Medikationsabgleich
Ein Medikationsabgleich führt Verordnungen, tatsächlich verwendete Arzneimittel, Selbstmedikation und kürzlich beendete Therapien zu einer geprüften Gesamtliste zusammen.
Er ist besonders bei Aufnahme, Entlassung, Arztwechsel und jeder unklaren Therapieänderung nötig, weil Liste, Packungen und Einnahmepraxis voneinander abweichen können.
Auch gebräuchlich: Medication Reconciliation, Arzneimittelabgleich
Was bei Medikationsabgleich zuerst geklärt wird
Er ist besonders bei Aufnahme, Entlassung, Arztwechsel und jeder unklaren Therapieänderung nötig, weil Liste, Packungen und Einnahmepraxis voneinander abweichen können. Bei Medikationsabgleich werden Ausgangslage, aktueller Auftrag, beobachtbare Veränderung und persönliche Notfallvereinbarungen zusammen betrachtet. Einzelne Messwerte oder Packungsangaben ersetzen weder die Identitätsprüfung noch die fachliche Bewertung der gesamten Situation.
Drei Sicherheitsanker bei Medikationsabgleich
- Gezielt prüfen
Name, Wirkstoff, Stärke, Form, Dosis, Zeitpunkt, Grund, letzte Gabe, Bezugsquelle, Allergien und bewusst abgesetzte Präparate werden mit mehreren verlässlichen Quellen abgeglichen. Zeitpunkt, Ausgangszustand und bereits erfolgte Maßnahmen werden so konkret notiert, dass die nächste Stelle damit entscheiden kann.
- Im eigenen Rahmen handeln
Unterschiede werden nicht stillschweigend übernommen, sondern markiert, mit Arzt oder Apotheke geklärt und anschließend in allen genutzten Plänen nachvollziehbar aktualisiert. Kompetenz, Einwilligung und der vereinbarte Rückfrageweg bestimmen, wer welche Handlung sicher ausführt.
- Vollständig übergeben
Bei Medikationsabgleich werden Person, Ort, Verlauf, aktuelle Befunde, Arzneimittel oder Technik, Maßnahmen, Wirkung und bekannte Vorausverfügungen knapp und widerspruchsfrei übermittelt.
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Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit 2026–2029
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneimitteltherapiesicherheit
- Bundesapothekerkammer: Leitlinien Medikationsanalyse und Medikationsmanagement
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026