Leistungen, Wohnen & Versorgung

Transferhilfe

Eine Transferhilfe unterstützt das sichere Aufstehen, Umsetzen oder Umlagern und reicht von Gleit- und Drehhilfen bis zu Aufstehlifter oder Hebelifter.

Die Auswahl hängt von aktiver Mitarbeit, Rumpfkontrolle, Belastbarkeit, Schmerz, Körpermaß, Raum, Zielhöhe und Kompetenz der unterstützenden Person ab.

Auch gebräuchlich: Umsetzhilfe, Aufstehhilfe, Patientenlifter

Den Rahmen verstehen

Worum es bei Transferhilfe wirklich geht

Die Auswahl hängt von aktiver Mitarbeit, Rumpfkontrolle, Belastbarkeit, Schmerz, Körpermaß, Raum, Zielhöhe und Kompetenz der unterstützenden Person ab. Bei Transferhilfe werden Wille und Alltag der betroffenen Person, tatsächlicher Bedarf, verfügbare Unterstützung und der jeweils geltende fachliche oder rechtliche Rahmen zusammen betrachtet. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, schafft aber eine belastbare Gesprächs- und Entscheidungsgrundlage.

Vom Bedarf zur tragfähigen Lösung

Drei Prüfpunkte bei Transferhilfe

  • Lage vollständig erfassen

    Transferfähigkeit, Tagesform, Haut, Zugänge, Kontrakturen, Schuhwerk, Tragfähigkeit, Gurtgröße, Bremsen, Platz und vorgesehener Ablauf werden vor jeder Nutzung geprüft. Annahmen werden von belegbaren Angaben und offenen Fragen getrennt.

  • Nächsten Schritt festlegen

    Hilfsmittel wird personbezogen ausgewählt, eingestellt und gemeinsam praktisch eingeübt; improvisierte Gurte oder körperlich nicht beherrschbare Hebemanöver werden vermieden. Zuständigkeit, Frist und Rückmeldung werden so festgehalten, dass der Weg auch bei einem Personenwechsel fortgesetzt werden kann.

  • Wirkung und Anschluss sichern

    Bei Transferhilfe wird nachgeprüft, ob die vereinbarte Leistung, Unterstützung oder Entscheidung im Alltag angekommen ist, verstanden wird und das persönliche Ziel tatsächlich fördert.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Hilfsmittel – Beantragung und Erstattung
  2. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Pflege: Angebote, Informationen und Leistungen der BGW
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026