Selbstversorgung
Selbstversorgung umfasst alltägliche Handlungen wie Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken und Toilettennutzung, die ein Mensch selbst oder mit Unterstützung bewältigt.
Pflege unterstützt gezielt dort, wo Hilfe nötig ist, und erhält sichere Eigenaktivität so weit wie möglich.
Auch gebräuchlich: Selbstpflege
Selbstversorgung besteht aus vielen einzelnen Fähigkeiten
Selbstversorgung besteht aus vielen Teilschritten: vorbereiten, beginnen, in sinnvoller Reihenfolge handeln, Gefahren erkennen und die Tätigkeit beenden. Einschränkungen können körperlich, kognitiv, psychisch oder umgebungsbedingt sein. Deshalb reicht die Beobachtung des Endergebnisses für eine gute Einschätzung nicht aus.
Selbstversorgung sicher einordnen: Teilschritte differenzieren – Zeit als Voraussetzung
- Teilschritte differenzieren
Beim Ankleiden können Auswahl und Reihenfolge schwerfallen, obwohl Bewegungen gelingen. Beim Essen kann Vorbereitung nötig sein, obwohl Besteck selbstständig genutzt wird.
- Hilfen passend wählen
Rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, gut erreichbare Gegenstände oder visuelle Hinweise können personelle Unterstützung reduzieren, wenn Bedienung und Akzeptanz geprüft sind.
- Zeit als Voraussetzung
Wer unter Zeitdruck vollständig versorgt wird, wirkt unselbstständiger als bei ausreichender Vorbereitung und Pausen. Pflegeplanung muss realistische Zeit für Eigenaktivität vorsehen.
Missverständnisse rund um Selbstversorgung klären
- Gehört Medikamenteneinnahme zur Selbstversorgung
Im Begutachtungs- und Pflegekontext wird der Umgang mit Medikamenten meist den krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen zugeordnet. Alltagssprachlich kann er zur Selbstversorgung gerechnet werden; für Bewertungen ist die jeweilige Systematik entscheidend.
- Wie wird Selbstversorgung gefördert
Durch erreichbare Materialien, verständliche Abläufe, geeignete Hilfsmittel, Übung und genau dosierte Unterstützung. Förderung bedeutet nicht, Hilfe möglichst lange zurückzuhalten, sondern erfolgreiche und sichere Eigenaktivität zu ermöglichen.
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Quellen
- Medizinischer Dienst Bund: Aktuelle Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- World Health Organization: International Classification of Functioning, Disability and Health
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026