Medikation & Notfall

Vergiftung und Überdosierung

Eine Vergiftung oder Überdosierung ist eine gesundheitsschädliche Aufnahme, Anwendung oder Exposition gegenüber Arzneimitteln, Chemikalien, Pflanzen, Gasen oder anderen Stoffen.

Beschwerden können sofort oder verzögert auftreten; vermeintlich kleine Mengen sind je nach Stoff, Konzentration, Alter und Körpergewicht unterschiedlich gefährlich.

Auch gebräuchlich: Intoxikation, Medikamentenüberdosierung

Sicher einordnen

Was bei Vergiftung und Überdosierung zuerst geklärt wird

Beschwerden können sofort oder verzögert auftreten; vermeintlich kleine Mengen sind je nach Stoff, Konzentration, Alter und Körpergewicht unterschiedlich gefährlich. Bei Vergiftung und Überdosierung werden Ausgangslage, aktueller Auftrag, beobachtbare Veränderung und persönliche Notfallvereinbarungen zusammen betrachtet. Einzelne Messwerte oder Packungsangaben ersetzen weder die Identitätsprüfung noch die fachliche Bewertung der gesamten Situation.

Prüfen, handeln, übergeben

Drei Sicherheitsanker bei Vergiftung und Überdosierung

  • Gezielt prüfen

    Stoff oder Präparat, Menge, Zeitpunkt, Weg, Verpackung, Symptome, Gewicht, Begleitmedikation und bereits ergriffene Maßnahmen werden ohne eigene Experimente gesichert. Zeitpunkt, Ausgangszustand und bereits erfolgte Maßnahmen werden so konkret notiert, dass die nächste Stelle damit entscheiden kann.

  • Im eigenen Rahmen handeln

    Eigenschutz beachten, Giftkontakt beenden soweit gefahrlos möglich und Giftnotruf beziehungsweise 112 anrufen; Erbrechen, Milch oder Gegenmittel werden nicht ohne fachliche Anweisung eingesetzt. Kompetenz, Einwilligung und der vereinbarte Rückfrageweg bestimmen, wer welche Handlung sicher ausführt.

  • Vollständig übergeben

    Bei Vergiftung und Überdosierung werden Person, Ort, Verlauf, aktuelle Befunde, Arzneimittel oder Technik, Maßnahmen, Wirkung und bekannte Vorausverfügungen knapp und widerspruchsfrei übermittelt.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Erste Hilfe bei Vergiftungen
  2. Bundesministerium für Gesundheit – gesund.bund.de: Notfallnummern 112 und 116117
  3. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern

Quellen- und Prüfstand: 29. August 2026