Medikation & Notfall

Krampfanfall

Ein Krampfanfall ist eine vorübergehende Störung der Hirnfunktion mit möglichen rhythmischen Bewegungen, Versteifung, Blickabweichung, Wahrnehmungs- oder Bewusstseinsveränderung.

Nicht jeder Anfall sieht dramatisch aus; für die Dringlichkeit zählen Dauer, Wiederholung, Verletzung, Atmung, bekannte Epilepsie und Erholung danach.

Auch gebräuchlich: epileptischer Anfall, Konvulsion

Beginn merken, Verletzungen verhindern und den Anfall nicht festhalten

Ein einzelner Anfall bedeutet nicht automatisch Epilepsie. Entfernen Sie gefährliche Gegenstände und schützen Sie den Kopf möglichst mit einer weichen Unterlage. Halten Sie Arme und Beine nicht gewaltsam fest und stecken Sie nichts zwischen die Zähne. Schauen Sie auf die Uhr, um die Dauer später konkret nennen zu können. Ein bekanntes Anfallsmuster und ein persönlicher Notfallplan helfen, ersetzen aber nicht die Beurteilung der aktuellen Situation.

Nach dem Krampfen Atmung und Erholung erneut prüfen

Sobald die Bewegungen aufhören, prüfen Sie Reaktion und normale Atmung. Bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung vorsichtig Seitenlage herstellen und weiter beobachten; bei fehlender normaler Atmung sofort wiederbeleben. Bleiben Sie bei der Person, sprechen Sie ruhig und geben Sie Zeit zur Orientierung. Getränke und Tabletten erst wieder, wenn sie ausreichend wach ist und sicher schlucken kann. Ein verordnetes Anfallsnotfallmittel wird nur entsprechend dem persönlichen Plan und nach Einweisung angewendet.

Quellen

IQWiG und die Deutsche Epilepsievereinigung erläutern Anfallshilfe; GRC ergänzt die Beurteilung von Atmung und Bewusstsein. Die Fünf-Minuten-Grenze betrifft insbesondere anhaltendes generalisiertes Krampfen und ist keine Warteempfehlung bei anderen Warnzeichen.

  1. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Was tun, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat?
  2. Deutsche Epilepsievereinigung: Erste Hilfe bei epileptischen Anfällen
  3. Deutscher Rat für Wiederbelebung: Reanimationsleitlinien 2025

Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026