Leistungen, Wohnen & Versorgung

Pflegekurs

Ein Pflegekurs vermittelt pflegenden Angehörigen Wissen und praktische Fertigkeiten für die häusliche Versorgung.

Kurse oder individuelle Schulungen können unter anderem Transfer, Körperpflege, Hilfsmittel und Selbstschutz behandeln.

Auch gebräuchlich: Angehörigenschulung, Pflegeschulung

Leistung verstehen

Ein Pflegekurs übersetzt Wissen in die eigene Situation

Pflegekurse vermitteln praktische Kenntnisse für häusliche Pflege und können als Gruppenkurs oder individuelle Schulung im Zuhause angeboten werden. Gute Angebote orientieren sich an konkreten Aufgaben, vorhandenen Fähigkeiten und Belastungsgrenzen und ermöglichen praktisches Üben statt nur Informationsweitergabe.

Vertiefung

Pflegekurs sicher einordnen: Bedarf konkret wählen – Grenzen benennen

  1. Bedarf konkret wählen

    Transfer, Körperpflege, Demenzkommunikation, Medikamente oder Selbstfürsorge benötigen unterschiedliche Lernziele. Ein allgemeiner Kurs deckt nicht jedes Problem ab.

  2. Im Zuhause üben

    Individuelle Schulung kann reale Räume, Bett, Bad und Hilfsmittel berücksichtigen und dadurch sicherere Lösungen entwickeln.

  3. Grenzen benennen

    Ein Kurs macht Angehörige nicht automatisch zu Fachpersonen und darf nicht dazu dienen, unzumutbare oder hochriskante Aufgaben ohne Unterstützung zu übertragen.

Konkrete Orientierung

Fragen, die bei Pflegekurs häufig entscheiden

Wer bezahlt einen Pflegekurs?

Pflegekassen müssen nach § 45 SGB XI unentgeltliche Schulungskurse für Angehörige und andere an ehrenamtlicher Pflege Interessierte anbieten. Fragen Sie nach einem entsprechenden Kassenangebot; ein privat beworbener Kurs ist nicht allein wegen seines Titels automatisch kostenlos.

Kann die Schulung zu Hause stattfinden?

Ja. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in deren häuslicher Umgebung statt. So können das tatsächlich vorhandene Bett, Bad und Hilfsmittel einbezogen werden; Termin und geeignete Inhalte werden mit der Pflegekasse beziehungsweise dem Anbieter abgestimmt.

Mit einer konkreten Schwierigkeit in den Kurs gehen

Beschreiben Sie beispielsweise, bei welcher Bewegung Schmerzen entstehen oder welcher Schritt der Körperpflege nicht sicher gelingt. Lassen Sie sich eine passende Lösung zeigen und anschließend selbst üben. Fragen Sie, woran Sie merken, dass zusätzliche Hilfe nötig ist. Bei verändertem Pflegebedarf kann eine erneute Anleitung sinnvoll sein; eine einmalige Teilnahme ist keine dauerhafte Freigabe für jede neue oder technisch anspruchsvolle Aufgabe.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

§ 45 SGB XI verpflichtet Pflegekassen zu unentgeltlichen Schulungskursen für Angehörige und an ehrenamtlicher Pflege Interessierte. Auf Wunsch beider Beteiligten findet Schulung auch zu Hause statt; digitale Angebote ersetzen die Pflicht zu Vor-Ort-Kursen nicht.

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz – Gesetze im Internet: § 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Pflegewissen für pflegende Angehörige

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026