Vergiftung und Überdosierung
Eine Vergiftung oder Überdosierung ist eine gesundheitsschädliche Aufnahme, Anwendung oder Exposition gegenüber Arzneimitteln, Chemikalien, Pflanzen, Gasen oder anderen Stoffen.
Beschwerden können sofort oder verzögert auftreten; vermeintlich kleine Mengen sind je nach Stoff, Konzentration, Alter und Körpergewicht unterschiedlich gefährlich.
Auch gebräuchlich: Intoxikation, Medikamentenüberdosierung
Fachlichen Rat einholen, bevor Beschwerden auftreten müssen
Bei möglicher Vergiftung oder versehentlicher Überdosierung rufen Sie ein Giftinformationszentrum an; bei Atemnot, Bewusstseinsstörung, Krampfanfall oder Kreislaufproblemen sofort 112. Halten Sie Produktname, Verpackung, vermutete Menge, Zeitpunkt, Alter und möglichst Körpergewicht bereit. Unbekannte Angaben werden als unsicher genannt. Bei Haushaltschemikalien kann der aufgedruckte UFI-Code helfen, das genaue Gemisch zuzuordnen. Eine vollständige Recherche darf den Anruf nicht verzögern.
Kontakt beenden, ohne sich selbst zu gefährden
Bei Gas- oder Rauchverdacht nicht ungeschützt in den Gefahrenbereich gehen. Bringen Sie sich in Sicherheit und alarmieren Sie 112. Bei verschluckten Stoffen kein Erbrechen auslösen, keine Milch, Salzlösung oder vermeintlichen Gegenmittel geben. Ob und was getrunken werden soll oder welche Spülung nötig ist, wird produktspezifisch geklärt. Verpackungen für die Fachleute aufbewahren. Giftzentren haben regionale Telefonnummern; die verlinkte BfR-Übersicht hilft bei der Vorbereitung eines griffbereiten Notfallkontakts.
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Quellen
gesund.bund.de beschreibt Erste Hilfe bei Vergiftungen; das BfR führt die regionalen Giftinformationszentren auf. Das zuständige Zentrum beurteilt das konkrete Produkt und die aufgenommene Menge. Eine anfangs beschwerdefreie Phase bedeutet keine sichere Entwarnung.
- Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Erste Hilfe bei Vergiftungen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Giftinformationszentren in Deutschland
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
Quellen- und Prüfstand: 20. September 2026