Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähigkeit wird für eine konkrete Entscheidung und zu einem konkreten Zeitpunkt beurteilt. Die Person muss wesentliche Informationen verstehen, auf die eigene Situation beziehen, Folgen und Alternativen abwägen und eine Entscheidung bilden sowie äußern können. Demenz, psychische Erkrankung, Aphasie, hohes Alter oder rechtliche Betreuung bedeuten nicht automatisch fehlende Einwilligungsfähigkeit. Kommunikation wird zuerst unterstützt: kurze Sätze, Hilfsmittel, Zeit, Sprachmittlung und Teach-back. Die fachlich verantwortliche Beurteilung wird dokumentiert. Bei schwankendem Zustand wird ein geeigneter Zeitpunkt gesucht, soweit die Entscheidung nicht unaufschiebbar ist. Einwilligung kann widerrufen werden.
PraxistransferPrüfe eine konkrete Entscheidung anhand von Verstehen, Situationsbezug, Abwägen, Äußern, Unterstützungsbedarf und zeitlicher Dringlichkeit.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall späterer Einwilligungsunfähigkeit. Sie wird nicht allein nach Überschrift oder Alter des Dokuments angewendet. Zu prüfen ist, ob die beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen sowie Maßnahmen auf die aktuelle Lage zutreffen. Trifft sie zu, hat die Vertretung dem Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Trifft sie nicht unmittelbar zu, bleiben konkrete frühere Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille relevant. Aktuelle Äußerungen der einwilligungsfähigen Person haben Vorrang. Pflege findet Dokumente, sichert Wortlaut, beobachtet Willensäußerungen und veranlasst die zuständige ärztlich-rechtliche Klärung, statt selbst auszulegen.
PraxistransferVergleiche Verfügung und aktuelle Situation zeilenweise nach Person, Situation, Maßnahme, Ziel, Reichweite und erkennbar aktuellem Willen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine volljährige geschäftsfähige Person, wer sie in festgelegten Angelegenheiten vertreten darf. Eine Vollmacht ist keine Patientenverfügung und enthält nicht automatisch Behandlungswünsche. Umfang, Wirksamkeit, benannte Person, mögliche Einschränkungen und Verfügbarkeit des Dokuments werden geprüft. Für besonders weitreichende gesundheitliche Entscheidungen gelten gesetzliche Anforderungen an Schriftform und ausdrückliche Ermächtigung. Die bevollmächtigte Person soll den Willen der vertretenen Person umsetzen, nicht den eigenen Wunsch. Solange die betroffene Person einwilligungsfähig ist, entscheidet sie selbst. Pflege behandelt Angehörige ohne geklärte Vollmacht nicht als automatisch entscheidungsbefugt und dokumentiert widersprüchliche Angaben.
PraxistransferKläre Dokument, Geltungsbereich, benannte Person, aktuelle Einwilligungsfähigkeit und die konkrete Entscheidung, bevor Vertretung angenommen wird.
Advance Care Planning
Advance Care Planning ist ein freiwilliger, qualifizierter und wiederholter Gesprächsprozess über Werte, Ziele, mögliche Krankheitsverläufe und Entscheidungen bei späterer Einwilligungsunfähigkeit. Er kann Vertrauenspersonen und Behandlungsteam einbeziehen und sollte auffindbar dokumentiert sowie bei Veränderungen aktualisiert werden. § 132g SGB V regelt ein Angebot gesundheitlicher Versorgungsplanung für bestimmte Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen; daraus folgt kein identisches Angebot in jedem Setting. Ein Notfallbogen allein ist kein vollständiger Prozess. Pflege erkennt Gesprächsbedarf, fördert Beteiligung, bringt Alltagserfahrungen ein und achtet auf Übergaben an Rettungsdienst und Krankenhaus. Vorausplanung bleibt widerruflich und ersetzt keine aktuelle Einwilligung.
PraxistransferPlane einen freiwilligen Prozess aus Wertegespräch, Szenarien, Vertretung, ärztlicher Einbindung, Dokumentation, Übergabe und Aktualisierung.
Therapiebegrenzung
Therapiebegrenzung bezeichnet die Entscheidung, eine konkrete medizinische Maßnahme nicht zu beginnen oder zu beenden, wenn keine Indikation besteht oder die informierte beziehungsweise maßgebliche Willensentscheidung dagegensteht. Sie ist kein pauschaler Behandlungsabbruch. Symptomlinderung, Körperpflege, Mundpflege, Beziehung, Information und psychosoziale Begleitung bleiben aktive Aufgaben. Jede Maßnahme wird einzeln betrachtet: Antibiotika, Krankenhauseinweisung, Beatmung, Dialyse oder Diagnostik können unterschiedliche Ziele und Belastungen haben. Pflege setzt nicht eigenmächtig ab, liefert aber Beobachtungen zu Wirkung, Belastung und geäußertem Willen. Die Entscheidung muss so konkret dokumentiert sein, dass Nacht- und Notfalldienste daraus handeln können.
PraxistransferErsetze die Aussage ‚keine Therapie mehr‘ durch eine Liste konkreter Maßnahmen mit Ziel, Entscheidung, Begründung, Zuständigkeit und Neubewertung.
DNR
DNR oder DNAR bedeutet, dass bei Kreislaufstillstand keine kardiopulmonale Reanimation begonnen werden soll. Die Festlegung sagt für sich allein nichts über Antibiotika, Sauerstoff, Flüssigkeit, Krankenhausbehandlung, Symptommedikation oder andere Maßnahmen aus. Sie benötigt medizinische Zielklärung und den aktuellen beziehungsweise maßgeblichen Willen, klare Dokumentation, Erreichbarkeit im Notfall und regelmäßige Überprüfung. Ein inoffizielles Kürzel oder eine Angehörigenaussage reicht nicht. Pflege kennt den lokalen Notfallstandard und macht Unklarheiten vor einer Krise sichtbar. Tritt ein ungeklärter akuter Stillstand ein, wird nach dem geltenden Notfallverfahren gehandelt und schnellstmöglich fachlich geklärt.
PraxistransferPrüfe eine DNR-Dokumentation auf konkrete Reichweite, Entscheidungsträger, Willensgrundlage, ärztliche Bestätigung, Auffindbarkeit und Aktualität.
Künstliche Ernährung
Künstliche Ernährung über Sonde oder venösen Zugang ist eine medizinische Maßnahme. Sie braucht eine erreichbare Zielsetzung, medizinische Indikation, Einwilligung beziehungsweise maßgeblichen Willen und eine Abwägung von Nutzen und Belastung. Mögliche Ziele können zeitlich begrenzte Überbrückung oder Rehabilitation sein; bei fortschreitender Erkrankung kann der Nutzen fehlen oder sich verändern. Sonden verhindern Aspiration nicht sicher und lösen Hunger, Mundtrockenheit oder Fürsorgekonflikte nicht automatisch. Pflege beobachtet Verträglichkeit, Sekret, Übelkeit, Durchfall, Reflux, Haut, Fixierungsrisiko und Zielerreichung. Eine Beendigung wird nicht allein entschieden; Mundpflege, Symptomlinderung und gewünschte orale Sinnesangebote bleiben unabhängig davon wichtig.
PraxistransferOrdne Ziel, erwartbaren Nutzen, Risiken, Willen, Prüfzeitpunkt und begleitende Pflege für eine Ernährungstherapie schriftlich zu.
Ethische Fallbesprechung
Eine ethische Fallbesprechung hilft bei anhaltenden Werte- und Zielkonflikten. Sie beginnt mit der klaren Frage und trennt medizinische Fakten, pflegefachliche Beobachtungen, Einwilligungsfähigkeit, geäußerten oder vorausverfügten Willen, rechtliche Rollen, Handlungsoptionen und Werte. Betroffene Person und relevante Beteiligte werden soweit möglich einbezogen. Die Besprechung kann Optionen und Begründungen ordnen, übernimmt aber nicht automatisch die Entscheidungsbefugnis der verantwortlichen Personen. Akute Versorgung wird mit einem sicheren Zwischenplan fortgeführt. Ergebnis, Dissens, Verantwortung, Kommunikation und Neubewertung werden dokumentiert. Ethikberatung ersetzt keine Rechtsberatung, keine medizinische Indikation und keine Notfallentscheidung.
PraxistransferModerierte Fallanalyse: Formuliere Frage, Fakten, Willen, Rollen, Optionen, Werte, Entscheidungsträger, Zwischenplan und Prüftermin.