Telepflege
Telepflege ist eine räumlich getrennte pflegerische Beratung, Anleitung, Einschätzung oder Koordination über Telefon, Video oder eine sichere digitale Plattform.
Sie kann Wege verkürzen und Rückfragen erleichtern, eignet sich aber nur, wenn Beobachtungsqualität, Datenschutz, Sprache und technische Fähigkeiten zur Fragestellung passen.
Auch gebräuchlich: Pflegeberatung per Video, telepflegerische Unterstützung
Eine Rückfrage aus der Ferne kann helfen, ersetzt aber nicht jede Untersuchung
Telefon oder Video können Beratung, Nachfragen und Abstimmung erleichtern. Entscheidend ist, ob das Anliegen mit den verfügbaren Informationen sicher bearbeitet werden kann. Bildqualität, Beleuchtung, Sprache und Hörvermögen beeinflussen das Gespräch. Eine unscharfe Aufnahme erlaubt beispielsweise keine verlässliche Entwarnung bei einer auffälligen Wunde. Wenn notwendige Beobachtung oder Untersuchung aus der Ferne nicht gelingt, muss persönliche Versorgung organisiert werden.
Zu Beginn Ort, Beteiligte und Ersatzweg klären
Nennen Sie den aktuellen Aufenthaltsort und eine erreichbare Rückrufnummer. Vereinbaren Sie, wer zuhört, welche Unterlagen benötigt werden und was bei einem Verbindungsabbruch geschieht. Sorgen Sie für einen geschützten Raum und einen geeigneten Dienst. Für Beratungseinsätze beim Pflegegeld kann auf Wunsch bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Video stattfinden; die erste erfolgt zu Hause. Diese Sonderregel bedeutet nicht, dass jede persönliche Pflegeleistung durch einen Bildschirmkontakt ersetzt werden darf.
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Quellen
Der GKV-Spitzenverband beschreibt erprobte telepflegerische Einsatzfelder und deren wissenschaftliche Begleitung. § 37 SGB XI regelt einen besonderen Fall der Videoberatung. Daraus folgt keine pauschale Eignung jeder Pflegehandlung für die Ferne und kein allgemeiner Erstattungsanspruch für beliebige Videoangebote.
- GKV-Spitzenverband: Erprobung der Telepflege: Modellprogramm und Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 37 SGB XI: Pflegegeld und Beratungseinsätze
- Europäische Union: Datenschutz-Grundverordnung
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117
Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026