Medikationsabgleich
Ein Medikationsabgleich führt Verordnungen, tatsächlich verwendete Arzneimittel, Selbstmedikation und kürzlich beendete Therapien zu einer geprüften Gesamtliste zusammen.
Er ist besonders bei Aufnahme, Entlassung, Arztwechsel und jeder unklaren Therapieänderung nötig, weil Liste, Packungen und Einnahmepraxis voneinander abweichen können.
Auch gebräuchlich: Medication Reconciliation, Arzneimittelabgleich
Unterschiede zwischen zwei Listen können richtig oder gefährlich sein
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Dosis bewusst geändert worden sein; ein Präparat kann aber auch versehentlich fehlen. Vergleichen Sie deshalb den letzten verlässlichen Plan mit Entlassbrief, neuen Verordnungen, vorhandenen Packungen und tatsächlicher Anwendung. Notieren Sie Unterschiede einzeln, statt einfach die längere oder neuere Liste zu übernehmen. Auch Allergien, frühere Unverträglichkeiten, Pflaster, Tropfen, Inhalativa und frei gekaufte Mittel gehören dazu.
Drei häufige Lücken ausdrücklich klären
- Pausiert oder dauerhaft beendet?
Bei einer Pause braucht es einen Grund und einen Plan für die erneute Prüfung. Ohne diese Angaben kann ein vorübergehend ausgesetztes Mittel unbemerkt dauerhaft fehlen.
- Bis wann läuft die Behandlung?
Bei Antibiotika, Ausschleichschemata oder anderen befristeten Therapien müssen Enddatum beziehungsweise nächste Kontrolle erkennbar sein. Eine alte Packung legt die Dauer nicht fest.
- Wer erhält die geklärte Fassung?
Nach Rücksprache werden Person, Praxis, Apotheke und unterstützende Pflege passend informiert. Alte Listen werden erkennbar ersetzt, damit Vertretungen nicht wieder den falschen Stand benutzen.
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Quellen
Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer beschreibt die Erfassung der tatsächlich verwendeten Gesamtmedikation und die Klärung arzneimittelbezogener Probleme. Ein Abgleich sammelt und klärt Unterschiede; Therapieentscheidungen bleiben bei den zuständigen Behandelnden.
- Bundesapothekerkammer: Leitlinien Medikationsanalyse und Medikationsmanagement
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneimitteltherapiesicherheit
Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026