Leistungen, Wohnen & Versorgung

Pflegebett

Ein Pflegebett ist ein verstellbares Bett, das Positionierung, Transfer, Pflegehandlungen und Sicherheit einer unterstützungsbedürftigen Person erleichtern kann.

Bettmaß, Höhenverstellung, Seitenelemente, Matratze und Aufstellort müssen zu Körpermaßen, Mobilität, Pflegeziel und Wohnraum passen; Seitenteile sind keine automatische Sturzlösung.

Auch gebräuchlich: Krankenbett für zu Hause, elektrisches Pflegebett

Bett, Matratze und Zubehör müssen zusammenpassen

Ein höhenverstellbares Bett kann den Einstieg und die Pflege erleichtern. Die geeignete Höhe hängt jedoch von der jeweiligen Handlung ab: Eine günstige Arbeitshöhe für Pflegende ist nicht automatisch eine sichere Höhe zum selbstständigen Aussteigen. Lassen Sie Einstellung und Bedienung praktisch zeigen. Auch Matratzenhöhe, weiche Ränder und zusätzliche Auflagen verändern das Zusammenspiel mit Seitenteilen und können gefährliche Spalten entstehen lassen.

Bei Lieferung und Änderungen gezielt nachfragen

  • Platz und Beweglichkeit

    Prüfen Sie Zugang, Transferseite, Bremsen und ausreichend freie Bewegungsflächen. Kabel und Schläuche dürfen bei der Verstellung nicht gequetscht oder unter Zug gesetzt werden.

  • Bedienung und Hilfe

    Die Person sollte die erreichbaren Funktionen verstehen und sicher nutzen können. Vereinbaren Sie, wen Sie bei Störungen kontaktieren und wie erforderliche Pflege bis zur Reparatur möglich bleibt.

  • Seitenteile individuell beurteilen

    Seitenteile können Einklemmen oder Stürze beim Überklettern begünstigen. Sie sind keine pauschale Sturzschutzmaßnahme. Zweck, Alternativen und eine mögliche Einschränkung der Freiheit müssen gesondert geprüft werden.

Quellen

Die BMG-Information behandelt den Leistungsweg. Die MHRA beschreibt technische Risiken von Bettseitenteilen und deren Zusammenspiel mit Bett und Matratze; ihre britischen Rechtsangaben werden hier nicht auf Deutschland übertragen. Verbindlich bleiben die konkrete Gebrauchsanweisung und individuelle fachliche Beurteilung.

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel: Antrag und Kostenübernahme
  2. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA): Bed rails: management and safe use
  3. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Stürze bei älteren Menschen

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026