Person & Pflegealltag

Digitale Teilhabe

Digitale Teilhabe bedeutet, digitale Geräte und Dienste selbstbestimmt für Information, Beziehungen, Kultur, Behördenkontakte und Alltagsorganisation nutzen zu können.

Pflegebedürftigkeit, Sinnes- oder Motorikeinschränkungen dürfen nicht automatisch zum Ausschluss führen; zugleich braucht es Schutz vor Überforderung, Betrug und unfreiwilliger Datennutzung.

Auch gebräuchlich: digitale Inklusion, Teilhabe durch digitale Medien

Technik nutzbar machen

Ein vorhandenes Tablet ist noch keine digitale Teilhabe

Zugang entsteht erst, wenn Bedienung, Schrift, Ton, Internetverbindung, Passwörter und Unterstützung zur Person passen. Manche möchten Videotelefonie nutzen, andere Onlinebanking bewusst vermeiden. Ziele werden daher einzeln geklärt. Einfache Oberflächen, Bedienhilfen und wiederholtes Üben können Selbstständigkeit fördern, solange Kontrolle und Entscheidung bei der Person bleiben.

Vom Wunsch zur Nutzung

Digitale Angebote passend auswählen und absichern

  1. Konkretes Ziel bestimmen

    Ausgangspunkt ist eine gewünschte Handlung wie Fotos sehen, Angehörige sprechen, Nachrichten lesen oder einen Termin verwalten. Technik wird danach ausgewählt, nicht umgekehrt.

  2. Barrieren reduzieren

    Große Schrift, Sprachsteuerung, Halterung, Hörkopplung oder vereinfachte Startansicht werden praktisch erprobt. Schulung erfolgt in kleinen, wiederholbaren Schritten.

  3. Schutz vereinbaren

    Updates, Passwörter, Käufe, verdächtige Nachrichten und Unterstützung aus der Ferne brauchen klare Regeln. Hilfe darf nicht in dauerhafte Einsicht in private Kommunikation übergehen.

Hilfe beim Gerät erteilt keine Vollmacht für das digitale Leben

Wer einen Videoanruf einrichtet, braucht dadurch nicht automatisch Zugriff auf E-Mails, Fotos oder Bankkonten. Gemeinsam wird vereinbart, welche Aufgabe übernommen wird und welche privaten Bereiche geschlossen bleiben. Die Person sollte nachvollziehen können, was verändert wurde und wie sie einen Anruf beendet oder Unterstützung erneut anfordert. Ein erfolgreicher Test ist erst aussagekräftig, wenn die gewünschte Nutzung auch ohne die helfende Hand gelingt oder die nötige Hilfe verlässlich verfügbar ist.

Fernzugriff oder gespeicherte Zugangsdaten können weitreichende Einsicht ermöglichen. Solche Hilfen werden deshalb bewusst begrenzt und beendet, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Bei verdächtigen Zahlungsaufforderungen oder unerwarteten Anrufen sollte über einen bereits bekannten Kontaktweg nachgefragt werden. Ein vermeintlich vertrauter Name auf dem Bildschirm ist kein ausreichender Nachweis der Identität.

Quellen

Die BSI-Empfehlungen tragen den technischen Grundschutz; Pflege-Charta und ICF tragen selbstbestimmten Zugang. Aus einem einzelnen Eintrag lässt sich keine Sicherheit einer bestimmten App ableiten.

  1. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Basistipps zur IT-Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
  2. Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Rechte pflegebedürftiger Menschen und Pflege-Charta
  3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): ICF: Aktivitäten und Partizipation

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026