Demenz, Psyche & Beziehung

Bipolare Störung

Eine bipolare Störung ist eine psychische Erkrankung mit depressiven und manischen oder hypomanischen Krankheitsphasen, zwischen denen stabile Zeiten liegen können.

Schlafbedarf, Aktivität, Stimmung, Denken, Risikoverhalten und Medikamenteneinnahme können sich in einer Episode deutlich verändern.

Auch gebräuchlich: manisch-depressive Erkrankung

Klinisch einordnen

Bipolare Störung: Verlauf, Funktion und Alltag zusammen betrachten

Schlafbedarf, Aktivität, Stimmung, Denken, Risikoverhalten und Medikamenteneinnahme können sich in einer Episode deutlich verändern. Bei Bipolare Störung werden Beschwerden, Fähigkeiten, Verlauf, Behandlung und persönliche Ziele zusammen betrachtet. Einzelbeobachtungen erhalten erst durch Zeitpunkt, Ausgangslage und Veränderung ihre Bedeutung und werden verständlich an die zuständige Fachperson übergeben.

Sicher handeln

Drei Entscheidungspunkte bei Bipolare Störung

  • Veränderung erkennen

    Weniger Schlaf, beschleunigtes Sprechen, ungewöhnliche Geldausgaben, Reizbarkeit, Größenideen oder im Wechsel Rückzug und Hoffnungslosigkeit werden früh im Verlauf erkannt. Beobachtet wird im Vergleich zum persönlichen Ausgangszustand und nicht anhand eines einzelnen unspezifischen Zeichens.

  • Unterstützung anpassen

    Ein persönlicher Krisenplan, regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus, verlässliche Medikamenteneinnahme und frühzeitiger Kontakt zur Behandlung können Eskalationen begrenzen. Wirkung, Belastung und unerwünschte Folgen werden zeitnah mit demselben geeigneten Maß erneut beurteilt.

  • Versorgung abstimmen

    Bei Bipolare Störung werden aktuelle Diagnosen, Anordnungen, Medikamente, Hilfsmittel und vereinbarte Warnzeichen über Sektorengrenzen vollständig weitergegeben. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden vor einer riskanten Handlung geklärt.

Vom Begriff zur Handlung

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Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Bipolare Störung
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Mit psychischen Krisen umgehen

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026