Gesundheit, Krankheiten & Symptome

Tiefe Venenthrombose

Eine tiefe Venenthrombose ist ein Blutgerinnsel in einer tiefen Vene, meist im Bein, das den Blutfluss behindert und eine Lungenembolie verursachen kann.

Schwellung, Schmerz, Wärme oder Verfärbung können auftreten, fehlen aber manchmal; Diagnose ist nicht allein durch Anschauen oder Tasten möglich.

Auch gebräuchlich: TVT, Beinvenenthrombose

Klinisch einordnen

Tiefe Venenthrombose: Verlauf, Funktion und Alltag zusammen betrachten

Schwellung, Schmerz, Wärme oder Verfärbung können auftreten, fehlen aber manchmal; Diagnose ist nicht allein durch Anschauen oder Tasten möglich. Bei Tiefe Venenthrombose werden Beschwerden, Fähigkeiten, Verlauf, Behandlung und persönliche Ziele zusammen betrachtet. Einzelbeobachtungen erhalten erst durch Zeitpunkt, Ausgangslage und Veränderung ihre Bedeutung und werden verständlich an die zuständige Fachperson übergeben.

Sicher handeln

Drei Entscheidungspunkte bei Tiefe Venenthrombose

  • Veränderung erkennen

    Einseitige Umfangszunahme, neuer Schmerz, Spannungsgefühl, Hautveränderung, Immobilität, Operation, Krebs und Blutgerinnungsmedikamente werden zusammen erfasst. Beobachtet wird im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand und nicht anhand eines einzelnen unspezifischen Zeichens.

  • Unterstützung anpassen

    Verdächtiges Bein wird nicht massiert oder durch ungeplante Belastung getestet; ärztliche Diagnostik und verordnete Antikoagulation beziehungsweise Kompression werden sicher organisiert. Wirkung, Belastung und unerwünschte Folgen werden zeitnah mit demselben geeigneten Maß erneut beurteilt.

  • Versorgung abstimmen

    Bei Tiefe Venenthrombose werden aktuelle Diagnosen, Anordnungen, Medikamente, Hilfsmittel und vereinbarte Warnzeichen über Sektorengrenzen vollständig weitergegeben. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor einer riskanten Handlung geklärt.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026