluation fragt nicht nur, ob eine einzelne Gabe wirkte. Sie beurteilt, ob die vereinbarten Ziele im Verlauf erreicht werden, die Situation stabil ist und der Plan noch zu Person, Diagnose und Alltag passt. Das Intervall wird individuell festgelegt; relevante Veränderungen lösen eine sofortige Neubewertung aus.

  • Ist das Schmerzmaß für die Person akzeptabel und bleibt es verlässlich kontrolliert?
  • Sind Mobilität, Schlaf, Selbstversorgung, Stimmung oder Teilhabe verbessert beziehungsweise erhalten?
  • Wie häufig werden Bedarfsmaßnahmen benötigt und was ist ihr Muster?
  • Werden Nebenwirkungen wirksam verhindert, erkannt und behandelt?
  • Werden alle Maßnahmen tatsächlich wie geplant und von der Person akzeptiert umgesetzt?
  • Gibt es neue Erkrankungen, Stürze, Wunden, Gewichtsverlust, Nierenfunktionsänderungen oder Medikationsänderungen?
  • Ist weitere Diagnostik, spezialisierte Schmerzexpertise oder palliative Mitbehandlung nötig?

Bleiben Ziele verfehlt, wird nicht automatisch „mehr Schmerzmittel“ gefordert. Erneut geprüft werden Schmerzursache, diagnostische Lücken, Einnahme beziehungsweise Applikation, ungeeignete Darreichungsform, Interaktionen, Nebenwirkungen, nichtmedikamentöse Optionen, Ängste, Barrieren und unrealistische Ziele. Anschließend wird der Plan mit klarer Verantwortlichkeit angepasst.

Dokumentation soll klinische Entscheidungen ermöglichen

Die QPR bewertet nicht allein die Menge der Dokumentation, sondern ob Schmerzsituation fachgerecht erfasst, in der Maßnahmenplanung berücksichtigt, wirksam unterstützt und bei Veränderungen ärztlich kommuniziert wird. Dokumentation muss deshalb Ausgangslage, Entscheidung, Durchführung und Ergebnis verbinden.

UnzureichendAussagekräftiger
„Hat Schmerzen.“Ort, Beginn, Qualität, Intensität beziehungsweise Verhalten, Auslöser, Funktion und Abweichung vom Normalzustand beschreiben.
„Bedarf gegeben.“Indikation, Ausgangsbefund, Arzneimittel gemäß Verordnung, Zeitpunkt und geplanter Kontrollzeitpunkt dokumentieren.
„Bedarf wirkt.“Schmerz und Funktion im Vergleich, Nebenwirkungen, Perspektive der Person und Zielerreichung festhalten.
„Arzt informiert.“Anlass, übermittelte Kerninformationen, Zeitpunkt, Ansprechpartner, Rückmeldung, neue Anordnung und offene Aufgabe benennen.
„Bewohner fordert ständig Schmerzmittel.“Häufigkeit, zeitliches Muster, geschilderter Anlass, Wirkung, mögliche Belastungen und eingeleitete Neubewertung sachlich erfassen.
„Schmerzskala nicht möglich.“Welche Verständnishilfen versucht wurden, welche Selbstaussage möglich war, welches Beobachtungsinstrument und welche persönliche Vergleichssituation genutzt wurden.

Doppeldokumentation mit widersprüchlichen Werten erhöht das Risiko. Die Einrichtung sollte festlegen, wo Basisassessment, aktueller Maßnahmenplan, Verlauf, Medikamentengabe und Evaluation führend dokumentiert werden und wie relevante Informationen zusammenlaufen.

Versorgungsübergänge als Hochrisikopunkt behandeln

Bei Einzug, Krankenhausaufnahme, Entlassung, Arztwechsel oder Rückkehr aus einer spezialisierten Versorgung gehen leicht Informationen verloren. Eine sichere Übergabe enthält mindestens:

  • gesicherte und noch ungeklärte Schmerzdiagnosen sowie bisheriger Verlauf;
  • Ausgangssituation, individuelle Schmerzzeichen und verwendete Assessmentinstrumente;
  • aktuelle Ziele, relevante Funktion und akzeptables persönliches Schmerzmaß;
  • vollständige planmäßige und Bedarfsmedikation einschließlich letzter Gabe und dokumentierter Wirkung;
  • nichtmedikamentöse Maßnahmen, Hilfsmittel und bekannte Auslöser;
  • relevante Nebenwirkungen, Allergien, Organfunktionsrisiken und Schluckprobleme;
  • offene Diagnostik, Verantwortlichkeiten, nächster Kontrolltermin und Eskalationsweg.

Neue oder widersprüchliche Verordnungen werden vor der nächsten planbaren Durchführung geklärt. Bei akutem Versorgungsbedarf darf die Klärung nicht auf die nächste Regelvisite verschoben werden.

Was in einem professionellen Schmerzmanagement nicht geht

  • Schmerz nur mit einer Zahl dokumentieren: Ohne Verlauf, Funktion, Akzeptabilität und Kontext bleibt die Zahl klinisch unvollständig.
  • Demenz mit fehlender Selbstauskunft gleichsetzen: Verständnishilfen und Selbstaussage werden zuerst versucht; Fremdbeobachtung ergänzt.
  • Jede Unruhe als Schmerz behandeln: Schmerz ist möglich, aber Delir, Angst, Harnverhalt, Überforderung und andere Ursachen müssen mitgedacht werden.
  • Eine Bedarfsmedikation ohne eindeutige Indikation anwenden: Unklare Verordnungen und Überschneidungen werden vor planbaren Gaben geklärt.
  • Wirkungskontrolle auslassen: Ohne erneute Beurteilung sind Nutzen, Nebenwirkung und weiterer Handlungsbedarf unbekannt.
  • Wiederholten Bedarf als Normalität verwalten: Häufung, End-of-dose-Muster oder unzureichende Funktion verlangen eine Gesamtbewertung.
  • Nichtmedikamentöse Maßnahmen pauschal verordnen: Wärme, Kälte, Bewegung, Lagerung oder Berührung können ungeeignet oder gefährlich sein.
  • Schmerzäußerungen abwerten: Begriffe wie „fordernd“, „wehleidig“ oder „medikamentenfixiert“ ersetzen keine fachliche Analyse und beschädigen die Beziehung.
  • Pflegeprozessverantwortung an Hilfspersonen oder Software abgeben: Instrumente unterstützen; pflegefachliche Einschätzung, Steuerung und Evaluation bleiben professioneller Auftrag.
  • Dokumentation für die Prüfung statt für die Versorgung schreiben: Entscheidend sind aktuelle, widerspruchsfreie Informationen, die zu wirksamem Handeln führen.

Qualitätskriterien für vollstationäre Einrichtungen

  1. Ein verbindliches Verfahren regelt Screening, Assessment, Instrumentenauswahl, Akutsituationen, Bedarfsmedikation, Wirkungskontrolle, Dokumentation und Übergaben.
  2. Bei Einzug und anlassbezogen wird frühzeitig auf Schmerzen gescreent; positive oder unklare Befunde führen zeitnah zum differenzierten Assessment.
  3. Selbstauskunft wird ermöglicht; bei kognitiver oder kommunikativer Einschränkung ergänzt eine systematische Fremdeinschätzung in Ruhe und relevanter Aktivität.
  4. Individuelle Ziele verbinden akzeptable Schmerzsituation mit Funktion, Schlaf, Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität.
  5. Der Plan enthält medikamentöse und nichtmedikamentöse Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Bedarfsregeln, Nebenwirkungsbeobachtung und Eskalationswege.
  6. Pflegefachliche Schmerzexpertise ist bei komplexen oder instabilen Situationen erreichbar; interprofessionelle Kooperation ist auch außerhalb der Regelvisite geregelt.
  7. Wirkung und Nebenwirkungen werden nach jeder relevanten Intervention zu einem fachlich passenden Zeitpunkt kontrolliert.
  8. Der Gesamtplan wird in individuell festgelegten Abständen und sofort bei relevanter Veränderung evaluiert und angepasst.
  9. Übergaben und Dokumentation verbinden Ausgangslage, Maßnahmen, Wirkung, offene Fragen und nächste Verantwortung ohne widersprüchliche Doppelablage.
  10. Audits prüfen nicht nur vollständig ausgefüllte Skalen, sondern Zielerreichung, Versorgungskontinuität, Bedarfsverläufe, Nebenwirkungen, Beteiligung und tatsächliche Reaktion auf Abweichungen.

Ein praxistauglicher Ablauf in zehn Fragen

  1. Ist jetzt Schmerz vorhanden, zu erwarten oder aufgrund von Veränderungen zu vermuten?
  2. Liegt eine akute Gefährdung oder neue behandlungsbedürftige Ursache nahe?
  3. Was sagt die Person selbst – und welche Verständnishilfen braucht sie?
  4. Wie zeigt sich der Schmerz in Ruhe, Aktivität und Alltag, und ist die Situation stabil?
  5. Welches Ergebnis ist für die Person akzeptabel und funktionell bedeutsam?
  6. Welche medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen sind vereinbart?
  7. Sind Bedarfsindikation, Kompetenzen, Nebenwirkungsbeobachtung und Eskalation eindeutig?
  8. Wurde die Maßnahme wie geplant und mit Zustimmung umgesetzt?
  9. Wann und anhand welcher Kriterien wird ihre Wirkung kontrolliert?
  10. Werden Ziele erreicht – oder muss der Gesamtplan neu beurteilt werden?

Quellen und redaktionelle Einordnung

  1. DNQP: Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“, Aktualisierung 2020 – Auszug – Zielsetzung, Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien zu Einschätzung, Planung, Information, Maßnahmen, Verlaufskontrolle und Evaluation.
  2. DNQP: Ablauf des pflegerischen Schmerzmanagements – Prozessdarstellung von Screening und Assessment über Behandlungsplan und Maßnahmen bis zu Verlaufskontrolle und Evaluation.
  3. Deutsche Schmerzgesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und beteiligte Organisationen: S3-Leitlinie GeriPAIN, Version 1.0, veröffentlicht Juli 2025 – geriatrisches Screening, hierarchisches Assessment, Selbst- und Fremdeinschätzung, Aktivitätssituationen sowie nichtmedikamentöse und medikamentöse Besonderheiten.
  4. GKV-Spitzenverband: Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär, gültig seit 1. November 2019, redaktioneller Nachdruck 2022 – personenbezogene Qualitätsbeurteilung der Gesamtheit des Schmerzmanagements, Schmerzerfassung, Maßnahmenplanung, Unterstützung, Nebenwirkungen und ärztliche Kommunikation.
  5. Pflegeberufegesetz § 4: Vorbehaltene Aufgaben und Pflegeprozessverantwortung – Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Steuerung, Evaluation und Qualitätsentwicklung als vorbehaltene pflegerische Aufgaben.
  6. DNQP: Expertenstandards und Auditinstrumente – aktueller Veröffentlichungsstand und Auditmaterial zum Expertenstandard Schmerzmanagement.
Redaktioneller Standard: Quellenstand 18. Juli 2026. Der DNQP-Expertenstandard bildet den pflegerischen Qualitätsrahmen; die aktuelle S3-Leitlinie GeriPAIN konkretisiert geriatrische Besonderheiten und die QPR den Prüfblick in vollstationären Einrichtungen. Konkrete Arzneimittelauswahl, Dosierung, Applikationsänderung und medizinische Diagnostik bleiben individuelle ärztliche Aufgaben. Der Beitrag ersetzt weder die vollständigen Originaldokumente noch ein einrichtungsbezogenes Verfahrenskonzept, eine Qualifikationsprüfung oder die medizinische Beurteilung einer konkreten Person. Erneute Prüfung spätestens Juli 2027 oder früher bei Aktualisierung der genannten Standards, Leitlinien oder Richtlinien.