Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und bestimmte Pflegeleistungen.
Nutzbare Angebote, Anerkennung und Abrechnungsweg unterscheiden sich nach Leistung und Bundesland.
Auch gebräuchlich: monatlicher Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und nachweisabhängig
Der Entlastungsbetrag ist eine monatlich entstehende zweckgebundene Pflegeversicherungsleistung für anerkannte Unterstützungsangebote. Er wird gegen Nachweis erstattet oder über Abtretung abgerechnet und kann unter den gesetzlichen Übertragungsregeln angespart werden. Anerkennung der Anbieter richtet sich nach Landesrecht. Eine laufende Übersicht über angespartes Guthaben, eingereichte Rechnungen und Abtretungen verhindert, dass Ansprüche wegen unklarer Zuständigkeit oder versäumter Übertragungsfrist ungenutzt verfallen.
Entlastungsbetrag sicher einordnen: Anerkennung vorher prüfen – Fristen kennen
- Anerkennung vorher prüfen
Nicht jede privat bezahlte Hilfe ist erstattungsfähig. Anbieter, Leistung und Rechnung müssen den jeweiligen gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen entsprechen.
- Zweckbindung beachten
Der Betrag kann für bestimmte Betreuungs-, Entlastungs-, Tages- oder Kurzzeitpflegeleistungen genutzt werden, wird aber nicht allgemein frei ausgezahlt.
- Nachweise sammeln
Rechnungen und Leistungszeiträume werden vollständig aufbewahrt. Bei Abtretung bleibt die Abrechnung trotzdem nachvollziehbar zu prüfen.
- Fristen kennen
Nicht verbrauchte Beträge können begrenzt übertragen werden. Aktuelle Frist und Bestand werden rechtzeitig bei der Pflegekasse abgefragt.
Fragen, die bei Entlastungsbetrag häufig entscheiden
Kann eine Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Nur wenn das jeweilige Bundesland eine anerkannte Nachbarschaftshilfe vorsieht und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Informelle Hilfe ohne Anerkennung ist nicht automatisch erstattungsfähig.
Wird der Betrag automatisch überwiesen?
Nein. Üblicherweise werden anerkannte Leistungen nach Rechnung erstattet oder der Anspruch an einen Anbieter abgetreten. Das Verfahren wird mit Pflegekasse und Anbieter geklärt.
Kann der Betrag für Haushaltsreinigung genutzt werden?
Ja, wenn ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag diese Leistung erbringt. Ein beliebiges Reinigungsunternehmen erfüllt die Voraussetzungen nicht automatisch.
131 Euro monatlich und eine begrenzte Übertragung
Bei häuslicher Pflege besteht der Anspruch bereits ab Pflegegrad 1 und beträgt nach dem Rechtsstand vom 20. September 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Nicht verbrauchtes Guthaben aus einem Kalenderjahr kann für geeignete Leistungen bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Lassen Sie Guthaben und Zuordnung eingereichter Belege prüfen. Bei Leistungen ambulanter Pflegedienste dürfen Pflegegrade 2 bis 5 damit keine Selbstversorgung wie Körperpflege finanzieren; für Pflegegrad 1 gilt diese Einschränkung nicht.
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Quellen
§ 45b SGB XI regelt Betrag, Verwendungsarten und Übertragung. Landesrecht bestimmt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Die Angaben gelten zum 20. September 2026; die Anerkennung eines konkreten Anbieters sollte vor einer Beauftragung geklärt werden.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Pflege: Leistungen und gemeinsamer Jahresbetrag
Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026