Demenz, Psyche & Beziehung

Wiederholtes Rufen

Wiederholtes Rufen bezeichnet häufige Lautäußerungen oder Fragen, die bei kognitiver Beeinträchtigung, Angst, Schmerz, Einsamkeit, Reizüberflutung oder unerfüllten Bedürfnissen auftreten können.

Die Bedeutung erschließt sich aus Situation, Tonfall, Tageszeit und Reaktion und nicht aus der bloßen Anzahl der Rufe.

Auch gebräuchlich: ständiges Rufen, wiederholtes Fragen

Klinisch einordnen

Wiederholtes Rufen: Verlauf, Funktion und Alltag zusammen betrachten

Die Bedeutung erschließt sich aus Situation, Tonfall, Tageszeit und Reaktion und nicht aus der bloßen Anzahl der Rufe. Bei Wiederholtes Rufen werden Beschwerden, Fähigkeiten, Verlauf, Behandlung und persönliche Ziele zusammen betrachtet. Einzelbeobachtungen erhalten erst durch Zeitpunkt, Ausgangslage und Veränderung ihre Bedeutung und werden verständlich an die zuständige Fachperson übergeben.

Sicher handeln

Drei Entscheidungspunkte bei Wiederholtes Rufen

  • Veränderung erkennen

    Zusammenhang mit Alleinsein, Pflegehandlung, Geräuschen, Hunger, Toilettenbedarf, Schmerz, Hörproblem oder fehlender Orientierung wird über mehrere Situationen verglichen. Beobachtet wird im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand und nicht anhand eines einzelnen unspezifischen Zeichens.

  • Unterstützung anpassen

    Verlässliche Kontaktzeiten, einfache Orientierung, Hörhilfe, sinnvolle Aktivität und die Behebung konkreter Bedürfnisse werden gezielt erprobt und ausgewertet. Wirkung, Belastung und unerwünschte Folgen werden zeitnah mit demselben geeigneten Maß erneut beurteilt.

  • Versorgung abstimmen

    Bei Wiederholtes Rufen werden aktuelle Diagnosen, Anordnungen, Medikamente, Hilfsmittel und vereinbarte Warnzeichen über Sektorengrenzen vollständig weitergegeben. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor einer riskanten Handlung geklärt.

Vom Begriff zur Handlung

Passende Fachbeiträge

Quellen

  1. AWMF, DGN und DGPPN: S3-Living-Guideline Demenzen
  2. Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege: Einsamkeit bei pflegebedürftigen Menschen

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026