Medikation & Notfall

Infusionstherapie

Infusionstherapie verabreicht Flüssigkeit, Elektrolyte, Nährstoffe oder Arzneimittel kontrolliert über einen venösen oder anderen dafür vorgesehenen Zugang.

Verordnung, Zugang, Lösung, Rate, Kompatibilität, Bilanzziel und technische Überwachung müssen zusammenpassen; Risiken unterscheiden sich zwischen peripherem Zugang, Port und zentralem Katheter.

Auch gebräuchlich: intravenöse Infusion, Infusion geben

Sicher einordnen

Was bei Infusionstherapie zuerst geklärt wird

Verordnung, Zugang, Lösung, Rate, Kompatibilität, Bilanzziel und technische Überwachung müssen zusammenpassen; Risiken unterscheiden sich zwischen peripherem Zugang, Port und zentralem Katheter. Bei Infusionstherapie werden Ausgangslage, aktueller Auftrag, beobachtbare Veränderung und persönliche Notfallvereinbarungen zusammen betrachtet. Einzelne Messwerte oder Packungsangaben ersetzen weder die Identitätsprüfung noch die fachliche Bewertung der gesamten Situation.

Prüfen, handeln, übergeben

Drei Sicherheitsanker bei Infusionstherapie

  • Gezielt prüfen

    Identität, Lösung, Zusätze, Volumen, Laufzeit, Pumpe, Zugangslage, Verband, Schmerz, Schwellung, Rötung, Atmung und Bilanz werden geprüft. Zeitpunkt, Ausgangszustand und bereits erfolgte Maßnahmen werden so konkret notiert, dass die nächste Stelle damit entscheiden kann.

  • Im eigenen Rahmen handeln

    Anschluss und Manipulation erfolgen aseptisch durch befugte Personen; Abweichungen, Unterbrechungen und Restmengen werden sofort dokumentiert und fachlich bewertet. Kompetenz, Einwilligung und der vereinbarte Rückfrageweg bestimmen, wer welche Handlung sicher ausführt.

  • Vollständig übergeben

    Bei Infusionstherapie werden Person, Ort, Verlauf, aktuelle Befunde, Arzneimittel oder Technik, Maßnahmen, Wirkung und bekannte Vorausverfügungen knapp und widerspruchsfrei übermittelt.

Vom Begriff zur Handlung

Passende Fachbeiträge

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Aktuelle Empfehlungen der KRINKO
  2. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneimitteltherapiesicherheit
  3. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026