Intimsphäre
Intimsphäre ist der besonders geschützte persönliche Bereich von Körper, Sexualität, Ausscheidung, Beziehungen und privaten Informationen, über dessen Zugang die Person grundsätzlich selbst bestimmt.
Pflege berührt diesen Bereich häufig unmittelbar. Schutz entsteht durch Ankündigung, Einwilligung, Abschirmung, respektvolle Sprache und möglichst viel eigene Kontrolle.
Auch gebräuchlich: Privatsphäre in der Pflege, Schutz der Intimsphäre
Notwendige Hilfe hebt persönliche Grenzen nicht auf
Wer Unterstützung beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang benötigt, verliert nicht das Recht, Zeitpunkt, anwesende Personen und Umfang der Hilfe mitzubestimmen. Türen und Vorhänge werden geschlossen, Körperbereiche nur so weit wie nötig entkleidet und Handlungen erklärt. Auch Klopfen, Warten und die Möglichkeit zum Nein gehören zur fachlichen Durchführung.
Intimsphäre in Raum, Sprache und Dokumentation sichern
- Zutritt kontrollieren
Zimmer oder Bad werden gegen unbeabsichtigtes Eintreten geschützt. Lernende, Angehörige oder weitere Mitarbeitende sind nur mit erkennbarem Grund und Zustimmung anwesend.
- Sprache respektvoll halten
Körper, Ausscheidung und Sexualität werden sachlich und in der von der Person akzeptierten Sprache angesprochen. Witze, Verniedlichung oder Kommentare über den Körper sind unangebracht.
- Information begrenzen
Intime Beobachtungen werden nur dokumentiert und weitergegeben, wenn sie für Versorgung, Sicherheit oder Behandlung erforderlich sind. Neugier schafft keine Berechtigung.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Europäische Union: Datenschutz-Grundverordnung
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026