Demenz, Psyche & Beziehung

Weglauftendenz

Weglauftendenz beschreibt wiederholtes Verlassen eines sicheren oder vereinbarten Bereichs mit dem Risiko, sich zu verirren oder Gefahren nicht ausreichend zu erkennen.

Häufig steckt ein nachvollziehbares Ziel wie Heimweg, Arbeit, Bewegung, Suche nach einer Person oder Flucht aus einer belastenden Umgebung dahinter.

Auch gebräuchlich: Hinlauftendenz, Verirren bei Demenz

Klinisch einordnen

Weglauftendenz: Verlauf, Funktion und Alltag zusammen betrachten

Häufig steckt ein nachvollziehbares Ziel wie Heimweg, Arbeit, Bewegung, Suche nach einer Person oder Flucht aus einer belastenden Umgebung dahinter. Bei Weglauftendenz werden Beschwerden, Fähigkeiten, Verlauf, Behandlung und persönliche Ziele zusammen betrachtet. Einzelbeobachtungen erhalten erst durch Zeitpunkt, Ausgangslage und Veränderung ihre Bedeutung und werden verständlich an die zuständige Fachperson übergeben.

Sicher handeln

Drei Entscheidungspunkte bei Weglauftendenz

  • Veränderung erkennen

    Zielrichtung, Zeitpunkt, Auslöser, Orientierung, Kleidung, Wetter und bisherige Wege werden erfasst, um Bewegungsbedarf von akuter Verwirrtheit zu unterscheiden. Beobachtet wird im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand und nicht anhand eines einzelnen unspezifischen Zeichens.

  • Unterstützung anpassen

    Sichere Rundwege, Begleitung, erkennbare Türen, Kontaktinformationen und ein abgestimmter Suchplan erhalten möglichst viel Bewegungsfreiheit. Wirkung, Belastung und unerwünschte Folgen werden zeitnah mit demselben geeigneten Maß erneut beurteilt.

  • Versorgung abstimmen

    Bei Weglauftendenz werden aktuelle Diagnosen, Anordnungen, Medikamente, Hilfsmittel und vereinbarte Warnzeichen über Sektorengrenzen vollständig weitergegeben. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor einer riskanten Handlung geklärt.

Vom Begriff zur Handlung

Passende Fachbeiträge

Quellen

  1. AWMF, DGN und DGPPN: S3-Living-Guideline Demenzen
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  3. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026