Medikation & Notfall

Medikationsfehler

Ein Medikationsfehler ist eine grundsätzlich vermeidbare Abweichung vom optimalen Medikationsprozess, die zu Schaden führen kann oder bereits geführt hat.

Er kann Verordnung, Beschaffung, Lagerung, Stellen, Gabe, Dokumentation, Monitoring oder Übergabe betreffen; entscheidend ist zuerst die Sicherheit der betroffenen Person.

Auch gebräuchlich: Arzneimittelfehler, Therapieabweichung

Sicher einordnen

Was bei Medikationsfehler zuerst geklärt wird

Er kann Verordnung, Beschaffung, Lagerung, Stellen, Gabe, Dokumentation, Monitoring oder Übergabe betreffen; entscheidend ist zuerst die Sicherheit der betroffenen Person. Bei Medikationsfehler werden Ausgangslage, aktueller Auftrag, beobachtbare Veränderung und persönliche Notfallvereinbarungen zusammen betrachtet. Einzelne Messwerte oder Packungsangaben ersetzen weder die Identitätsprüfung noch die fachliche Bewertung der gesamten Situation.

Prüfen, handeln, übergeben

Drei Sicherheitsanker bei Medikationsfehler

  • Gezielt prüfen

    Was tatsächlich verordnet, vorbereitet und gegeben wurde, Zeitpunkt, Dosis, Weg, aktuelle Symptome, Vitalwerte, Packung und weitere Medikamente werden unverändert gesichert. Zeitpunkt, Ausgangszustand und bereits erfolgte Maßnahmen werden so konkret notiert, dass die nächste Stelle damit entscheiden kann.

  • Im eigenen Rahmen handeln

    Die zuständige ärztliche beziehungsweise notfallmedizinische Stelle wird risikogerecht informiert; danach folgen transparente Dokumentation, Meldung und systemische Ursachenanalyse ohne Vertuschung. Kompetenz, Einwilligung und der vereinbarte Rückfrageweg bestimmen, wer welche Handlung sicher ausführt.

  • Vollständig übergeben

    Bei Medikationsfehler werden Person, Ort, Verlauf, aktuelle Befunde, Arzneimittel oder Technik, Maßnahmen, Wirkung und bekannte Vorausverfügungen knapp und widerspruchsfrei übermittelt.

Vom Begriff zur Handlung

Passende Fachbeiträge

Quellen

  1. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
  2. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneimitteltherapiesicherheit
  3. Bundesministerium für Gesundheit: Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit 2026–2029

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026