Delegation
Delegation ist die geordnete Übertragung einer ausführbaren Aufgabe an eine dafür geeignete Person bei geklärten Verantwortlichkeiten.
Aufgabe, Kompetenz, Einweisung, Rückfragemöglichkeit und Kontrolle müssen zur konkreten Situation passen.
Auch gebräuchlich: Aufgabenübertragung
Delegation überträgt eine Aufgabe, nicht die Verantwortung im Ganzen
Delegation überträgt die Durchführung einer Aufgabe, nicht automatisch die gesamte fachliche Verantwortung. Ob eine Aufgabe delegierbar ist, hängt von rechtlichem Rahmen, Risiko, Stabilität der Situation, Kompetenz der ausführenden Person und erreichbarer Rücksprache ab. Vorbehaltsaufgaben bleiben Pflegefachpersonen zugeordnet.
Delegation sicher einordnen: Aufgabe konkret beschreiben – Rückmeldung organisieren
- Aufgabe konkret beschreiben
Durchführung, Grenzen, Beobachtungen und Eskalationsweg müssen eindeutig sein. Ein allgemeines mach das Medikament reicht für sichere Delegation nicht.
- Kompetenz tatsächlich prüfen
Berufsbezeichnung oder frühere Erfahrung allein genügt nicht. Einweisung, praktische Fähigkeit und Kenntnis der konkreten Person werden nachvollziehbar bewertet.
- Situation stabil halten
Veränderter Zustand, neue Risiken oder abweichender Auftrag können eine bisher sichere Delegation beenden und erfordern erneute Fachentscheidung.
- Rückmeldung organisieren
Die ausführende Person weiß, welche Beobachtungen sofort gemeldet werden und wer erreichbar ist. Verantwortung ohne realen Kontaktweg ist nicht tragfähig.
Missverständnisse rund um Delegation klären
- Kann eine Pflegefachperson jede Tätigkeit delegieren
Nein. Gesetzliche Vorbehaltsaufgaben, besonders komplexe oder instabile Situationen und Aufgaben außerhalb der Kompetenz der ausführenden Person begrenzen Delegation. Der konkrete Rahmen muss geprüft werden.
- Wer haftet bei einem Fehler
Verantwortung verteilt sich nach Auswahl, Anordnung, Übernahme und Durchführung. Eine pauschale Antwort ist ohne Einzelfall nicht möglich; klare Organisation und Dokumentation sollen Fehler verhindern, nicht nur Haftung zuweisen.
- Darf eine delegierte Aufgabe abgelehnt werden
Ja, wenn Kompetenz fehlt, Auftrag unklar ist oder die Situation als unsicher erkannt wird. Die Ablehnung und der Klärungsbedarf werden sofort an die verantwortliche Stelle gemeldet.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Pflegeberufegesetz
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026