Versorgung Verstorbener
Versorgung Verstorbener umfasst die würdige, rechtssichere und kulturell sensible Betreuung des Körpers sowie die Begleitung Zugehöriger nach festgestelltem Tod.
Sie berücksichtigt ärztliche Leichenschau, mögliche Melde- und Sicherungspflichten, persönliche Wünsche, Religion, Abschied, Eigentum und den Schutz von Mitarbeitenden.
Auch gebräuchlich: Totenversorgung, Versorgung nach dem Tod
Zuerst muss geklärt sein, ob der Tod festgestellt wurde
Ein unerwartet nicht reagierender Mensch darf nicht allein aufgrund seines Alters oder einer schweren Erkrankung für tot gehalten werden. Bei fehlender normaler Atmung den Notruf 112 nutzen und dessen Wiederbelebungsanleitung befolgen; eine bekannte wirksame Behandlungsbegrenzung mitteilen. Nach einem erwarteten Tod wird die ärztliche Todesfeststellung beziehungsweise Leichenschau über den vereinbarten Weg veranlasst. Die pflegerische Beobachtung ersetzt diese nicht.
Nach der ärztlichen Klärung einen würdigen Abschied ermöglichen
- Befunde bewahren
Bei unklaren Umständen Körper, Umgebung und medizinische Zugänge nicht unnötig verändern. Ärztliche beziehungsweise polizeiliche Anweisungen und das geltende Landesrecht bestimmen das weitere Vorgehen.
- Persönliche Wünsche erfragen
Bieten Sie Zeit und einen geschützten Raum für Abschied an. Fragen Sie nach gewünschten Berührungen, Kleidung, religiöser Begleitung oder Ritualen, ohne aus einer Zugehörigkeit feste Wünsche abzuleiten.
- Übergabe nachvollziehbar machen
Identität, notwendige Unterlagen und Übergabe persönlicher Gegenstände werden sorgfältig gesichert. Schmuck und Wertsachen erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation nach dem vereinbarten Verfahren.
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Quellen
Leichenschau und Bestattung werden durch Landesrecht geregelt; die bayerische Verordnung zeigt beispielhaft Schutz- und Meldepflichten. Örtliche Fristen und Abläufe müssen für das betreffende Bundesland geklärt werden. Hygienemaßnahmen richten sich nach der konkreten Infektionsgefährdung und den zuständigen Vorgaben.
- Bayerische Staatskanzlei – Gesetze Bayern: Bestattungsverordnung – Leichenschau und besondere Schutzpflichten
- Bundesministerium für Gesundheit: Hospiz und Kinderhospiz
- Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in der Pflege
Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026