Leistungen, Wohnen & Versorgung

Pflegekurs

Ein Pflegekurs vermittelt pflegenden Angehörigen Wissen und praktische Fertigkeiten für die häusliche Versorgung.

Kurse oder individuelle Schulungen können unter anderem Transfer, Körperpflege, Hilfsmittel und Selbstschutz behandeln.

Auch gebräuchlich: Angehörigenschulung, Pflegeschulung

Leistung verstehen

Ein Pflegekurs übersetzt Wissen in die eigene Situation

Pflegekurse vermitteln praktische Kenntnisse für häusliche Pflege und können als Gruppenkurs oder individuelle Schulung im Zuhause angeboten werden. Gute Angebote orientieren sich an konkreten Aufgaben, vorhandenen Fähigkeiten und Belastungsgrenzen und ermöglichen praktisches Üben statt nur Informationsweitergabe.

Vertiefung

Pflegekurs sicher einordnen: Bedarf konkret wählen – Grenzen benennen

  1. Bedarf konkret wählen

    Transfer, Körperpflege, Demenzkommunikation, Medikamente oder Selbstfürsorge benötigen unterschiedliche Lernziele. Ein allgemeiner Kurs deckt nicht jedes Problem ab.

  2. Im Zuhause üben

    Individuelle Schulung kann reale Räume, Bett, Bad und Hilfsmittel berücksichtigen und dadurch sicherere Lösungen entwickeln.

  3. Grenzen benennen

    Ein Kurs macht Angehörige nicht automatisch zu Fachpersonen und darf nicht dazu dienen, unzumutbare oder hochriskante Aufgaben ohne Unterstützung zu übertragen.

Konkrete Orientierung

Fragen, die bei Pflegekurs häufig entscheiden

Wer bezahlt einen Pflegekurs?

Pflegekassen sollen Schulungskurse anbieten und können unter Voraussetzungen individuelle Schulung ermöglichen. Konkretes Angebot und Zugang werden bei Pflegekasse oder Beratungsstelle geklärt.

Kann die pflegebedürftige Person teilnehmen?

Je nach Angebot ja. Gemeinsames Üben kann Selbstständigkeit fördern; Inhalte, Belastung und Zustimmung werden an beide Beteiligten angepasst. Die Pflegekasse oder Kursleitung informiert, ob Teilnahme, Anfahrt und individuelle Schulung übernommen werden und welche Unterlagen benötigt sind.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Pflegewissen für pflegende Angehörige

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026