Demenz, Psyche & Beziehung

Panikattacke

Eine Panikattacke ist eine plötzlich stark ansteigende Angst mit körperlichen Zeichen wie Herzrasen, Atemnot, Zittern, Schwindel oder Todesangst.

Eine einzelne Panikattacke ist noch keine Panikstörung. Wiederholte Attacken, Angst vor der nächsten Episode und zunehmende Vermeidung sind Gründe, fachliche Behandlung zu suchen.

Auch gebräuchlich: akuter Angstanfall

Angst ist real, die Ursache muss trotzdem geklärt sein

Herzrasen, Zittern oder Atemnot können während einer Panikattacke sehr bedrohlich wirken. Die Person braucht eine ruhige Ansprache und darf nicht mit der Aufforderung, sich einfach zusammenzureißen, allein gelassen werden. Bei erstmaligen oder andersartigen Beschwerden ist eine medizinische Einordnung wichtig. Eine bekannte Angststörung ist keine sichere Erklärung für jedes spätere Symptom.

Was während und nach einer bekannten Attacke hilfreich sein kann

Wie kann ich ruhig begleiten?

Sprechen Sie langsam und in kurzen Sätzen. Fragen Sie, welche zuvor mit der Behandlung geübte Strategie hilft und ob Sie dabeibleiben sollen. Vermeiden Sie viele gleichzeitige Anweisungen oder unerwartete Berührungen. Verordnete Bedarfsmedikation wird nur nach dem persönlichen Plan angewendet.

Was sollte später besprochen werden?

Wenn die Situation abgeklungen ist, können Beginn, Auslöser, neue Symptome und hilfreiche Reaktionen notiert werden. Bei wiederholten Attacken oder wachsender Vermeidung wird ein Behandlungstermin vereinbart. Angehörige können unterstützen, ersetzen aber keine Psychotherapie.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

Die Angstinformation beschreibt Panik als mögliche Ausprägung einer Angststörung. Die Notfallinformation betrifft die Abgrenzung gefährlicher körperlicher Beschwerden. Eine frühere Panikattacke schließt bei neuen Beschwerden einen Notfall nicht aus.

  1. AWMF / Patienteninformation zur S3-Leitlinie Angststörungen: Kurzinformation Angststörungen, März 2025
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026