Medikation & Notfall

Kopfverletzung nach Sturz

Eine Kopfverletzung nach Sturz reicht von einer oberflächlichen Wunde bis zu einer inneren Blutung oder Schädigung des Gehirns, die anfangs unauffällig wirken kann.

Hohes Alter, Antikoagulation, Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücke und zunehmende Symptome erhöhen die Dringlichkeit; der Unfallhergang und Ausgangszustand sind entscheidend.

Auch gebräuchlich: Sturz auf den Kopf, Schädel-Hirn-Verletzung

Eine kleine Beule sagt wenig über die Verletzung im Inneren aus

Nach einem Kopfaufprall können Beschwerden verzögert auftreten. Wichtig sind Sturzhergang, Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücke, Kopfschmerz, Erbrechen und Veränderungen von Sprache, Gang oder Verhalten. Gerinnungshemmende Medikamente erhöhen den Abklärungsbedarf; nennen Sie Wirkstoff und letzte Dosis. Bei Kopfverletzung unter Antikoagulation wird dringend ärztlich beurteilt, auch wenn die Person zunächst gut wirkt. Ein eigener Blick auf die Pupillen ersetzt diese Untersuchung nicht.

Begleiten und nach einer Untersuchung klare Beobachtungshinweise mitnehmen

Vermeiden Sie unnötige Bewegung, lassen Sie die Person nicht allein und organisieren Sie den passenden medizinischen Hilfeweg. Nach ärztlicher Untersuchung muss klar sein, wer zu Hause beobachtet und bei welchen Veränderungen erneut Hilfe nötig ist. Schlaf ist nicht grundsätzlich verboten; eine ungewöhnliche Nichtweckbarkeit ist jedoch ein Warnzeichen. Halten Sie sich an die Entlasshinweise, statt ein eigenes starres Weckschema zu erfinden. Alkohol oder zusätzliche beruhigende Mittel können die Beurteilung erschweren.

Quellen

NICE beschreibt Warnzeichen und besondere Risiken nach Kopfverletzung, auch unter Gerinnungshemmern. Die DGUV ergänzt Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit. Eine anfänglich unauffällige äußere Untersuchung schließt eine innere Verletzung nicht sicher aus.

  1. National Institute for Health and Care Excellence (NICE): Head injury: assessment and early management – NG232
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Fragen und Antworten zur Erste-Hilfe-Ausbildung und Umsetzung der Leitlinien 2025
  3. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026