Leistungen, Wohnen & Versorgung

Gewalt in der Angehörigenpflege

Gewalt in der Angehörigenpflege umfasst körperliche, psychische, sexuelle oder finanzielle Übergriffe sowie Vernachlässigung und kann von allen Beteiligten ausgehen.

Überforderung, Abhängigkeit, Isolation, Demenz oder Konflikte erhöhen Risiken, entschuldigen Gewalt aber nicht; Sicherheit und Würde haben Vorrang vor Familienloyalität.

Auch gebräuchlich: Gewalt zu Hause in der Pflege, Überforderung und Gewalt

Gewalt beginnt nicht erst bei sichtbaren Verletzungen

Auch Beschimpfen, Einschüchtern, unerwünschte sexuelle Berührungen, das Vorenthalten notwendiger Hilfe oder der Zugriff auf Geld gegen den Willen der Person können Gewalt sein. Überforderung kann eine Rolle spielen, entschuldigt Übergriffe aber nicht. Gewalt kann in beide Richtungen auftreten. Ein verändertes Verhalten oder ein Bluterguss beweist allein keine Ursache; wiederkehrende Angst, konkrete Aussagen und Versorgungslücken müssen dennoch ernst genommen werden.

Bei einem Verdacht ruhig zuhören und einen sicheren Hilfsweg suchen

Sprechen Sie die betroffene Person möglichst ungestört an, sofern dies ihre Sicherheit nicht gefährdet. Fragen Sie offen, was geschehen ist und welche Hilfe sie möchte. Halten Sie eigene Beobachtungen sachlich mit Zeitpunkt fest und trennen Sie diese von Vermutungen. Verletzungen benötigen medizinische Versorgung. Eine spezialisierte Pflegekrisenberatung kann helfen, Schutz und Ersatzversorgung zu organisieren. Ein gemeinsames Familiengespräch ist erst sinnvoll, wenn niemand dadurch weiter bedroht oder unter Druck gesetzt wird.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

Das ZQP beschreibt Formen, Risiken und Hilfen bei Gewalt in der Pflege und bietet eine Übersicht spezialisierter Krisentelefone. Beobachtungen begründen Unterstützungsbedarf, ersetzen aber keine medizinische oder rechtliche Klärung eines vermuteten Übergriffs.

  1. Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege: Prävention von Gewalt in der Pflege
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026