Angststörung
Eine Angststörung liegt vor, wenn Angst oder Vermeidung übermäßig, anhaltend und deutlich belastend ist oder den Alltag einschränkt.
Körperliche Ursachen, Medikamente, akute Gefahren und unterschiedliche Angstformen müssen fachlich auseinandergehalten werden.
Auch gebräuchlich: krankhafte Angst
Angst kann schützen – und das Leben einengen
Angststörungen gehen über verständliche Sorge hinaus: Angst ist übermäßig, hält an oder führt zu deutlicher Vermeidung und Einschränkung. Im Alter können körperliche Symptome wie Herzklopfen, Schwindel oder Atemnot im Vordergrund stehen. Körperliche Ursachen müssen besonders bei neuem Beginn abgeklärt werden.
Angststörung sicher einordnen: Auslöser und Vermeidung – Behandlung ermöglichen
- Auslöser und Vermeidung
Situationen, Gedanken, körperliche Zeichen und vermiedene Aktivitäten werden erfasst. Vermeidung entlastet kurzfristig, kann Angst und Abhängigkeit langfristig verstärken.
- Ruhig begleiten
Klare Information, langsames Atmen, eine reizarme Umgebung und verlässliche Präsenz können akute Belastung senken, ohne die Angst als unbegründet abzuwerten.
- Behandlung ermöglichen
Psychotherapeutische Verfahren und gegebenenfalls Medikamente können helfen. Sedierende Mittel benötigen im Alter besondere Risikoabwägung wegen Sturz und Verwirrtheit.
Fragen, die bei Angststörung häufig entscheiden
Ist Angst bei Pflegebedürftigkeit normal?
Sorgen vor Sturz, Verlust oder Abhängigkeit sind verständlich. Behandlungsbedarf entsteht, wenn Angst unverhältnismäßig, anhaltend oder stark einschränkend wird; auch normale Sorgen verdienen unterstützende Gespräche.
Wann ist Atemnot nicht nur Angst?
Neu auftretende, starke oder belastungsunabhängige Atemnot, Brustschmerz, Blaufärbung, Bewusstseinsveränderung oder Kreislaufprobleme müssen sofort medizinisch beurteilt werden. Angst darf körperliche Notfälle nicht verdecken.
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Quellen
- AWMF und NVL-Programm: Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Pflegewissen für pflegende Angehörige
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026