Herz-Lungen-Wiederbelebung
Herz-Lungen-Wiederbelebung sind die lebensrettenden Maßnahmen bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung, um bis zum Rettungsdienst einen Mindestkreislauf aufrechtzuerhalten.
Schnelles Erkennen, Notruf, Herzdruckmassage und ein verfügbarer automatisierter externer Defibrillator bilden die zentrale Rettungskette; Schnappatmung ist keine normale Atmung.
Auch gebräuchlich: Reanimation, kardiopulmonale Reanimation, CPR
Was bei Herz-Lungen-Wiederbelebung zuerst geklärt wird
Schnelles Erkennen, Notruf, Herzdruckmassage und ein verfügbarer automatisierter externer Defibrillator bilden die zentrale Rettungskette; Schnappatmung ist keine normale Atmung. Bei Herz-Lungen-Wiederbelebung werden Ausgangslage, aktueller Auftrag, beobachtbare Veränderung und persönliche Notfallvereinbarungen zusammen betrachtet. Einzelne Messwerte oder Packungsangaben ersetzen weder die Identitätsprüfung noch die fachliche Bewertung der gesamten Situation.
Drei Sicherheitsanker bei Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Gezielt prüfen
Eigenschutz, Reaktion auf Ansprechen, normale Atmung und genauer Fundort werden ohne vermeidbare Verzögerung geprüft; die Leitstelle bleibt nach Möglichkeit auf Lautsprecher verbunden. Zeitpunkt, Ausgangszustand und bereits erfolgte Maßnahmen werden so konkret notiert, dass die nächste Stelle damit entscheiden kann.
- Im eigenen Rahmen handeln
Nach 112 wird sofort kräftig und schnell in der Brustkorbmitte gedrückt; Beatmung und AED werden entsprechend Training und Anweisung eingesetzt, Unterbrechungen bleiben kurz. Kompetenz, Einwilligung und der vereinbarte Rückfrageweg bestimmen, wer welche Handlung sicher ausführt.
- Vollständig übergeben
Bei Herz-Lungen-Wiederbelebung werden Person, Ort, Verlauf, aktuelle Befunde, Arzneimittel oder Technik, Maßnahmen, Wirkung und bekannte Vorausverfügungen knapp und widerspruchsfrei übermittelt.
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Quellen
- Deutscher Rat für Wiederbelebung: Reanimationsleitlinien 2025
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Erste Hilfe – beherztes Handeln rettet Leben
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117
Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026