Sexualisiertes Verhalten
Sexualisiertes Verhalten bezeichnet Worte, Gesten oder Berührungen mit sexuellem Bezug, die erwünscht, missverständlich, enthemmt oder grenzverletzend sein können.
Pflege unterscheidet selbstbestimmte Sexualität von fehlender Zustimmung, Belästigung, Krankheitssymptom und einem Bedürfnis nach Nähe oder Orientierung.
Auch gebräuchlich: enthemmtes sexuelles Verhalten
Sexualisiertes Verhalten: Verlauf, Funktion und Alltag zusammen betrachten
Pflege unterscheidet selbstbestimmte Sexualität von fehlender Zustimmung, Belästigung, Krankheitssymptom und einem Bedürfnis nach Nähe oder Orientierung. Bei Sexualisiertes Verhalten werden Beschwerden, Fähigkeiten, Verlauf, Behandlung und persönliche Ziele zusammen betrachtet. Einzelbeobachtungen erhalten erst durch Zeitpunkt, Ausgangslage und Veränderung ihre Bedeutung und werden verständlich an die zuständige Fachperson übergeben.
Drei Entscheidungspunkte bei Sexualisiertes Verhalten
- Veränderung erkennen
Situation, Adressat, Zustimmung, wiederkehrende Auslöser, Medikamente, kognitive Veränderung und mögliche körperliche Beschwerden werden sachlich dokumentiert. Beobachtet wird im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand und nicht anhand eines einzelnen unspezifischen Zeichens.
- Unterstützung anpassen
Grenzen werden klar benannt, Betroffene geschützt, Privatsphäre für einvernehmliche Sexualität ermöglicht und mögliche medizinische Ursachen fachlich geprüft. Wirkung, Belastung und unerwünschte Folgen werden zeitnah mit demselben geeigneten Maß erneut beurteilt.
- Versorgung abstimmen
Bei Sexualisiertes Verhalten werden aktuelle Diagnosen, Anordnungen, Medikamente, Hilfsmittel und vereinbarte Warnzeichen über Sektorengrenzen vollständig weitergegeben. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor einer riskanten Handlung geklärt.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- AWMF, DGN und DGPPN: S3-Living-Guideline Demenzen
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026